

Auf einen Blick
- Angesichts der geopolitischen Verwerfungen muss die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Denn eine starke Wirtschaft setzt physische Sicherheit voraus.
- Der politisch bereits beschlossene Anstieg der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP muss ohne Mehreinnahmen durch Prioritätensetzung im Bundeshaushalt sichergestellt werden.
- Für die darüber hinaus gehenden Rüstungsbeschaffungen unterstützt der Dachverband eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer von maximal 0.5 Prozent auf zehn Jahre, wobei diese Mittel ausschliesslich für die Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen eingesetzt werden.
Der Finanzbedarf für die Armee und für zivile Sicherheitsbereiche steigt aufgrund der Sicherheitslage in Europa und der Welt stark. Weil im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) die notwendigen Spielräume zum Ausbau der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz nicht geschaffen werden konnten, schlug der Bundesrat eine auf zehn Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte vor. Sie soll die Mittel für einen neu zu schaffenden Fonds zur Finanzierung von Rüstungsausgaben generieren.
Wichtige Rüstungsbeschaffungen zur Stärkung der Sicherheit
economiesuisse anerkennt den zusätzlichen Handlungsbedarf in Bezug auf die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz. Denn eine starke Wirtschaft setzt physische Sicherheit voraus. Trotz der erheblichen negativen Auswirkungen von Steuererhöhungen unterstützt economiesuisse deshalb eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0.5 Prozentpunkte. Die Erhöhung muss auf zehn Jahre befristet sein und ausschliesslich der Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen zur Stärkung der militärischen Sicherheit dienen.
Im Bundeshaushalt priorisieren – Schuldenbremse einhalten
Die zusätzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.3 Prozentpunkte zur Finanzierung einer grundsätzlich stärkeren Verteidigung – insbesondere des Aufrüstungsziels von 1 Prozent des BIP bis 2032 sowie ziviler Sicherheitsaufgaben – lehnt economiesuisse ab. Diese Ausgaben sind durch Prioritätensetzung innerhalb des Bundeshaushalts zu finanzieren. Die Schuldenbremse darf dabei nicht angetastet werden und muss auch bei der Finanzierung der Rüstungsausgaben über den Rüstungsfonds strikt eingehalten werden.
Lesen Sie die vollständige Vernehmlassungsantwort zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Dossierpolitik
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