

Transparenzregister: Neue Pflichten für Unternehmen ab 1. Oktober 2026
15.06.2026
Auf einen Blick
- Ein neues Transparenzregister verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026 zur Offenlegung wirtschaftlich berechtigter Personen.
- Dadurch soll der Kampf gegen die Geldwäscherei gestärkt werden und transparenter erfolgen.
- Es empfiehlt sich ein frühzeitige Registration über EasyGov.swiss.
Mit dem Transparenzregister setzt der Bundesrat eine zentrale Massnahme der Revision des Geldwäschereirechts um. Ziel ist es, die Transparenz über wirtschaftlich berechtigte Personen zu verbessern.
Das Register soll Behörden einen raschen Zugang zu verlässlichen Informationen über Eigentums- und Kontrollverhältnisse ermöglichen und damit die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stärken. Gleichzeitig dient es der Einhaltung internationaler Standards, insbesondere der Financial Action Task Force (FATF), welche die Geldwäscherei international bekämpft.
Wer ist vom Transparenzregister betroffen?
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG), das ab dem 1. Oktober 2026 gilt, erfasst eine Vielzahl von Gesellschaftsformen in der Schweiz, darunter insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Genossenschaften und ausgewählte Investment- und Kommanditgesellschaften. Auch ausländische Unternehmen fallen unter die Regelung, sofern sie eine Niederlassung in der Schweiz haben, ihre tatsächliche Verwaltung hier erfolgt oder sie Grundeigentum in der Schweiz besitzen. Ausgenommen sind unter anderem börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen sowie Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand stehen.
Welche Pflichten bringt das Transparenzregister?
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren, deren Identität zu überprüfen und die entsprechenden Informationen zu dokumentieren. Diese Angaben müssen anschliessend an das Transparenzregister gemeldet werden. Die Einreichung erfolgt in erster Linie digital über die Plattform EasyGov.swiss. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es unter bestimmten Voraussetzungen zudem möglich sein, Meldungen über die kantonalen Handelsregisterämter vorzunehmen.
Das Transparenzregister ist Teil eines umfassenderen Reformpakets zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Mit dem revidierten Geldwäschereigesetz und dem neuen Transparenzgesetz werden bestehende Lücken im Dispositiv geschlossen und zusätzliche Sorgfaltspflichten eingeführt, etwa für bestimmte risikobehaftete Beratungstätigkeiten. Ziel ist es, die Transparenz über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse deutlich zu erhöhen und die internationale Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu stärken.
Welche Vorbereitungen sind empfohlen?
Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dazu gehört insbesondere die Registrierung auf der Plattform EasyGov.swiss sowie die Zusammenstellung der notwendigen Informationen und Unterlagen für die Meldung. Weiterführende Informationen zu den konkreten Anforderungen und geltenden Fristen finden sich auf der Website des Transparenzregisters.
Dossierpolitik
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