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​​«Buy European»: Erste positive Signale für die Schweiz

05.03.2026

Auf einen Blick

  • Mit vereinfachten Bewilligungsverfahren und mehr „Made in Europe“ soll die europäische Industrie in Schlüsselbereichen gestärkt und international wettbewerbsfähiger werden.
  • Angebote von Schweizer Unternehmen dürften bei gewissen öffentlichen Ausschreibungen im Rahmen des Industrial Accelerator Act (IAA) grundsätzlich gleich behandelt werden wie Angebote aus der EU.
  • Der publizierte Vorschlag stimmt hinsichtlich der Schweiz positiv. Der Gesetzgebungsprozesses hat damit aber erst begonnen und muss weiterhin eng verfolgt werden. 

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​​Mit dem gestern veröffentlichten Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Genehmigungsverfahren für nachhaltige Industrieprojekte zu vereinfachen und zu digitalisieren. Zudem soll die Industrieproduktion innerhalb der EU auf 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesteigert und die Abhängigkeit von Drittstaaten in wichtigen Industriebereichen verringert werden.

​Im Fokus steht insbesondere die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen verarbeitenden Industrie gegenüber preisgünstiger Konkurrenz aus dem Ausland. Schwerpunkte bilden energieintensive Sektoren, die automobilen Wertschöpfungsketten sowie Netto-Null-Technologien, die für eine nachhaltige industrielle Transformation und robuste Lieferketten von Bedeutung sind. So sollen künftig vor allem CO₂-armer Stahl und Aluminium in der Automobilindustrie verbaut werden. Das Gesetz sieht ferner „Made in EU“-Vorgaben für kritische Komponenten in der Produktion nachhaltiger Energie wie beispielsweise Batterien, Wärmepumpen oder Windkraftanlagen vor, sofern diese über öffentliche Ausschreibungen finanziert werden. Zusätzlich sollen „Made in EU“-Bestimmungen für Elektrofahrzeuge und deren Komponenten eingeführt werden.

​Öffentliche Beschaffung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen für Partnerländer offen  

​Die EU-Kommission will bei öffentlichen Ausschreibungen weiterhin mit vertrauenswürdigen Partnern («trusted partner») zusammenarbeiten. Angebote aus Drittstaaten sollen dann zugelassen werden, wenn diese gegenüber EU-Unternehmen eine Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewähren und gewisse Konditionen erfüllen. Angebote von Unternehmen aus diesen Ländern sollen gegenüber «Made in EU»-Angeboten als gleichwertig behandelt werden.  

​Gute Ausgangslage für die Schweiz als «trusted partner»  

​Bisher war unklar, ob die Schweiz Teil der neuen «Buy European»-Strategie sein wird. Der publizierte Vorschlag stimmt in dieser Hinsicht positiv. Als enge wirtschaftliche Partnerin der EU und Teilnehmerin am WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen dürfte die Schweiz weiterhin als «trusted partner» gelten. Dadurch ist davon auszugehen, dass Angebote von Schweizer Unternehmen bei gewissen öffentlichen Ausschreibungen im Rahmen des IAA grundsätzlich gleich behandelt werden wie Angebote aus der EU.  

​Hinzu kommt, dass die Schweiz über verschiedene Abkommen eng in den europäischen Wirtschaftsraum eingebunden ist. Durch die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme gelten für CO₂-Emissionen in der Schweiz bereits vergleichbare Bedingungen wie in der EU. Zudem erweitert das bilaterale Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen den Anwendungsbereich des WTO-Abkommens und umfasst unter anderem auch Investitionen in nachhaltige Energieinfrastruktur – einen wichtigen Bereich des IAA. Sollte für eine noch bessere Integration der Schweizer Unternehmen in die europäische Wertschöpfungskette eine baldige Anpassung des Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen notwendig sein, bilden die Bilateralen III dafür eine gute Grundlage.

​Europäische Präferenz und «Buy European» bleiben auch in Zukunft ein Thema

​Der Vorschlag der EU-Kommission muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union beraten und genehmigt werden. Dies kann bis zu zwei Jahre dauern. Dabei kann es noch zu einigen Anpassungen kommen. Erst das Endergebnis erlaubt es, abzuschätzen, welche Auswirkungen der IAA konkret auf die Schweizer Wirtschaft haben wird. Der Vorschlag der EU-Kommission schafft jedenfalls die Möglichkeit, dass Schweizer Unternehmen in wichtigen Industriebereichen weiterhin an den europäischen Wertschöpfungsketten teilnehmen können. ​ 

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