

economiesuisse lehnt Ehepaarbesteuerungs-Initiative nach Volks-Ja zur Individualbesteuerung ab
20.10.2026
Auf einen Blick
- Die von der Stimmbevölkerung angenommene Individualbesteuerung schafft stärkere Erwerbsanreize als die jetzt zur Abstimmung gelangende Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe auf Bundesebene.
- Bessere Erwerbsanreize sind wichtig, um das Problem des Fachkräftemangels zu entschärfen.
- Die zur Abstimmung gelangende Initiative ist mit der Individualbesteuerung nicht kompatibel. Bei einer Annahme der Initiative müssten Ehepaare auf Bundes- und auf Kantons- und Gemeindeebene unterschiedlich veranlagt werden, was zu hohem Mehraufwand führt.
Das Stimmvolk hat sich am 8. März für die Individualbesteuerung mit einer getrennten Veranlagung der Einkommen von Ehepaaren auf allen Staatsebenen ausgesprochen. Auch economiesuisse hat die Individualbesteuerung unterstützt, weil sie Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung schafft. Das Gesetz tritt 2032 in Kraft.
Die Individualbesteuerung hebt die steuerliche Heiratsstrafe auf - genau wie es die Initiative zur Ehepaarbesteuerung tun möchte, die im November zur Abstimmung gelangt. Die Art und Weise ist jedoch eine andere. Die Initiative fordert, dass an der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren auf Bundesebene festgehalten wird, diese gegenüber anderen Steuerpflichtigen aber nicht benachteiligt werden dürfen.
Das Element der gemeinsamen Besteuerung ist der fundamentale Unterschied, der dazu führt, dass die beiden Vorlagen nicht kompatibel sind. Die Unvereinbarkeit schafft zum einen eine Vielzahl von Fragen und Problemen bei der Umsetzung. Zum andern - und das ist der Hauptgrund, weshalb die Wirtschaft die Initiative ablehnt - ist die Anreizwirkung auf die Erwerbsbeteiligung bei einem Festhalten an der gemeinsamen Besteuerung geringer. Je nach Umsetzung kann zwar auch mit der Initiative der Erwerbsanreiz gesteigert werden. Insgesamt wird der Anreiz aber schwächer bleiben, als dies bei der Umstellung auf die Individualbesteuerung der Fall ist.
Ehepaare müssten auf den verschiedenen Staatsebenen unterschiedlich veranlagt werden
Die Initiative führt zudem zu einem Systemkonflikt. Die von der Stimmbevölkerung beschlossene Individualbesteuerung müsste auf Bundesstufe wieder abgeschafft werden, bzw. ihre Einführung wäre dort nicht möglich. In den Kantonen und Gemeinden würde die Individualbesteuerung ab 2032 jedoch gelten.
Die Folgen wären zwei grundlegend unterschiedliche Besteuerungsmethoden für verschiedene Staatsebenen, was nicht hinnehmbar wäre. Ehepaare müssten für die Gemeinde- und Kantonssteuern zwei separate Steuererklärungen ausfüllen, für die direkte Bundessteuer jedoch wieder eine gemeinsame Veranlagung einreichen. Der Aufwand für Steuerpflichtige wie für die veranlagenden Behörden wäre enorm. Dass Einkommen und Vermögen in einem Fall zusammengezählt, im anderen aber getrennt besteuert werden und dabei erst noch ganz unterschiedliche Abzüge gelten, wäre den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht vermittelbar. Die Akzeptanz des Steuersystems würde leiden.
Unklare Kosten der Initiative
Schliesslich sind auch die Kosten der Initiative nicht klar. Die Individualbesteuerung löst das Problem der steuerlichen Heiratsstrafe zu einem Preis von unter einer Milliarde Franken. Das wäre im günstigsten Fall auch mit der Initiative möglich. Weil die Initiative die Umsetzung offenlässt, ist das Preisschild aber nach oben offen. Splittinglösungen, die diskutiert werden und mit der Vorgabe der Initiative kompatibel wären (keine Steuerbenachteiligung von Ehepaaren), könnten Mindereinnahmen in Milliardenhöhe zur Folge haben.
Dossierpolitik
Passende Artikel
Newsletter abonnieren
Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.











