
Wintersession 2025
19.11.2025
Die Wintersession brachte in mehreren zentralen Dossiers Klarheit, ohne die finanzpolitischen Herausforderungen grundlegend zu lösen. Mit dem Budget 2026 hielten die Räte an der Schuldenbremse fest. Der Ständerat strich jedoch zahlreiche Massnahmen aus dem Entlastungspaket 27 des Bundesrats. Das Investitionsprüfgesetz wurde auf einen schlanken Anwendungsbereich begrenzt, das Kriegsmaterialgesetz gezielt angepasst und mit dem Abschluss der letzten Differenz im Kartellgesetz korrigierten die Räte eine Rechtspraxis, die Kooperationen wie gemeinsame Einkaufs- und Qualitätsprojekte, welche insbesondere KMU stärken, erschweren.
Finanzen & Steuern
25.041 BRG. Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 / 25.063 BRG. Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP27) / 25.4145 Mo. Gapany. Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren
Entlastungen sind unabdingbar
Stabile Bundesfinanzen, eine tiefe Verschuldung und moderate Steuern gehören zu den zentralen Erfolgsfaktoren der Schweiz. Ein ausgeglichener Haushalt ist Voraussetzung dafür, dass diese starken fiskalischen Rahmenbedingungen langfristig gesichert werden können.
Darum geht es: Höhere Ausgaben für Armee und AHV führen ab 2027 zu Milliardendefiziten – die Schuldenbremse verlangt deshalb ausgleichende Massnahmen. Der Voranschlag 2026 ist dank bereits umgesetzten Massnahmen ausgeglichen; es besteht ein finanzieller Spielraum von rund 400 Millionen Franken. Ab 2027 sind jedoch umfangreiche Entlastungen erforderlich. Mit dem EP27 legt der Bundesrat die Basis, um den Finanzplan bis 2028 zu bereinigen. Die Massnahmen stabilisieren gezielt, ohne zentrale staatliche Leistungen infrage zu stellen. Der Bundeshaushalt wächst auch mit dem EP27 stärker als die Wirtschaft. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Planungssicherheit und haushaltspolitischer Verantwortung. Die Motion 25.4145 verstetigt die Stossrichtung des EP27, indem sie eine wirksamere Überprüfung bestehender Subventionen fordert.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt das EP27 mit seinen ausgabenseitigen und auf alle Bereiche verteilten Massnahmen.
- Steuererhöhungen werden hingegen abgelehnt. Als Ersatz für eine höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule sollen im Eigenbereich zusätzlich 200 Millionen Franken eingespart werden.
- Der Voranschlag 2026 erfüllt die Vorgaben der Schuldenbremse. Der finanzielle Spielraum muss zur ordentlichen Finanzierung der Ausgaben für den Status S eingesetzt werden.
- Regelmässige Subventionsüberprüfungen stellen auch ausserhalb von Bereinigungsbemühungen sicher, dass die verfügbaren Steuermittel effizient und wirksam eingesetzt werden – idealerweise sollten strukturelle Ungleichgewichte, wie sie sich heute abzeichnen, gar nicht erst entstehen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Das Budget 2026 konnte knapp unter Dach und Fach gebracht werden, unter Einhaltung der Schuldenbremse. Beim Entlastungspaket 27 hat der Ständerat die Vorlage des Bundesrates deutlich entschärft, das Sparvolumen um rund einen Drittel reduziert. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
25.4393 Mo. WAK-N / 25.4400 Mo. WAK-S. Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung / 25.4264 Mo. Mühlemann. Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern / 25.4265 Mo. Mühlemann. Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz / 25.4392 Mo. WAK-N / 25.4399 Mo. WAK-S. Rechtssicherheit bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung gewahren
Steuerliche Standortattraktivität der Schweiz sichern
Die OECD-Mindeststeuer ist eine Herausforderung für den Unternehmensstandort Schweiz. Weitere Entwicklungen wie die US-Zollpolitik führen zu Druck auf den Produktions- und Forschungsstandort Schweiz. In dieser Situation muss sich der Bund Gedanken über steuerliche Kompensationsmassnahmen machen.
Darum geht es: Vier in der Wintersession traktandierte Motionen haben ein gemeinsames Ziel, nämlich eine Strategie zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu entwickeln und die Investitionstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln. Zwei weitere Motionen fordern eine Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung, sodass neue OECD-Regeln nur für nach dem 1. Januar 2025 gewährte steuerliche Vorteile gelten und nicht rückwirkend angewendet werden.
Das findet economiesuisse:
- Die Schweiz steht unter Druck, ihre Standortattraktivität zu wahren. Die Wirtschaft unterstützt die Motionen 25.4393, 25.4400, 25.4264 und 25.4265. Sie beinhalten wichtige Massnahmen, um Investitionen erfolgreicher Unternehmen zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Angesichts von Zöllen, geopolitischen Spannungen und der OECD-Mindeststeuer benötigt die Schweiz dringend neue Strategien, um wertschöpfungsintensive Aktivitäten anzuziehen und zu sichern.
- Die Wirtschaft lehnt die Motionen 25.4392 und 25.4399 ab, da diese die Rechtssicherheit für alle von der Mindeststeuer betroffenen Unternehmen gefährden.
Stand der Beratungen: Die Räte haben den beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen zugestimmt. Auch die zwei Motionen zum Innovationsstandort und zur Verbesserung der Investitionsbedingungen hat die kleine Kammer angenommen. Alle Motionen gehen damit an den Zweitrat.
25.060 BRG. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente)
Stabilität sichern – Befreiung für TBTF-Anleihen verlängern
Die Too-big-to-fail-Anleihen sollen weiterhin von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Das ist richtig, da Banken solche Bonds zwingend in der Schweiz platzieren müssen, ausländische Investoren aber die Verrechnungssteuer meiden.
Darum geht es: Seit 2013 sind Zinsen auf sogenannten Too-big-to-fail-Instrumenten (CoCos, Write-off- oder Bail-in-Bonds) von der Verrechnungssteuer befreit. Diese Instrumente stärken die Stabilität des Finanzsystems, da sie bei Eigenmittelknappheit in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden. Die Revision verlängert diese Befreiung ab 2027 bis 2031 und schliesst eine Lücke bis zum Inkrafttreten der neuen Bankenregulierung. Ohne Befreiung wären diese Anleihen in der Schweiz kaum platzierbar, da ausländische Investoren die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren. Regulatorische Vorgaben verlangen aber zwingend die Ausgabe in der Schweiz.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft spricht sich für die Revision und damit für die Fortführung des Status quo aus. Nach dem Scheitern der Verrechnungssteuerreform 2022 an der Urne ist es erforderlich, die befristete Befreiung von Too-big-to-fail-Instrumenten von der Verrechnungssteuer zu verlängern. Eine Reform der Verrechnungssteuer bleibt gleichzeitig unverändert nötig, um Wettbewerbsnachteile für die Schweiz zu beseitigen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: National- und Ständerat haben der befristeten Verlängerung der Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Too-big-to-fail-Instrumente bis Ende 2031 zugestimmt. Die Vorlage ist somit differenzbereinigt.
Aussenwirtschaft
23.086 BRG. Investitionsprüfgesetz
Fokus statt Überdehnung
Die Schweiz gehört weltweit zu den führenden Direktinvestoren. Wer von Partnerländern glaubwürdig mehr Marktöffnung einfordert, darf im eigenen Land keine überschiessenden staatlichen Investitionskontrollen errichten. Der Entwurf des Bundesrates stellt einen schlanken Kompromiss dar.
Darum geht es: Mit dem Investitionsprüfgesetz sollen gewisse Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren einer Genehmigungspflicht unterstellt werden, wenn die betroffenen Unternehmen in besonders kritischen Bereichen tätig sind.
Das findet economiesuisse: In der Differenzbereinigung soll der Nationalrat den allermeisten Mehrheitsempfehlungen seiner vorberatenden Kommission folgen und damit den schlanken Entwurf des Bundesrates unterstützen.
In einem auch für die Kantone und Gemeinden wichtigen Punkt bedarf die Version der WAK-N einer Korrektur: Die Kommissionsmehrheit sieht für Sektoren wie Elektrizitätsverteilnetze, Kraftwerke und Wasserversorger eine tiefe Interventionsschwelle an. Das ist nicht nötig, zumal zahlreiche Energie- und Wasserversorger bereits heute stark reguliert und oft in öffentlicher Hand sind. Verkäufe solcher Infrastrukturen unterliegen zudem in vielen Fällen politischen Entscheiden in Gemeinden oder Kantonen. Eine zusätzliche Prüfung durch den Bund schafft vor allem Aufwand, ohne den Schutz tatsächlich zu erhöhen. economiesuisse unterstützt deshalb bei Art. 3 10 und Art. 3 Bst. b-e und g die ständerätliche Fassung gemäss Minderheit Dobler.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: National- und Ständerat haben die Differenzen zum Investitionsprüfgesetz bereinigt: Der Nationalrat ist am 2. Dezember auf die schlankere Linie des Ständerats eingeschwenkt, dieser hat der bereinigten Fassung am 4. Dezember zugestimmt.
25.024 BRG. Kriegsmaterialgesetz (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung
Einbindung in internationale Wertschöpfungsketten sicherstellen
Die Schweizer Hersteller von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern sind darauf angewiesen, Produkte exportieren zu können. Dies ist mit der Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes an die sich ändernden aussen- und sicherheitspolitischen Gegebenheiten sicherzustellen.
Darum geht es: Mit dem Entwurf zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes erfüllt der Bundesrat den Auftrag, den ihm das Parlament durch die Annahme der Motion 23.3585 erteilt hat. Der Ständerat hat die vom Bundesrat formulierte Änderung mit einem eigenen Regelungsvorschlag ersetzt, womit der Export von Kriegsmaterial an gewisse Empfängerstaaten sowie die Wiederausfuhr erleichtert werden soll.
Das findet economiesuisse:
- Flexibilität in volatilen Zeiten: Die Wirtschaft unterstützt die Mehrheitsanträge der SiK-N. Angesicht des sich rasch verändernden geo- und sicherheitspolitischen Umfelds ermöglichen diese eine glaubwürdige, verhältnismässige und gezielte Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes.
- Spitzentechnologie und hochqualifizierte Arbeitsplätze: Die Schweizer Hersteller von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern sind existenziell darauf angewiesen, Produkte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben exportieren zu können, da der inländische Markt allein zu klein ist. Mit der nun laufenden Revision wird auch die Entwicklung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis in der Schweiz gefördert.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Die Räte haben die Differenzen zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes bereinigt und die Vorlage materiell abgeschlossen. Gegen die beschlossenen Lockerungen der Waffenexportregeln ist ein Referendum aus dem linken Lager angekündigt, womit voraussichtlich das Volk das letzte Wort haben.
25.066 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand / 25.070 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo
Wichtige Impulse durch neue Verträge
Freihandelsabkommen werden noch wichtiger für die Schweiz angesichts der geopolitischen Lage. Die Abkommen mit Thailand und Kosovo stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und schaffen neue Impulse für den Aussenhandel.
Darum geht es: Beide Abkommen verbessern den Marktzugang für Schweizer Unternehmen und stärken die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit zwei dynamischen Partnerländern. Das Abkommen mit Thailand öffnet Schweizer Exportunternehmen den Zugang zu einem der wachstumsstärksten Märkte Asiens: Die Zölle auf den meisten Industriegüter werden gesenkt oder abgeschafft, und Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum und nachhaltige Entwicklung sind umfassend geregelt. Erstmals enthält ein EFTA-Abkommen zudem ein spezielles KMU-Kapitel.
Das FHA mit dem Kosovo schafft die Grundlage, den bestehenden Handel weiter auszubauen, Reformen in der jungen Wirtschaft zu fördern und die Integration Kosovos in internationale Märkte zu vertiefen.
Das findet economiesuisse: Für die Exportnation Schweiz sind neue FHA ein entscheidendes Instrument, um dem Protektionismus entgegenzuwirken und stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen zu sichern. Sie tragen dazu bei, Handels- und Investitionshemmnisse zu reduzieren und die Diversifizierung der Schweizer Aussenwirtschaft zu fördern.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat beide Freihandelsabkommen klar angenommen und sämtliche Minderheitsanträge abgelehnt. Die Vorlagen gehen nun an den Ständerat als Zweitrat.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
25.026 BRG. «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative
Eine starre Obergrenze löst das demografische Problem nicht
Die Initiative will eine feste Bevölkerungs-Obergrenze in die Verfassung schreiben. Sie berücksichtigt nicht, dass die inländische Erwerbsbevölkerung schrumpft und die Zahl der älteren Menschen zunimmt. Die Schweiz wird auch künftig auf Zuwanderung angewiesen sein.
Darum geht es: Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf maximal 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt wird. Wird dieser Wert überschritten, sind internationale Abkommen – insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der EU – zu kündigen.
Das findet economiesuisse:
- Aufgrund der demografischen Entwicklung schrumpft die inländische Erwerbsbevölkerung in der Schweiz. Es braucht deshalb eine Lösung, die auch künftig eine bedarfsgerechte Nettozuwanderung zulässt. Nur so kann der Wegfall inländischer Arbeitskräfte kompensiert werden.
- Mit einer starren Obergrenze würde der Zugang zu dringend benötigten Arbeitskräften massiv eingeschränkt.
- Zudem würde sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zur älteren Bevölkerung deutlich zu Ungunsten der Erwerbsbevölkerung entwickeln. Dies hätte für die Erwerbstätigen eine massive Mehrbelastung zur Folge, was auch Arbeitsanreize reduziert und den Wohlstand gefährdet.
- Im Bereich der nicht-arbeitsmarktbezogenen Migration – insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug – braucht es griffige und wirkungsvolle Massnahmen, um den Sorgen und Anliegen der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» mit 29 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen und auf sämtliche Gegenentwürfe nicht eingetreten. Das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen. Als Nächstes entscheidet das Volk an der Urne.
25.4179 Mo. Regazzi. Unabhängigere Regulierungskostenabschätzung / 25.4187 Mo. Stark. Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse / 25.4154 Mo. Friedli. Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente (FTE) beim Bund
Bürokratie abbauen, Wirtschaft entlasten
In der Schweiz nehmen die Zahl und die Komplexität neuer Regulierungen seit Jahren zu. Gleichzeitig ist der Personalbestand in der Bundesverwaltung deutlich gewachsen. Die Motionen setzen wichtige Impulse, um Bürokratie zu reduzieren, staatliche Ressourcen gezielter einzusetzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken.
Darum geht es: Die Regulierungskostenschätzung soll unabhängiger gestaltet und beim SECO angesiedelt werden. Weiter sollen eine KMU-Regulierungskostenbremse eingeführt und die Zahl der Bundesangestellten in Vollzeitäquivalenten begrenzt werden. Ziel ist es, die Transparenz und Effizienz der Verwaltung zu erhöhen, KMU zu entlasten und damit die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken.
Das findet economiesuisse:
- Die Verlagerung der Federführung zum SECO verbessert die Transparenz und Objektivität von Regulierungskostenschätzungen.
- Die zunehmende Regulierungslast stellt für Schweizer Unternehmen eine ernsthafte Herausforderung dar. Eine Regulierungskostenbremse kann hier für Entlastung sorgen, während gesetzliche Anforderungen weiterhin eingehalten werden.
- Das Personalwachstum beim Bund war in den letzten Jahren höher als in der Wirtschaft. Es braucht eine Korrektur, denn diese Entwicklung ist nicht nachhaltig. Eine feste Obergrenze zwingt zu klaren Prioritäten, zum Abbau ineffizienter Strukturen und zu nachhaltiger Ressourcennutzung.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat in der Wintersession drei wirtschaftspolitische Motionen gutgeheissen: die KMU-Regulierungskostenbremse (25.4187) mit 23 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Personalobergrenze für Bundes-FTE (25.4154) gemäss Ordnungsantrag sowie die unabhängigere Regulierungskostenschätzung (25.4179). Alle drei Geschäfte gehen damit an den Nationalrat zur Weiterberatung.
25.4017 Mo. Hurni. Unterricht der Landessprachen für den Zusammenhalt unseres Landes
Fremdsprachen fördern – mit Wirkung, nicht mit Gesetz
Der Erwerb von zwei Landessprachen stärkt den nationalen Zusammenhalt in der Schweiz, doch über die Gestaltung des Fremdsprachenunterrichts sollen die Kantone selbst entscheiden.
Darum geht es: Einige Deutschschweizer Kantone wollen das Frühfranzösisch abschaffen, was den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen gefährde und der sprachlichen Harmonisierung widerspreche. Der Bund sei laut Verfassung verpflichtet, in solchen Fällen subsidiär einzugreifen. Daher soll das Parlament den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, damit in der Primarschule überall in der Schweiz eine zweite Landessprache unterrichtet wird.
Das findet economiesuisse:
- Der nationale Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachregionen sind zentrale Werte der Schweiz. Der Erwerb von zwei Landessprachen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Für die obligatorische Schulbildung sind jedoch die Kantone zuständig. Eine bundesrechtliche Vorgabe zum Fremdsprachenunterricht würde daher die kantonale Autonomie untergraben.
- Bildungspolitische Entscheidungen sollten konsequent auf evidenzbasierten Erkenntnissen beruhen und nicht auf symbolischen Massnahmen zur Förderung des nationalen Zusammenhalts.
- Die Qualität und Wirksamkeit des Fremdsprachenunterrichts sind entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Spracherwerbs oder die Anzahl Lektionen.
- Schliesslich gelingt nachhaltiger Spracherwerb, wenn Schülerinnen und Schüler einen praktischen und emotionalen Bezug zur Sprache entwickeln, etwa durch Austauschprogramme und projektbasiertes Lernen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion zur vertieften Prüfung an die zuständige Kommission zurückgewiesen und damit eine materielle Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
25.067 BRG. «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Volksinitiative
Eingriff in Produktion und Konsum
Die Initiative will einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent erreichen, indem die Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf pflanzliche Lebensmittel ausgerichtet wird. Deutlich höhere Lebensmittelpreise, ein eingeschränktes Sortiment und weniger unternehmerischer Spielraum wären die Folge.
Darum geht es: Die Volksinitiative verlangt, dass die Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf die Produktion und den Konsum von pflanzlichen statt tierischen Lebensmitteln ausgerichtet wird. Der Selbstversorgungsgrad soll auf mindestens 70 Prozent erhöht werden. Weiter fordert die Initiative, dass der Bund genügend sauberes Trinkwasser, Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit sicherstellt, den Einsatz von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut fördert und dafür sorgt, dass die festgelegten Höchstwerte für Dünger- bzw. Nährstoffeinträge in die Umwelt nicht mehr überschritten werden. Die Umsetzung der Ziele soll innerhalb von zehn Jahren erfolgen.
Das findet economiesuisse:
- Zur Erreichung der geforderten Ziele müsste der Staat tiefgreifend in die Produktion und in den Konsum von Lebensmitteln eingreifen.
- Die Folgen wären eine Bevormundung der Konsumenten, drastische Einschränkungen bei Produktion und Konsum von tierischen Lebensmitteln sowie eine massive Ausweitung des Anbaus pflanzlicher Lebensmittel.
- Der Umfang der inländischen Produktion von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln soll sich anhand der Nachfrage der Kunden und den unternehmerischen Entscheidungen der Landwirte ergeben.
- Die Initiative negiert Fortschritte in der Pflanzenzüchtung und schränkt verfügbare Produktionsfaktoren ein, was auch die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln in der Schweiz erschweren würde.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Volksinitiative mit 121 zu 73 Stimmen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen. Als Nächstes befindet der Ständerat darüber.
Wettbewerb & Regulatorisches
23.047 BRG. Kartellgesetz (KG). Änderung
Kooperationen sind für Wirtschaft und Konsumenten wichtig
Die heutige Kartellrechtspraxis verhindert gewisse Kooperationen, auch wenn sie wettbewerblich unbedenklich oder nützlich sind. Das will auch die Mehrheit der WAK-S ändern: Mit einem Kompromissvorschlag des Nationalrates soll das Schweizer Kartellrecht den wirksamen Wettbewerb stärken – mit gezielten Eingriffen dort, wo sie nötig sind, und mehr Spielraum für unbedenkliche Zusammenarbeit.
Darum geht es: In der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes ist noch eine letzte, für die Wirtschaft aber zentrale Differenz offen. Im Kern geht es um die Frage, was die WEKO nachweisen muss, um eine Kooperation zwischen Unternehmen als unzulässig zu verbieten und zu sanktionieren. Seit dem Gaba-Urteil werden bestimmte Abreden pauschal als unzulässig behandelt – unabhängig davon, ob sie den Wettbewerb im Einzelnen beeinträchtigen können. Damit geraten auch Kooperationen unter Druck, die unstrittig unbedenklich oder sogar wettbewerbsfördernd sind. Gerade für KMU sind solche Kooperationen oft entscheidend, um gegenüber grossen, international integrierten Anbietern bestehen zu können.
Das findet economiesuisse: Lässt man Art. 5 Abs. 1 bis beim Alten, wird die starre Weko-Praxis bestätigt. Die Minderheit I übernimmt zwar den Wortlaut des Nationalrates, ergänzt ihn aber um eine Klausel, womit gewisse Kooperationen wieder automatisch als unzulässig gelten würden. Damit würde die problematische Gaba-Praxis gerade nicht behoben, sondern gesetzlich verankert.
Damit Kooperationen wie gemeinsame Einkaufs-, Qualitäts- oder Standardisierungsprojekte, die insbesondere KMU stärken und den Wettbewerb fördern, nicht länger unter rechtlicher Unsicherheit stehen, braucht es die Annahme der Mehrheit zu Art. 5 Abs. 1 bis.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Die Räte haben die letzten Differenzen aus dem Weg geräumt. Der Ständerat ist dem Kompromissvorschlag der grossen Kammer gefolgt. Dieser stellt sicher, dass bei der Beurteilung von Wettbewerbsabreden künftig die tatsächlichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Vordergrund stehen – nicht formale Kriterien. Damit kann eine bislang stark formalistische Praxis korrigiert werden, die in der Anwendung zu Rechtsunsicherheit geführt und wirtschaftlich sinnvolle Kooperationen erschwert hat.
24.4596 Mo. Gössi. Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch
Urheberrechte schützen, Innovationen ermöglichen
Die Schweizer Wirtschaft unterstützt das Anliegen, urheberrechtlich geschützte Inhalte vor unberechtigter Nutzung durch KI-Systeme zu schützen. Die Motion verlangt jedoch eine ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhabenden. Damit würde die Schweiz einen Sonderweg einschlagen.
Darum geht es: Konkret verlangt die Motion die Einführung eines Opt-in-Mechanismus. Geschützte Inhalte dürften von KI-Systemen nur genutzt werden, wenn die Rechteinhaber vorgängig ausdrücklich zustimmen. Im Gegensatz dazu orientieren sich die EU und die USA am Opt-out-Ansatz, der den Rechteinhabern ein Widerspruchsrecht einräumt und gleichzeitig erlaubt, dass die Allgemeinheit und die Forschung von den Vorteilen der KI profitieren können. Ein Opt-in-Alleingang der Schweiz würde Forschung und Entwicklung hemmen, die internationale Anschlussfähigkeit des KI-Standortes zurückdrehen und regulatorische Unsicherheit für Investitionen schaffen.
Der Nationalrat hat den Auftrag an den Bundesrat so angepasst, dass der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz nicht geschwächt wird. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich.
Das findet economiesuisse: Die Schweizer Wirtschaft unterstützt die KI-Regulierungsstrategie des Bundesrates im Grundsatz: Soweit Regulierung unverzichtbar ist, muss diese innovationsfreundlich, differenziert und international kompatibel sein. Die Rechte von Urheberinnen und Urhebern müssen geschützt werden, ohne die Innovationskraft der Wirtschaft zu gefährden. Die Schweiz sollte sich bei der Entwicklung von Large Language Models nicht aus dem Rennen nehmen. Eine Integration des Leistungsschutzrechts für klassische Medien in die von der Motion Gössi angestrebte KI-Regulierung, wie es die KVF-N (siehe hier) im Rahmen der URG-Revision vorschlägt, würde die Forschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als KI-Standort schwächen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion Gössi in der vom Nationalrat geänderten Fassung angenommen. In der Debatte wurde zudem festgehalten, dass die Umsetzung inhaltlich mit dem Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen koordiniert werden soll, ohne dieses zwingend zu verzögern.
23.3452 Mo. Stark. Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen
Falsches Signal
Während andere Finanzplätze gezielt an attraktiven Rahmenbedingungen arbeiten, würde die Schweiz mit einem Vorschlag, der in der Praxis kaum umzusetzen ist, ihre Standortattraktivität weiter schwächen.
Darum geht es: Die Motion wurde als Reaktion auf die CS-Krise eingereicht. Sie verlangte ursprünglich eine Obergrenze der Gesamtvergütungen in der Bankenbranche von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat nahm die Vorlage in geänderter Form an. Sie betrifft nur noch systemrelevante Banken (UBS, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank und die Postfinance). Der Staat hätte bei diesen weiterhin ein Mitspracherecht. Der Bundesrat hat bereits reagiert: Künftig sollen für alle Banken im Bankengesetz Grundsätze zu Vergütungssystemen festgelegt werden; für systemrelevante Institute sind weitergehende Anforderungen geplant – etwa Sperrfristen und Rückforderungsklauseln (Einzelheiten dazu in den Eckwerten des Bundesrats, S. 3).
Das findet economiesuisse: Das Problem von Fehlanreizen wird vom Bundesrat bereits adressiert. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nun im Bankengesetz zusammen mit den übrigen Massnahmen zur Sicherstellung der Bankenstabilität zügig in einer Gesamtschau zu behandeln und umzusetzen. Zusätzliche staatliche Eingriffe in Vergütungssysteme sind nicht erforderlich.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Nachdem der Nationalrat den Anwendungsbereich auf systemrelevante Banken beschränkt und die fixe Vergütungsobergrenze gestrichen hatte, hat der Ständerat diese geänderte Fassung in der Wintersession gutgeheissen.
25.071 BRG. Finanzmarktaufsichtsgesetz und weitere Erlasse. Änderung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
Klare Regeln
Ziel der Vorlage ist es, die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden zu präzisieren und den Schweizer Rechtsrahmen an internationale Standards anzupassen. Allerdings bleiben rechtliche Unsicherheiten bestehen, die für Beaufsichtigte und ihre Mitarbeitenden erhebliche Risiken schaffen.
Darum geht es: Die Vorlage präzisiert die internationale Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden. Insbesondere wird geregelt, unter welchen Bedingungen beaufsichtigte Institute Informationen direkt an ausländische Aufsichtsbehörden übermitteln dürfen. Zudem werden die Abläufe bei grenzüberschreitenden Prüfungen und die Mitwirkung der SNB in internationalen Anerkennungsverfahren vereinheitlicht.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt die Revision grundsätzlich, denn die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit ist sinnvoll und wirtschaftlich notwendig. Damit sie aber praxistauglich wird, muss das Gesetz mehr Rechtssicherheit schaffen. Bei Art. 42c Abs. 1 ist die Minderheit zu unterstützen.
Für Banken und andere beaufsichtigte Institute ist die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden Alltag. Die Übermittlung von Informationen ins Ausland kann jedoch strafrechtlich relevant werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen unklar sind. Hier setzt die Kritik an der Vorlage an: Die vorgesehenen Bestimmungen schaffen keine eindeutige Rechtssicherheit, sondern erhöhen die Unsicherheit bezüglich strafrechtlicher Risiken sogar. Ohne klar definierte Voraussetzungen für die Weitergabe von Informationen an ausländische Stellen wissen Finanzinstitute und ihre Mitarbeitenden nicht zuverlässig, wann eine Übermittlung zulässig ist und wann sie sich strafbar machen könnten. Damit wird der gesetzgeberische Zweck, klare und praxistaugliche Regeln zu erlassen, verfehlt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Vorlage in der Wintersession als Erstrat verabschiedet, dabei jedoch vom Bundesrat abweichend Art. 42c FINMAG geändert, indem er die Minderheit Regazzi annahm und die Voraussetzungen für die direkte Informationsübermittlung an ausländische Aufsichtsbehörden neu fasste. Das Geschäft liegt nun beim Nationalrat.
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