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Produktesicherheit im Onlinehandel: Vollzug stärken, ohne Swiss Finish

28.09.2026

Auf einen Blick

  • economiesuisse unterstützt das Ziel, die Produktesicherheit im grenzüberschreitenden Onlinehandel besser durchzusetzen.
  • Die Vorlage geht jedoch teilweise über das europäische Recht hinaus und genügt bei den neuen Sanktionen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.
  • Die geplante Aufsichtsabgabe kann economiesuisse mittragen, sofern sie einfach, kostendeckend und strikt zweckgebunden ausgestaltet wird.

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Am 28. September endet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG). Anlass sind neue EU-Regeln, vor allem aber ein grundlegender Wandel der Vertriebsmodelle. Immer mehr Produkte gelangen über Online-Marktplätze und Direktbestellungen aus dem Ausland unmittelbar zu Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Es stellt sich zunehmend die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die hier geltenden Sicherheitsstandards auch für solche Produkte tatsächlich durchgesetzt werden können.Dabei geht es um eine anspruchsvolle Balance. Die Schweiz ist auf offene Märkte und grenzüberschreitenden Handel angewiesen und sollte Konsumentinnen und Konsumenten nicht durch unnötige Abschottung vor ausländischen Angeboten schützen. Gleichzeitig setzt ein funktionierender Markt Eigenverantwortung voraus – sowohl auf Seiten der Anbieter als auch der Käufer. Wo jedoch Produkte systematisch über neue Vertriebswege in die Schweiz gelangen, ohne dass die verantwortlichen Akteure den hiesigen Sicherheitspflichten unterstehen oder wirksam belangt werden können, entsteht ein regulatorisches Ungleichgewicht. Unternehmen, die sich an die Schweizer Vorschriften halten, dürfen gegenüber Anbietern, die diese über den Direktvertrieb aus dem Ausland umgehen, nicht benachteiligt werden.Die Vorlage will diese Lücke schliessen. Das Anliegen ist richtig. Entscheidend ist jedoch, dass dabei weder neue Handelshemmnisse geschaffen noch über das hinausgehende Sonderregeln eingeführt werden, was zur Durchsetzung der bestehenden Sicherheitsstandards tatsächlich erforderlich ist.

Kein Swiss Finish

Die Revision soll das Schweizer Recht mit jenem der EU abstimmen. Bei den Online-Marktplätzen geht der Entwurf jedoch weiter: Plattformbetreiber sollen pauschal als Wirtschaftsakteure gelten, während die EU ihnen eigene, auf ihre Rolle zugeschnittene Pflichten auferlegt. Diese Schweizer Sonderlösung ist nicht gerechtfertigt. Problematisch ist auch, dass künftig digitale Produkte wie Software erfasst sein sollen, ohne dass dies im Gesetz klar geregelt wird. Damit könnte beispielsweise selbst eine Unternehmenssoftware unter das PrSG fallen – mit der Folge, dass sich bei Softwarefehlern oder Updates Fragen nach Herstellerpflichten, Konformität, Rückruf und Marktüberwachung stellen. Eine derart weitreichende Ausdehnung des PrSG ist klar abzulehnen.

Rechtsstaatliche Leitplanken

Verstösse sollen mit bis zu zehn Prozent des Schweizer Umsatzes sanktioniert werden können – auch ohne Verschulden. Dass dabei keine klaren Verfahrensgarantien gewährt werden, ist bei Sanktionen dieser Tragweite rechtsstaatlich problematisch. Gleichzeitig bleibt offen, wer überhaupt als Wirtschaftsakteur gilt, der Bundesrat könnte den Kreis per Verordnung erweitern. Wer einem derart hohen Sanktionsrisiko ausgesetzt ist, muss im Gesetz selbst klar bestimmt sein. Die Sanktion ist zudem an ein Verschulden zu knüpfen.

Aufsichtsabgabe: einfach und zweckgebunden

Zur Finanzierung der zusätzlichen Kontrollen soll der Bundesrat eine Abgabe von bis zu fünf Franken pro Produkt erheben können, das im Onlinehandel direkt aus dem Ausland an Endverwenderinnen und Endverwender in der Schweiz geliefert wird. Im Grundsatz ist das richtig: Wer den Mehraufwand verursacht, soll ihn auch tragen. Der Entwurf will die Produkte dafür jedoch in Kategorien einteilen, mit je eigenem Ansatz. Dies ist ein unnötig kompliziertes Vorgehen, das auf allen Seiten Aufwand schafft: Unternehmen müssen deklarieren, Behörden kontrollieren, es bestünde das Risiko von heiklen Abgrenzungsfragen. Die Wirtschaft fordert daher eine einheitliche Abgabe pro Sendung als einfaches und effizientes Instrument. Zudem darf die Abgabe die Kosten der Kontrollen nicht übersteigen und ihr Ertrag muss vollständig in die Marktüberwachung fliessen, statt bestehende Bundesmittel zu ersetzen. Unter dem Strich unterstützt economiesuisse das Ziel der Vorlage. Schweizer Sicherheitsstandards müssen auch unter den Bedingungen neuer digitaler Vertriebsmodelle wirksam durchgesetzt werden können. Die Antwort darauf darf jedoch weder in einer Abschottung des Schweizer Marktes noch in einem regulatorischen Swiss Finish liegen. Gefragt sind vielmehr Regeln, die für vergleichbare Produkte unabhängig vom Vertriebsweg gleichermassen greifen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und mit möglichst geringem administrativem Aufwand durchgesetzt werden können.

Die vollständigen Anliegen und Begründungen finden sich in der Stellungnahme von economiesuisse.

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