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EP27: Volksauftrag in doppelter Hinsicht

09.09.2025

Auf einen Blick

  • Die vom Volk in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen sind.
  • Neu beschlossene Prioritäten für die Armee und die AHV führen zu hohen Mehrausgaben, die von den Einnahmen nicht mehr finanziert werden können.
  • Das Entlastungspaket 27 erfüllt zwei demokratisch abgestützte Ziele gleichzeitig: Neu-Priorisierung der Aufgaben und Einhaltung der Schuldenbremse.

Die Schuldenbremse wurde 2001 mit einer überwältigenden Zustimmung von 85 Prozent vom Volk beschlossen. Sie erlaubt grundsätzlich keine Finanzierung des Bundes durch neue Schulden. Obwohl der Bund also mit den gegebenen Mitteln auskommen muss, ist es nicht zu einem Staatsabbau gekommen. Das Gegenteil trifft zu: der Bund ist stark gewachsen. Betrugen die Ausgaben 2006 dem Jahr der vollen Einführung des Schuldenbremse 53 Milliarden Franken sind sie zwanzig Jahre später auf der Höhe von 91 Milliarden Franken (Budget 2026). Die Schweizer Wirtschaft ist in dieser Zeit weniger stark gewachsen.

Armeeabbau schuf Mittel für Soziales, Bildung und Verkehr

Der Bund hat enorm von hohen Einnahmen profitiert, die regelmässig über dem Wirtschaftswachstum lagen. Weil die Schuldenbremse ein Wachstum des Staates entlang der Einnahmen zulässt, sind bei stark steigenden Einnahmen auch die Ausgaben gewachsen. Der Abbau der Armee nach dem Kalten Krieg hat zudem zu einer Umverteilung der Mittel geführt: in den letzten 20 Jahren hat der Bund vor allem in die soziale Sicherheit investiert, aber auch in die Bildung und Forschung, den Verkehr und viele weitere Aufgabenbereiche. Und die Ausgaben werden auch mit dem EP27 kräftig weiterwachsen: von 2026 bis 2029 um gut zehn Prozent.

 

Neue Prioritäten für die Sicherheit der Schweiz

Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Lage grundlegend verändert. Als Reaktion beschloss das Parlament eine signifikante Aufstockung des Armeebudgets, um die Sicherheit der Schweiz zu erhöhen. Gleichzeitig belastet die alternde Bevölkerung den Bundeshaushalt zunehmend. Die Einführung der 13. AHV-Rente hat auch finanzielle Folgen für das Bundesbudget. Der Bund ist deshalb mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe konfrontiert, welche die verfügbaren Einnahmen bei Weitem übersteigen.

Wer A sagt, muss auch B sagen

Hier setzt das Entlastungspaket 27 (EP27) an: Es bringt im Sinne der Schuldenbremse Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht. Obwohl die Prioritäten neu bei der Armee und AHV liegen, können die anderen Ausgaben (wie die Grafik zeigt) weiterwachsen – aber nicht mehr so stark wie bisher. Das ist konsequent und vertretbar. Wie das Volk den Ausbau der AHV beschlossen hat (die Einführung der 13. Rente per 2026 ist massgeblicher Kostentreiber bei der AHV), hat das Bundesparlament bereits mehrfach die Stärkung der Armee beschlossen. Dass diese Mehrausgaben im Rahmen der Schuldenbremse erfolgen, ergibt sich aus dem Verfassungsauftrag. Das EP27 ist mit anderen Worten die logische Folge einer Reihe von demokratisch abgestützten Entscheiden. Oder umgekehrt: Wer die neuen ausgabenseitigen Priorisierungen möchte, sollte auch die Mittelverschiebungen im EP27 mittragen, die die neuen Priorisierungen erst möglich machen.

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