
Sommersession 2026
20.05.2026
13-AHV-Finanzierung, Freihandel mit Mercosur und Malaysia, Stromversorgung: In der Sommersession hat das Parlament Weichenstellungen vorgenommen, die Auswirkungen weit über die laufende Legislaturperiode hinaus haben werden. Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente setzte sich eine Lösung über die Mehrwertsteuer ohne zusätzliche Lohnbeiträge durch. Mit der Ablehnung des Mercosur-Abkommens hat der Nationalrat vorerst die Chance verpasst, die Wettbewerbsposition der Schweiz als eine der exportabhängigsten Volkswirtschaften der Welt zu stärken. Hingegen hat das Parlament den Handlungsbedarf in der Energiepolitik erkannt und das Neubauverbot für Kernkraftwerke aus dem Gesetz gestrichen, um sich alle Optionen für eine sichere, CO₂-arme und wettbewerbsfähige Stromversorgung offenzuhalten.
Aussenwirtschaft
26.033 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur. Genehmigung / 26.3525 Mo. APK-N. Kompensation von Absatzrückgängen im Agrarbereich / 26.018 BRG. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Genehmigung / 25.084 BRG. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung
Diversifizierung als strategische Absicherung
In geopolitisch unsicheren Zeiten wird die Diversifizierung von Absatzmärkten für die Schweizer Wirtschaft immer wichtiger. Die neuen Freihandelsabkommen mit Mercosur und Malaysia sowie die Modernisierung des Abkommens mit der Ukraine verbessern die internationalen Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen und stärken deren Position in wichtigen Wachstumsmärkten.
Darum geht es: Das Mercosur-Abkommen (26.033) erleichtert Schweizer Unternehmen den Zugang zu einem südamerikanischen Markt mit über 270 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Da die EU ihr Abkommen bereits vorläufig anwendet, ist eine rasche Genehmigung wichtig, um Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen zu vermeiden.
Das Abkommen mit Malaysia (26.018) stärkt die Position der Schweiz in wichtigen asiatischen Wertschöpfungsketten, insbesondere in der Elektronik- und Halbleiterindustrie. Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Ukraine (25.084) ersetzt den Vertrag von 2012 und baut bestehende Handelshemmnisse weiter ab. Künftig werden nahezu alle Schweizer Exporte in die Ukraine zollfrei sein.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt eine rasche und wirtschaftsfreundliche Genehmigung aller drei Abkommen. Stabile Handelsbeziehungen und breit diversifizierte Absatzmärkte sind gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten zentral. Weil Agrarprodukte zu den Hauptexportinteressen vieler Verhandlungspartner gehören, braucht die Schweizer Diplomatie Spielraum. Die Wirtschaft unterstützt deshalb die Motion 25.3525. Diese fordert eine von einzelnen Freihandelsabkommen unabhängige Gesamtsicht, um die Herausforderungen der inländischen Agrarproduktion gezielt anzugehen.
Beim Mercosur-Abkommen lehnt die Wirtschaft die von der APK-N vorgeschlagene Verknüpfung mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab (Art. 1d) ab. Die EUDR ist hochkomplex und administrativ belastend. Die Schweiz sollte keine zusätzliche Regulierung übernehmen, deren Wirkung und Praktikabilität selbst innerhalb der EU umstritten sind.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat das Mercosur-Abkommen mit 96 zu 86 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion für Ausgleichsmassnahmen im Agrarbereich nahm er hingegen an. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia wurde gutgeheissen, das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Ukraine ist bereinigt.
Was international läuft: Die EU-Entwaldungsverordnung
Die APK-N schlägt vor, im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Mercosur die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu übernehmen. Worum geht es bei dieser Regulierung, die innerhalb der EU sehr umstritten ist?
Die EUDR sollte ursprünglich bereits 2024 in Kraft treten. Wachsende Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit Europas, Kritik aus der Wirtschaft sowie erhebliche Umsetzungsprobleme führten jedoch zu Verschiebungen. Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die EU-Kommission zusätzliche Leitfäden und Vereinfachungen, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Umsetzung der EUDR zu schaffen.
Gegenüber der ursprünglichen Holzhandelsregulierung erfasst die EUDR zu
sätzliche Produktgruppen wie Kakao, Kaffee oder Palmöl, und sie verlangt umfangreiche Nachweise bis hin zu präzisen GPS-Koordinaten. Gleichzeitig ist das zentrale IT-System für die Datenmengen bislang nicht ausreichend vorbereitet und soll erst im Sommer voll einsatzbereit sein.
Auch die Mercosur-Staaten halten die EUDR für hochkomplex und administrativ
schwerfällig. Sie kritisieren die Verordnung als einseitige Regel mit hohen Compliance-Kosten. Kleine Produzenten laufen Gefahr, aus den Lieferketten verdrängt zu werden, während sich Handelsströme in weniger regulierte Märkte verlagern (s. Bericht SRF).
26.028 BRG. Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine. Genehmigung
Schweizer Wirtschaft gezielt einbinden
Der Wiederaufbau der Ukraine wird erhebliche Investitionen erfordern. Mit dem Abkommen kann sich auch die Schweizer Wirtschaft gezielt am Wiederaufbau beteiligen.
Darum geht es: Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Ukraine beim Wiederaufbauprozess. Es schafft die rechtliche Grundlage, um Schweizer Unternehmen stärker in Projekte zum Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft einzubeziehen. Die Projekte sollen sich an den Bedürfnissen der Ukraine orientieren, gleichzeitig werden Schweizer Expertise und Innovationen genutzt.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt das Abkommen. Der Wiederaufbau der Ukraine braucht erhebliche Investitionen, insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich. Schweizer Unternehmen können dazu mit Know-how, Technologie und Innovation beitragen.
- Die Projekte werden gemeinsam mit der ukrainischen Seite entwickelt. Der partnerschaftliche Ansatz des Abkommens ist zentral.
- Eine rasche parlamentarische Genehmigung ist wichtig, damit das Abkommen möglichst bald in Kraft treten und konkrete Projekte umgesetzt werden können.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: National- und Ständerat haben dem Abkommen zugestimmt. Der Nationalrat lehnte eine Ergänzung ab, wonach der Bundesrat bei der Umsetzung die Empfehlungen der OECD zur gebundenen Hilfe berücksichtigen müsste. Anschliessend nahm er die Vorlage mit 148 zu 9 Stimmen bei 38 Enthaltungen an. Der Ständerat folgte mit 24 zu 1 Stimmen bei 17 Enthaltungen.
25.092 BRG. Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Chile über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen stärken
Das modernisierte Abkommen zwischen der Schweiz und Chile verbessert die Rahmenbedingungen für Investitionen in einem wichtigen lateinamerikanischen Markt.
Darum geht es: Das erneuerte Investitionsschutzabkommen enthält modernisierte Schutzstandards für internationale Investitionen und berücksichtigt gleichzeitig Ziele der nachhaltigen Entwicklung.
Das findet economiesuisse:
- economiesuisse unterstützt das Abkommen. Für die Exportnation Schweiz sind moderne Investitionsschutzabkommen angesichts zunehmender Unsicherheiten im Welthandel und protektionistischer Tendenzen von grosser Bedeutung. Sie tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen im Ausland zu verbessern und Investitionshemmnisse zu reduzieren.
- Eine rasche parlamentarische Genehmigung ist wichtig, damit das Abkommen möglichst bald in Kraft treten und die Diversifizierung der Schweizer Wirtschaftsbeziehungen weiter gestärkt werden kann.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Investitionsschutzabkommen mit Chile zugestimmt. Die kleine Kammer nahm die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen an.
Finanzen & Steuern
24.073 BRG. Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
AHV bis 2032 stabil – auch ohne neue Lohnbeiträge
Die 13. AHV-Rente wird ab Ende 2026 ausbezahlt. In der Differenzbereinigung bleibt die Finanzierung umstritten. Für die Wirtschaft ist die Finanzierung über die Mehrwertsteuer die einzige volkswirtschaftlich tragbare und politisch mehrheitsfähige Lösung.
Darum geht es: Die SGK-N hält an der Linie des Nationalrates fest: Sie beantragt eine befristete Finanzierung bis Ende 2033 über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.5 Prozentpunkte und lehnt zusätzliche Lohnbeiträge ab. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Güter des täglichen Bedarfs soll dabei unverändert bleiben. Der Ständerat hält dagegen an einer Mischfinanzierung mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte fest. Zudem will er einen Interventionsmechanismus einführen, der bei einem AHV-Fondsstand unter 80 Prozent die Lohnbeiträge automatisch um weitere 0.3 Prozentpunkte erhöhen würde.
Das findet economiesuisse:
- Die Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist einer Mischfinanzierung vorzuziehen. Sie bindet alle Generationen in die Finanzierung ein, auch Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind und direkt von der 13. AHV-Rente profitieren.
- Zusätzliche Lohnbeiträge belasten einseitig Erwerbstätige und Unternehmen. Sie erhöhen die Lohnkosten, schwächen die Kaufkraft und setzen falsche Anreize für die Erwerbsbeteiligung.
- Auch der vom Ständerat vorgeschlagene Interventionsmechanismus ist abzulehnen. Eine Kostenbremse kann in den Sozialversicherungen ein sinnvolles Instrument sein, sie darf aber nicht einseitig Erwerbstätigen und Unternehmen belasten.
- Die Finanzierung der 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer stabilisiert die AHV-Finanzen bis 2032. Zusätzliche Lohnbeiträge braucht es dafür nicht.
- Der restliche Finanzierungsbedarf muss im Rahmen der Reform AHV 2030 nachhaltig und strukturell gedeckt werden.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Das Parlament hat die Finanzierung der 13. AHV-Rente abgeschlossen. Es beschloss eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte und verzichtete auf zusätzliche Lohnbeiträge. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert.
25.4264 Mo. Mühlemann. Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern / 25.4265 Mo. Mühlemann. Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz
Investitionen und Wertschöpfung in der Schweiz gezielt fördern
Mit der OECD-Mindeststeuer und dem verschärften internationalen Standortwettbewerb gerät die Schweiz zunehmend unter Druck. Unternehmen müssen weiterhin Anreize haben, in der Schweiz zu investieren, zu forschen und zu produzieren.
Darum geht es: Die beiden Motionen beauftragen den Bundesrat, steuerliche Massnahmen zur Stärkung des Investitions-, Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz zu prüfen. Konkret geht es unter anderem um Überabschreibungen, Steuergutschriften für grosse Investitionen sowie zusätzliche steuerliche Anreize für Forschung, Entwicklung und Produktion. Die Instrumente sollen international kompatibel und insbesondere OECD-konform ausgestaltet werden.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt beide Motionen. Der internationale Standortwettbewerb wurde mit der OECD-Mindeststeuer nicht unterbunden, sondern er hat sich teilweise auf neue Bereiche verlagert. Die Schweiz muss deshalb alle international zulässigen Instrumente prüfen, um Investitionen, Forschung und Wertschöpfung im Inland zu halten.
Neue steuerliche Instrumente müssen so ausgestaltet werden, dass sie Investitionen wirksam fördern, gleichzeitig aber international akzeptiert und politisch mehrheitsfähig bleiben.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Motion zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für Unternehmen (25.4264) mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Motion zur Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz (25.4265) nahm er hingegen mit 98 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die erste Motion ist damit erledigt, die zweite wurde an den Bundesrat überwiesen.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
25.4179 Mo. Regazzi. Unabhängigere Regulierungskostenschätzung / 25.479 Pa. Iv. Golay. Genug Bürokratie! Für einen Frühlingsputz der Gesetze und Verordnungen
Qualität der Regulierung muss verbessert werden
Die regulatorischen Anforderungen in der Schweiz werden immer dichter und komplexer. Dies führt zu steigenden Regulierungskosten für Unternehmen und schmälert die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz. Bestehende Regulierungen müssen deshalb systematisch überprüft werden.
Darum geht es: Die Pa. Iv. Golay will die parlamentarischen Kommissionen um eine ständige Regulierungsprüfungskommission ergänzen. Diese soll Vorschläge erarbeiten, um bestehende Regulierungen zu vereinfachen, und diese einmal im Jahr ihrem Rat unterbreiten. Die Motion Regazzi will die Regulierungskostenschätzungen unabhängiger gestalten, indem die Federführung künftig immer beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und nicht mehr bei der für die Regulierung zuständigen Verwaltungseinheit liegen soll.
Das findet economiesuisse:
- Die ständig steigenden Regulierungsanforderungen belasten
die Unternehmen und schwächen den Standort Schweiz. - Bestehende Gesetze und Verordnungen müssen systematisch überprüft und wo immer möglich vereinfacht werden.
- Zudem müssen zusätzliche Regulierungskosten für die Wirtschaft vermieden werden.
- economiesuisse unterstützt sowohl die Schaffung einer Regulierungsprüfungskommission wie auch die unabhängigere Ausgestaltung von Regulierungsfolgenschätzungen.
- Beide Massnahmen sind zielführend und wichtig, um dem anhaltenden Trend zur Überregulierung entgegenzuwirken und die regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
26.3359 Mo. Müller. Gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit
Mit mehr Flexibilität gegen die Wohnungsknappheit
Den Gemeinden fehlt es an raumplanerischen Instrumenten, um in Ausnahmefällen von starren Planungsvorgaben abzuweichen. Dies verhindert, dass die Gemeinden auf eine akute Wohnungsknappheit reagieren können. Die Motion will eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit einfache, rasche, lokal klar eingegrenzte und bedarfsorientierte Neueinzonungen gemäss Raumplanungsgesetz ermöglicht werden.
Darum geht es: In der Schweiz fehlt es vielerorts an Wohnraum, und viele Menschen haben Mühe, eine Wohnung zu finden. Das liegt daran, dass das Angebot an Wohnungen nicht mehr mit der Nachfrage mithalten kann. Die Raumplanung hat den Bedarf anhand der Bevölkerungsprognosen systematisch unterschätzt. Schätzungen zufolge fehlen 10'000 Wohnungen pro Jahr. Den Gemeinden sind allerdings weitgehend die Hände gebunden. Die vorliegende Motion fordert gesetzliche Grundlagen, damit Kantone in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden einfache, rasche, lokal klar eingegrenzte und bedarfsorientierte Neueinzonungen gemäss RPG vornehmen können. Diese sollen die nötigen Anreize auf der Angebotsseite schaffen, damit der verfügbare Wohnraum ausgeweitet werden kann.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt die Motion. Den Gemeinden fehlt es an jeglicher Flexibilität bei der Raumplanung.
- Die Ausweitung des Wohnungsangebots führt nachweislich zu besserer Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnungen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion zur Vorprüfung an die zuständige Kommission überwiesen. Eine materielle Beratung fand noch nicht statt.
Gesundheitspolitik
25.4413 Mo. FK-S. Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben
Life-Science-Standort nicht zusätzlich belasten
Die von der SGK-N vorgeschlagenen Anpassungen entschärfen die Motion teilweise. Dennoch bleiben wesentliche standortpolitische Bedenken bestehen. Zusätzliche Gebühren und Abgaben für Pharma- und Medtech-Unternehmen würden den aktuellen Bemühungen zur Stärkung des Life-Science-Standorts Schweiz widersprechen.
Darum geht es: Die Motion verlangt, dass Swissmedic künftig vollständig über Gebühren und Abgaben finanziert wird. Dafür sollen zusätzliche Abgaben auf Medizinprodukten eingeführt und bestehende Gebühren ausgeweitet werden. Die SGK-N schlägt gegenüber der ursprünglichen Motion Anpassungen vor: Die Swissmedic-Aufgaben im Bereich Rechtsetzung und Strafrecht sollen weiterhin nicht über Gebühren oder Abgaben finanziert werden. Zudem soll zuerst geklärt werden, was unter einem effizienten Betrieb von Swissmedic zu verstehen ist.
Das findet economiesuisse:
- Die zusätzlichen Gebühren und Abgaben sind aus standortpolitischer Sicht problematisch. Die Pharma- und Medtech-Industrie sieht sich bereits heute mit hohen regulatorischen und administrativen Anforderungen konfrontiert. Weitere Belastungen stehen im Widerspruch zu den aktuellen Bemühungen von Bundesrat und Parlament, den Life-Science-Standort Schweiz zu stärken.
- Gerade in einem geopolitisch unsicheren Umfeld sind verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zentral. Zusätzliche regulatorische und finanzielle Belastungen schwächen die Attraktivität des Standorts Schweiz. Innovationen und Produkte könnten dadurch später oder gar nicht mehr in der Schweiz eingeführt werden. Das hätte negative Folgen für Versorgungssicherheit und Behandlungsqualität.
- Die Finanzierung von Swissmedic ist bereits Teil der angekündigten HMG-Revision 3b. Die Motion greift diesem ordentlichen Revisionsprozess unnötig vor. Eine so grundlegende Änderung sollte im Rahmen der laufenden Revision und mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf den Forschungs-, Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz behandelt werden.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
24.090 BRG. Strahlenschutzgesetz (StSG). Änderung
Mehr Verhältnismässigkeit im Strahlenschutz
Die heutige Strahlenschutzgesetzgebung bremst die Weiterentwicklung der Nuklearmedizin in der Schweiz. Insbesondere starre Dosisgrenzwerte und umfangreiche Infrastrukturvorgaben führen dazu, dass Spitäler hohe Investitionen tätigen müssen. Dadurch verteuern sich nuklearmedizinische Therapien und Innovationen werden erschwert.
Darum geht es: Mit der Änderung des Strahlenschutzgesetzes sollen verschiedene Fragen des Strahlenschutzes neu geregelt werden. Im Zentrum der parlamentarischen Beratungen steht unter anderem die Frage, wie stark sich Strahlenschutzmassnahmen am konkreten Risiko und am erwarteten Nutzen orientieren sollen. Der neue Artikel 9a verlangt, dass angeordnete Massnahmen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sind. Damit soll der Strahlenschutz verhältnismässiger ausgestaltet werden, ohne das Schutzniveau zu senken.
Das findet economiesuisse:
- Die heutige Ausführungsgesetzgebung erschwert Innovationen in der Nuklearmedizin unnötig.
- Starre Dosisgrenzwerte verursachen hohe Infrastrukturkosten und verteuern Behandlungen.
- Der Nutzen für Patientinnen und Patienten wird heute ungenügend gegen das tatsächliche Risiko abgewogen.
- Die Vorlage stärkt eine risikobasierte und praxistaugliche Umsetzung des Strahlenschutzes, ohne das Schutzniveau zu senken.
- Behörden sollen ausdrücklich verpflichtet werden, Kosten und Nutzen von Massnahmen gegeneinander abzuwägen.
- Die Schweiz droht international ins Hintertreffen zu geraten, da andere Länder ihre Vorgaben für nuklearmedizinische Therapien bereits verhältnismässiger ausgestaltet haben.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Nach mehreren Differenzrunden wurden die letzten offenen Punkte in der Einigungskonferenz bereinigt. Neu wird im Strahlenschutzgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Strahlenschutzmassnahmen nicht pauschal, sondern risikogerecht und verhältnismässig ausgestaltet werden sollen.
Wettbewerb & Regulatorisches
26.3017 Mo. WAK-N. Finma. Konsultationsmechanismus des Parlaments
Willen des Parlaments besser absichern
Die FINMA prägt mit Verordnungen und Rundschreiben die Regulierung des Schweizer Finanzplatzes wesentlich. Ein parlamentarischer Konsultationsmechanismus soll die demokratische Legitimation und die Rechtssicherheit der FINMA-Regulierung stärken.
Darum geht es: Die Motion verlangt einen parlamentarischen Konsultationsmechanismus für FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben. Das Parlament soll bei neuen Vorgaben künftig stärker eingebunden werden, bevor neue Vorgaben oder Änderungen in Kraft treten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechtsetzung der FINMA den Willen des Gesetzgebers korrekt widerspiegelt.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt die Motion. FINMA-Regulierungen müssen sich eng am Auftrag des Gesetzgebers orientieren.
- Gerichte prüfen die formelle Rechtmässigkeit von FINMA Regulierungen. Der Konsultationsmechanismus soll zusätzlich sicherstellen, dass FINMA-Erlasse auch den inhaltlichen Willen des Gesetzgebers korrekt widerspiegeln. Er schafft damit eine institutionelle Rückkoppelung zwischen Parlament und Aufsicht im Sinne von Checks and Balances.
- Der Konsultationsmechanismus sorgt dafür, dass das Parlament bei wichtigen FINMA-Vorgaben frühzeitig eingebunden wird. Das stärkt die Rechtssicherheit sowie die Qualität und Akzeptanz der Regulierung.
- Die Unabhängigkeit der FINMA in ihrer Aufsichtstätigkeit bleibt gewahrt. Der Mechanismus betrifft ausschliesslich die Rechtsetzung und nicht operative Aufsichtsentscheide.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Motion mit 116 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
24.4590 Mo. Rüegsegger. Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen
Keine Ausweitung der WEKO-Instrumente
Mit der Sektoruntersuchung soll die WEKO einzelne Branchen auch ohne konkreten Verdacht auf Wettbewerbsverstösse untersuchen können. Eine solche Ausweitung der Befugnisse birgt das Risiko unverhältnismässiger Eingriffe in den Wettbewerb.
Darum geht es: Mit der Sektoruntersuchung soll die WEKO strukturelle Wettbewerbsprobleme in einzelnen Branchen untersuchen können, ohne dass ein konkreter Verdacht auf einen Wettbewerbsverstoss bestehen muss. Der Bundesrat beurteilt die Einführung kritisch und empfiehlt im Bericht zum Postulat 23.3444, auf ein solches Instrument zu verzichten.
Das findet economiesuisse:
- Wandel zur proaktiven Regulierung: Die Sektoruntersuchung markiert – so der Bundesrat – einen Wandel hin zu stärker proaktiver Regulierung. Eingriffe würden nicht mehr aufgrund eines Rechtsverstosses erfolgen, sondern gestützt auf behördliche Einschätzungen. Das Kartellrecht würde sich von der bewährten ex-post-Missbrauchskontrolle in Richtung präventiver Marktsteuerung verschieben.
- Belastung der Unternehmen: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten ohne konkreten Verdacht könnten zu weitreichenden Datenabfragen führen. KMU wären besonders betroffen.
- Rechtsunsicherheit: Auch gesetzestreue Unternehmen müssten mit behördlichen Abklärungen rechnen. Das kann Investitionen hemmen.
- Bestehende Instrumente genügen: Das geltende Recht bietet bereits flexible Eingriffsmöglichkeiten, ohne zusätzliche Belastungen zu schaffen.
- Bedenkliche internationale Erfahrungen: Im Ausland haben sich solche Instrumente als zeitaufwändig und schwerfällig erwiesen.
- Institutionelle Problematik: Die WEKO steht bereits heute wegen ihrer Doppelrolle als Untersuchungs- und Entscheidinstanz in der Kritik. Eine Ausweitung ihrer Kompetenzen würde die bestehenden institutionellen Probleme weiter verschärfen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Energie, Umwelt, Infrastruktur & Digitales
25.068. BRG. «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf
Ja zur Technologieoffenheit
Die Schweiz benötigt jederzeit genügend Strom – auch im Winter. Um den Langzeitbetrieb bestehender Anlagen zu sichern und als Option für die Zukunft braucht es Technologieoffenheit.
Darum geht es: Bundesrat und Ständerat wollen das geltende Technologieverbot im Kernenergiegesetz im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Blackout stoppen» aufheben. Wie ein neuer Bericht des Bundesrats vom Mai 2026 darlegt, ist das wichtig für den Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke, da umfassende Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten anstehen. Diese wären technisch und wirtschaftlich möglich, sind aber durch regulatorische Unsicherheit gefährdet. Technologieoffenheit ist zudem ein strategischer Ansatz, von dem auch der Forschungsstandort Schweiz stark profitiert, etwa im Medizinalbereich (z.B. Strahlentherapie).
Das findet economiesuisse:
- Die Schweiz wird in Zukunft deutlich mehr Strom benötigen. Besonders im Winter drohen Versorgungslücken. Hohe Strompreise belasten Industrie, KMU und Haushalte zunehmend.
- Vor diesem Hintergrund muss die Schweiz technologieoffen bleiben und sich alle Optionen für eine sichere, CO₂-arme und wettbewerbsfähige Stromversorgung offenhalten. Dazu gehören der möglichst lange Betrieb der bestehenden Kernkraftwerke sowie die Möglichkeit von Ersatzneubauten nach 2040.
- Der Gegenvorschlag bedeutet keine Abkehr von den erneuerbaren Energien und verpflichtet auch nicht zum Bau neuer Kernkraftwerke. Er schafft lediglich die gesetzliche Grundlage, damit die Schweiz bei Bedarf künftig wieder auf Kernenergie zurückgreifen kann. Über Finanzierung, Bewilligungsverfahren oder konkrete Projekte ist erst dann zu entscheiden, wenn tatsächlich neue Anlagen geplant werden.
- Die Wirtschaft unterstützt deshalb den indirekten Gegenvorschlag gemäss Bundesrat und Ständerat. Minderheitsanträge, welche die Technologieoffenheit wieder einschränken oder den Gegenvorschlag aushöhlen würden, sind abzulehnen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative angenommen. Damit soll das Neubauverbot für Kernkraftwerke aus dem Kernenergiegesetz gestrichen werden. Die UREK-S hat beim UVEK ergänzend einen Bericht zu den finanziellen Folgen möglicher neuer Kernkraftwerke bis Ende Jahr bestellt. Links-grüne Kreise haben bereits das Referendum angekündigt.
26.3221 Mo. Z’graggen. Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität
Bestehende Instrumente nutzen
Die Schweiz gehört bereits heute zu den innovativsten Digitalstandorten weltweit. Zusätzliche staatliche Impulsprogramme bergen das Risiko von Doppelspurigkeiten.
Darum geht es: Die Motion Z'graggen verlangt ein staatliches Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz. Mittels Anschubfinanzierungen sollen Projekte unter Beteiligung von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen digitale Infrastruktur, Open-Source-Technologien, Cybersecurity und Künstliche Intelligenz gefördert werden.
Das findet economiesuisse:
- Die Motion setzt auf staatlich geförderte Strukturen in einem Bereich, in dem die Schweiz bereits heute international wettbewerbsfähig ist. Förderprogramme und Abschottung sind keine Ansätze, um Abhängigkeiten zu handhaben.
- Die bestehenden Förderinstrumente decken das Anliegen bereits ab. Forschung und Innovation im Bereich Digitalisierung werden heute insbesondere über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und Innosuisse unterstützt.
- Das starke digitale Ökosystem der Schweiz basiert auf marktwirtschaftlichem Wettbewerb, unternehmerischer Innovation und enger Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Zusätzliche staatliche Programme schaffen hier keinen erkennbaren Mehrwert.
- Der Bundesrat hat im November einen Bericht zur digitalen Souveränität des Staates vorgelegt und eine Strategie skizziert, um Abhängigkeiten gezielt zu reduzieren. Die Vorschläge der eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes sind abzuwarten.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion mit 30 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und ist damit dem Antrag des Bundesrates nicht gefolgt. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
25.058 BRG. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG
Planungssicherheit für Investitionen sichern
Die Integration elektrisch angetriebener schwerer Motorfahrzeuge in die LSVA ist grundsätzlich sinnvoll. Sie muss jedoch Investitionsanreize setzen und Planungssicherheit schaffen.
Darum geht es: Mit der LSVA-Weiterentwicklung sollen elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Euro-VII-Norm ab 2029 der Abgabepflicht unterstellt werden. Gleichzeitig sollen Tarifsenkungen Investitionen in emissionsärmere Fahrzeugflotten weiterhin attraktiv halten. Während der Nationalrat fixe Reduktionen im Gesetz verankern will, möchte der Bundesrat mehr Spielraum bei der Ausgestaltung behalten.
Das findet economiesuisse: Investitionen im Schwerverkehr sind langfristig angelegt. Planungssicherheit entsteht nur, wenn man sich auf stabile Regeln während des gesamten Investitionszyklus verlassen kann. Darum ist die Vorlage aus Sicht der Wirtschaft nur mit Anpassungen tragbar:
- Die von der Mehrheit der KVF-S zu Art. 8 Abs. 2 und Art. 8a beantragten Präzisierungen tragen zur Stärkung der Planungssicherheit bei und werden von der Wirtschaft begrüsst.
- Die Einführung der LSVA-Tarifpflicht für elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge ab 2029 ist nur dann investitionsverträglich, wenn in den Jahren 2029 und 2030 eine vollständige Tarifreduktion gilt. Der Entscheid des Nationalrates, in Art. 8b Abs. 2 eine Reduktion von 100 Prozent vorzusehen, ist sachgerecht.
- Über die Jahre 2029 und 2030 hinaus braucht die Wirtschaft verbindliche Mindesttarifreduktionen in der Höhe, wie sie der Nationalrat beschlossen hat (Art. 8b Abs. 2). Nur so lässt sich die notwendige Planungssicherheit für langfristige Investitionen gewährleisten.
- Für schwere Motorfahrzeuge der Euro-VII-Norm braucht es ebenfalls eine verbindliche Tarifreduktion auf Gesetzesstufe. Die Wirtschaft begrüsst den Antrag der Mehrheit der KVF-S zu Art. 8b Abs. 4.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat der Vorlage mit 35 zu 8 Stimmen zugestimmt. Wie der Nationalrat will er elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge in den Jahren 2029 und 2030 vollständig von der LSVA befreien und erst ab 2031 in die Abgabepflicht integrieren. Bei der Ausgestaltung der Rabatte ab 2031 folgte er mit 22 zu 21 Stimmen knapp der Fassung des Nationalrats. Zudem beschloss er, dass Änderungen bei der Einteilung der Fahrzeugkategorien in Abgabeklassen mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren mitgeteilt werden müssen. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
25.086 BRG. Luftfahrtgesetz
Besitzstand der Landesflughäfen sichern
Die Landesflughäfen sind zentral für die internationale Anbindung der Schweizer Wirtschaft. Die Revision schafft mehr Rechtssicherheit für ihren Betrieb und sichert wichtige Rahmenbedingungen für den Luftfahrtstandort Schweiz.
Darum geht es: Im Zentrum der Revision stehen die gesetzliche Verankerung der Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf, Regelungen zu Projektierungszonen sowie die Einführung der sogenannten Redlichkeitskultur («Just Culture»). Zudem setzt die Vorlage verschiedene parlamentarische Vorstösse um, etwa zu strafrechtlichen Zuständigkeiten im Luftverkehr.
Das findet economiesuisse: Die Landesflughäfen sind ein zentraler Pfeiler der Schweizer Exportwirtschaft. Warenwertmässig werden 52 Prozent der Exporte per Luftfracht abgewickelt. Unter diesen Gesichtspunkten unterstützt die Wirtschaft die Vorlage:
- Die Besitzstandsgarantie für Landesflughäfen (Art. 36abis) schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für den heutigen Betriebsumfang und die bestehenden Betriebszeiten, ohne den Status quo auszuweiten. Die Wirtschaft unterstützt deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Art. 36abis Abs. 2.
- Die Einführung der Redlichkeitskultur («Just Culture», Art. 20) ist ein wichtiges Element für eine weitere Erhöhung der Sicherheit. Sie führt zu einem transparenten, konstruktiven Umgang mit Fehlern und zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Gesamtsystems.
- Die von einer Minderheit vorgeschlagene Konzessionsabgabe (Art. 36abis0) lehnt die Wirtschaft ab. Sie schwächt den Luftfahrtstandort Schweiz und ist finanzpolitisch wie verfassungsrechtlich problematisch.
- Landesflughäfen sind standortgebunden. Die Präzisierungen der Kommissionsmehrheit bei den Projektierungszonen (Art. 37nbis und 37o) vermeiden unnötige Doppelspurigkeiten bei späteren Bewilligungsverfahren und sichern die langfristige Entwicklungsfähigkeit der Landesflughäfen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Revision des Luftfahrtgesetzes mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Er nahm insbesondere den Betrieb und die Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf in die Besitzstandsgarantie auf. Eine Konzessionsabgabe für Landesflughäfen lehnte der Rat ab. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
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