

Auf einen Blick
- Die Überprüfung der Aufgabenteilung ist ein wichtiges Projekt von Bund und Kantonen.
- Das Ergebnis des Zwischenberichts ist aus Sicht der Wirtschaft ungenügend.
- Sie erwartet Resultate, die über einen Minimalkonsens hinausgehen.
Wer macht was im Staate Schweiz? Im Prinzip sind die Verhältnisse klar. Die Aufgabenerfüllung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Kantone. Der Bund übernimmt nur Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung ausdrücklich zuweist. Das sind zum Beispiel Aussenpolitik und Armee, Landesvermessung und die Strassenvorschriften, ETH, Post und AHV. «Echte» Gemeinschaftsaufgaben sind im föderalen System Schweiz nicht vorgesehen. Es gilt der Grundsatz, dass jede Staatsebene tut, was sie am besten kann. Je weiter unten und näher beim Volk eine Aufgabe erledigt werden kann, desto besser (Subsidiarität). Und wer befiehlt, der zahlt auch. Und umgekehrt (Äquivalenzprinzip). Soweit die Theorie.
Immer wieder neue Verflechtungen und Abhängigkeiten
In der helvetischen Wirklichkeit sind die Verhältnisse komplizierter. Die politischen und finanziellen Verflechtungen zwischen dem Bund und den Kantonen sind zahllos. Augenfällig wurde das beim Entlastungspaket 27. Ob in der Bildung, im Verkehr, im Umweltbereich: kaum eine Kürzung, die nicht in irgendeiner Form auch die Kantone traf. Dass der Bund einen ganzen Drittel seiner Einnahmen an die Kantone weitergibt, zeigt das Ausmass der Abhängigkeiten. Die letzte grosse Föderalismusreform, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen von 2008 (die NFA), klärte viele Zuständigkeiten und führte zu wichtigen Entflechtungen. Das zu Recht als Jahrhundertprojekt gewürdigte Vorhaben konnte aber nicht alle Probleme lösen. In den bald zwanzig Jahren seit seiner Inkraftsetzung haben sich die Verhältnisse wieder verschlechtert. Neue Verflechtung wie aktuell bei der externen Kinderbetreuung wurden geschaffen und die finanziellen Abhängigkeiten sind erneut grösser geworden. Ein erstes Nachfolgeprojekt («NFA 2») ging in der Corona-Pandemie unter. Ein neuer Anlauf wurde 2024 genommen. Für dieses Projekt, die «Entflechtung 27», liegt seit April der Zwischenbericht vor.
Zwischenergebnis der «Entflechtung 27» enttäuscht
Der Bericht unternimmt eine Bestandesaufnahme der Aufgabenteilung. Untersucht wurden in gemischten Arbeitsgruppen von Bund und Kantonen 21 grosse und kleinere Aufgaben, die im Vorfeld von der Projektleitung (Bundesrat und Konferenz der Kantonsregierungen) festgelegt wurden. Für jede Aufgabe wurden Entflechtungsvarianten geprüft und Empfehlungen ausgesprochen. So erfreulich breit die Übungsanlage der «Entflechtung 27» ist – das Zwischenergebnis ist enttäuschend.
Nur bei einem Drittel der Aufgaben konnte in den Arbeitsgruppen ein Konsens für eine Entflechtung gefunden werden – wobei Entflechtung hier erst noch mehrheitlich (finanzielle) Zentralisierung heisst. Die Aufgabe soll, wie im Fall der Ergänzungsleistungen und der Bahninfrastruktur also vollständig an den Bund übertragen werden. Wo es um Entflechtungen in Richtung Kantone geht, besteht mehrheitlich kein Konsens. Bekannte Schwergewichte vermischter Verantwortung wie der regionale Personenverkehr, die Hochschulen und die Berufsbildung gehören zu dieser Kategorie. Dezentralisierungen werden in diesen und anderen Bereichen von den Fachverantwortlichen von Bund und Kantonen «mehrheitlich kritisch» bewertet. Befürchtet werden geringere Mittel, Qualitätsverluste und zunehmende kantonale Unterschiede bei der Leistungserfüllung.
In einer Kommentierung hält der Bericht solche Bedenken mit Verweis auf die Erfahrungen aus der NFA für unberechtigt. Finanzierungsverflechtungen seien es im Gegenteil, die Handlungsspielräume einschränkten und eigenständige Prioritätensetzungen erschwerten. Die Aufgabenerfüllung würde sich auch nach einer Dezentralisierung nach den Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger richten. Kantone könnten sich auch ohne den Bund koordinieren und zusammenarbeiten. Beim Entscheid zum weiteren Vorgehen brauche es deshalb ein Abwägen «zwischen den sektoralen Interessen und den staatspolitischen Zielen» - was mit anderen Worten heisst: auch wenn die Fachbürokratien Widerstand leisten, sprechen übergeordnete Ziele dafür, den gewählten breiten Ansatz weiterzuverfolgen und die Vertiefungsarbeiten für einen Grossteil der Aufgaben aufzunehmen. Bis Ende 2027 soll der Schlussbericht inklusive Handlungsempfehlungen vorliegen. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen wollen anschliessend entscheiden, welche Entflechtungsvarianten in einer Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen werden.
Eine saubere Aufgabenteilung über den Minimalkonsens muss möglich sein
Das Projekt «Entflechtung 27» ist zweifellos ambitioniert, aber es ist wichtig. Staatlichen Aufgaben sollen im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft wirksam und effizient, d.h. steuergünstig, erfüllt werden. Dafür braucht es einen in seinen Strukturen gut gestalteten Föderalismus, der Kompetenzen und Verantwortungen klar zuteilt und Reibungsflächen minimiert. Es ist unverkennbar, dass die föderale Ordnung heute von Altlasten aus der Vor-NFA-Zeit und von neuen Fehlentwicklungen belastet wird. Eine saubere Aufgabenteilung bringt weniger direkte Einsparungen, weil Konsens besteht, dass im Rahmen einer Globalbilanz Lastenverschiebungen ausgeglichen werden, aber dafür indirekt Vorteile, indem jede föderale Ebene besser in der Lage versetzt wird zu entscheiden, wie die Aufgaben gestaltet und die Mittel eingesetzt werden. Die Wirtschaft unterstützt deshalb das Projekt. Sie erwartet Resultate, die über den bisherigen Minimalkonsens hinausgehen.
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