
Herbstsession 2026
01.09.2026
Alle Augen auf den Ständerat! Die kleine Kammer hat die Verträge zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie zwei Weiterentwicklungen (Lebensmittelsicherheit & Gesundheit) genehmigt und sich somit für mehr Rechtssicherheit, Marktzugang und Innovationsmöglichkeiten ausgesprochen. Die Bankenregulierung endete jedoch in einer Sackgasse: Statt ein gesamtheitliches und international abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erarbeiten, hat sich der Rat bei der Eigenmittelunterlegungsvorlage für einen Schweizer Sonderweg entschieden; Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz inklusive. Im Hinblick auf die Armeefinanzierung bleibt eine offene Rechnung. Bei der langfristigen Finanzierung des Rüstungsfonds sind viele Punkte noch ungeklärt. Nun ist der Nationalrat am Zug. Schlussendlich gab es gute Neuigkeiten bei der Schlussabstimmung. Die Genehmigung des Mercosur-Abkommens sendet ein wichtiges Signal für den Wirtschafsstandort und öffnet einen bedeutsamen Absatzmarkt für die Exportwirtschaft.
Aussenwirtschaft
26.033 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur. Genehmigung (SR, 14./17.09.2026 / NR, 16.09.2026)
Freihandel als Trumpf in unsicheren Zeiten
Der Schweizer Wohlstand braucht Freihandel: Mit über 270 Millionen Einwohnern ist Mercosur ein bedeutender Absatzmarkt. Das Abkommen verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber der EU.
Darum geht es: Schon heute exportiert die Schweiz Waren im Wert von rund 4 Mrd. Fr. in den Mercosur. Der vorgesehene Zollabbau ist substanziell: Über 97 Prozent der Schweizer Exporte werden schrittweise von Zollerleichterungen profitieren, was zu ca. 155 Mio. Fr. an Zollersparnissen pro Jahr führen wird.
Das findet economiesuisse:
- Da die EU ihr Mercosur-Abkommen seit dem 1. Mai 2026 bereits vorläufig anwendet, ist eine rasche Genehmigung nötig.
- Das Abkommen ist für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Die 25 bilateralen Zollkontingente betreffen Agrarprodukte, bei denen ein Nachfrageüberhang besteht und marginale Preiseffekte zu erwarten sind.
- Beispiel: 2025 wuchs die Nachfrage nach Rindfleisch in der Schweiz um 6.2% auf 105'954 Tonnen an, während die Inlandproduktion unverändert blieb. Entsprechend musste mehr importiert werden (+22.6%), wovon nur etwa 5000 Tonnen aus Mercosur-Staaten stammten. Bei Geflügel ist das Verhältnis noch wesentlich deutlicher.
- Eine Verknüpfung mit der EU-Entwaldungsverordnung ist abzulehnen. Mit einer einseitigen Anpassung ohne EU-Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.
- Das Freihandelsabkommen enthält bereits verbindliche Bestimmungen zur Abholzung, aber auch zu Arbeitsrechten und anderen Normen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO. Ein pauschales Importverbot ist daher nicht wirksam und kontraproduktiv.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Angenommen in der Schlussabstimmung mit 116 zu 71 Stimmen bei 9 Enthaltungen (Nationalrat) und 36 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Ständerat).
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26.023 BRG. Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» - Entwurf 1 (SR, 28./29./30.09.2026)
Das beste existierende Arrangement eines Drittstaates mit der EU
Die Wirtschaft profitiert mit der Sicherung der bilateralen Beziehungen von mehr Rechtssicherheit, Marktzugang und Innovation. Die Zugeständnisse sind verkraftbar. Das Paket stärkt zudem die Handlungsfähigkeit der Schweiz.
Darum geht es: Der bilaterale Weg in seiner bisherigen Form führt nicht weiter. In verschiedenen Branchen hat das bereits spürbare Auswirkungen. Hochwertige Industrieprodukte, aber auch KI-Entwicklungen, entstehen nicht innerhalb einzelner Landesgrenzen, sondern in einem integrierten (europäischen) Wertschöpfungs-Footprint. In vielen Produktesektoren (bspw. Medizinprodukte, Telekom, Aufzüge und Seilbahnen) werden beim Export in die EU in naher Zukunft neue Anforderungen hinzukommen.
Das findet economiesuisse:
- Die Verträge schaffen Rechtssicherheit. Die dynamische Rechtsübernahme beim Stabilisierungsteil beschränkt sich auf die Abkommen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr und Technische Handelshemmnisse. Die Nicht-Übernahme eines Rechtsakts bleibt möglich, wobei die Konfliktlösung klar geregelt ist. Gleichzeitig wird die Mitsprache des Parlaments und interessierter Kreise bei neuen EU-Erlassen ausgebaut und institutio- nalisiert.
- Das Abkommen sorgt für Wachstum und Innovation. Die volle Beteiligung an den Horizon-Programmen ist für den Forschungs- und Entwicklungsstandort von zentraler Bedeutung, um bei der Künstlichen Intelligenz, Präzisionstechnologien und der Spitzenforschung vorne mitzuhalten.
- Die Bilateralen III sind das beste real existierende Arrangement eines Drittstaates mit der EU. Die Absichtserklärung UK-EU ist klar weniger vorteilhaft: Nichttarifäre Handels-hemmnisse bestehen fort, statt einem Schiedsgericht ist der EuGH im Konfliktfall zuständig, und die Landwirtschaft ist nicht ausgeklammert.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Verträge zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie zwei Weiterentwicklungen (Lebensmittelsicherheit & Gesundheit) genehmigt. Nun kommt das Paket in den Nationalrat; geplant ist eine Behandlung während der Wintersession.
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26.023 BRG. Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» - Entwurf 1: Beihilfeüberwachung (SR, 28./29./30.09.2026)
Eine unabhängige Beihilfeüberwachung
Das neue Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) ist ein wesentlicher Verhandlungserfolg des Paketes CH-EU. Dass die Beihilfekommission gemäss der WAK-S personell unabhängig von der WEKO sein soll, unterstützt die Wirtschaft.
Darum geht es: Im Rahmen der Bilateralen III verpflichtet sich die Schweiz, in drei Sektoren – Luftverkehr, Landverkehr und Strombereich – eine dem europäischen Recht gleichwertige Beihilfeüberwachung umzusetzen. Das Verhandlungsergebnis ist ein Erfolg: Die Schweiz muss das EU-Beihilferecht nicht formell übernehmen, sondern schafft mit dem BHÜG eine eigene, zum EU-Beihilferecht äquivalente Beihilfeüberwachung, die bestimmte Eigenheiten der Schweiz berücksichtigt. Während der Bundesrat eine bei der WEKO angegliederte Beihilfekammer vorsieht, will die WAK-S – wie zuvor bereits die APK-S – eine von der WEKO gänzlich unabhängige Beihilfekommission, die sich mit der WEKO lediglich das Sekretariat teilt.
Das findet economiesuisse:
- Kartellrecht und Beihilferecht unterscheiden sich: Adressaten sind einmal Unternehmen, einmal Gemeinwesen. Wer über staatliche Beihilfen entscheidet, muss dafür legitimiert sein. Die vorgese- hene personelle Unabhängigkeit der Beihilfekommission von der WEKO ist zu begrüssen.
- Eine eigenständige Beihilfeüberwachung setzt aber voraus, dass das Entscheidgremium auch gegenüber dem gemeinsamen Sekretariat unabhängig ist. Es stellt sich somit das gleiche Pro- blem wie bei der Kartellrechtsreform (26.049). Entscheidend ist dabei, wie Aufgaben, Kompetenzen und die Rolle zwischen Sekretariat und Kommission ausgestaltet werden. Das Parlament soll dieses Problem im Rahmen der Kartellrechtsreform klären.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Verträge zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie zwei Weiterentwicklungen (Lebensmittelsicherheit & Gesundheit) genehmigt. Nun kommt das Paket in den Nationalrat; geplant ist eine Behandlung während der Wintersession.
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26.023 BRG. Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» - Entwurf 1: Freizügigkeit und Lohnschutz (SR, 28./29./30.09.2026)
Neuverhandlungen sind nicht im Interesse des Standorts
Die von der EU akzeptierte, einseitig aktivierbare Schutzklausel gehört zu den wichtigsten Verhandlungserfolgen der Schweiz. Die Änderungen im Bereich des FZA schaffen keine neuen Zuwanderungsrechte.
Darum geht es: Das FZA sichert den Schweizer Unternehmen direkt und unbürokratisch Zugang zu dringend benötigten Arbeitskräften aus Europa. Beim Entsenderecht war das Ziel der EU die Angleichung der Schweiz an EU-Recht. Das Ziel der Schweiz: das heutige Lohnschutzniveau halten. Beides wurde erreicht.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt die robuste Schutzklausel. Eine Lenkungsabgabe innerhalb der Schutzklausel lehnt die Wirtschaft aber ab: Sie verteuert die Beschäftigung und verhindert damit potenziell die Besetzung von Stellen.
- Im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht ist bei EU-Bürgern gemäss den Änderungen der vorberatenden Kommission abzuklären, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen. Bei Drittstaatsangehörigen muss ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat eingeholt werden. Weitergehende Änderungen würden Neuverhandlungen bedingen. Jede Neuauflage bedeutet für den Standort Schweiz weitere Unsicherheiten.
- Die strafrechtliche Landesverweisung bleibt möglich und das Daueraufenthaltsrecht wird auf Erwerbstätige beschränkt.
- Mit der Aufrechterhaltung der viertägigen Voranmeldefrist für Entsandte und einer Dokumentationspflicht für Selbständige gestand die EU der Schweiz weitere wichtige Schutzinstrumente zu.
- Insbesondere bei der Kaution im Wiederholungsfall handelt es sich um einen Verhandlungserfolg. Für die EU ist eine allgemeine Kautionspflicht nicht akzeptabel.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Verträge zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie zwei Weiterentwicklungen (Lebensmittelsicherheit & Gesundheit) genehmigt. Nun kommt das Paket in den Nationalrat; geplant ist eine Behandlung während der Wintersession.
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26.023 BRG. Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» - Entwurf 1: Lebensmittelsicherheit (SR, 28./29./30.09.2026)
Harmonisierung im Interesse der Schweiz
Mit dem Abkommen profitiert die Schweiz von reduzierten Handelsbarrieren und einer rascheren Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in den europäischen Nachbarländern bereits bewilligt wurden. Erleichterungen für Hofläden und andere Kleinstbetriebe sind auch im EU-Recht vorgesehen. Auch Grossbritannien will mit einer engeren EU-Anbindung die Lebensmittelpreise und den Exportrückgang in den Griff kriegen.
Darum geht es: Durch die Anwendung der gleichen Rechtsvorschriften soll ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen werden, der alle pflanzengesundheitsrelevanten, veterinär- und lebensmittelrechtlichen Aspekte entlang der Lebensmittelkette umfasst.
Das findet economiesuisse:
- Der gemeinsame Lebensmittelsicherheitsraum baut Handelshemmnisse ab und erleichtert der Schweizer Lebensmittelwirtschaft den Zugang zum EU-Markt.
- Sonderregelungen für kleine Betriebe stellen sicher, dass sich für Hofläden, Marktfahrende sowie Vereinsanlässe nichts ändern wird.
- Ausnahmen verhindern eine Senkung der in der Schweiz geltenden Standards, insbesondere in Bezug auf den Tierschutz.
- Die amtlichen Kontrollen in den Schweizer Landwirtschafts- und Lebensmittelbetrieben werden auch künftig durch die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden durchgeführt, nicht durch die Europäische Kommission.
- Die Einbindung der Schweiz in das EU-Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel ist zu begrüssen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Verträge zur Stabilisierung des bilateralen Wegs sowie zwei Weiterentwicklungen (Lebensmittelsicherheit & Gesundheit) genehmigt. Nun kommt das Paket in den Nationalrat; geplant ist eine Behandlung während der Wintersession.
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26.425 Pa. Iv. SPK-S. Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III (SR, 29.09.2026)
Präjudiz für künftige Wirtschaftsabkommen
Die parlamentarische Initiative der SPK-S schafft zukünftige Rechtsunsicherheit für den Exportstandort Schweiz.
Darum geht es: economiesuisse äussert sich nicht zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der parlamentarischen Initiative. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist sie jedoch abzulehnen. Sie schafft eine unnötige Sonderlösung, die präjudizierende bzw. unklare Auswirkungen auf alle völkerrechtlichen Verträge gerade auch im Wirtschaftsbereich haben würde. Fehlende Vorhersehbarkeit ist Gift, gerade im heutigen internationalen Umfeld für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz. Vielmehr brauchen wir stabile und vorhersehbare, allgemein geltende Verfahren.
Es bleibt unklar, welche Wirkung die Übergangsbestimmung auf Art. 121a BV und spätere Abkommen hätte, auch mit Staaten ausserhalb der EU. Die Pa. Iv. löst diese Fragen nicht dauerhaft, sondern verlagert sie in die Zukunft. Unternehmen und internationale Vertragspartner müssen aber darauf vertrauen können, dass für Staatsverträge objektive und im Voraus bekannte Genehmigungsverfahren gelten – unabhängig von der politischen Stimmung in Bezug auf das jeweilige Dossier.
Das findet economiesuisse:
- Besonders problematisch ist die der Pa. Iv. zugrunde liegende Auslegung von Art. 121a BV. Moderne Wirtschaftsabkommen enthalten häufig Mobilitätsrechte für Fachkräfte, konzernintern versetzte Mitarbeitende oder Dienstleistungserbringer. Die bisherige Praxis geht davon aus, dass solche Rechte mit Art .121a BV vereinbar sind. Wird dies grundsätzlich in Frage gestellt, schränkt dies den aussenwirtschaftspolitischen Verhandlungsspielraum der Schweiz unnötig ein.
- Die Behauptung einer fehlenden Präjudizwirkung im Kommissionsbericht genügt nicht. Dadurch lässt sich eine für die Bilateralen III vertretene Auslegung nicht dauerhaft auf dieses Dossier beschränken – umso mehr bei einem Kommissionsentscheid von 7 zu 6 Stimmen
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Angenommen im Ständerat mit 23 zu 18 Stimmen und 2 Enthaltungen. Die parlamentarische Initiative kommt nun in den Nationalrat.
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Finanzen & Steuern
26.027 BRG. Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung (SR, 17./23.09.2026)
Kein Schweizer Alleingang «light»
Die von der WAK-S beschlossenen Anpassungen entschärfen die ursprüngliche Vorlage. Die weiterhin vorgesehene vollständige Unterlegung ausländischer Beteiligungen bleibt jedoch ein Schweizer Sonderweg, welcher die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes unnötig schwächt.
Darum geht es: Nach Aussagen der PUK wäre die Credit Suisse ohne regulatorischen Filter ab 2021 leicht und ab 2022 klar unter die regulatorische Kapitalzielgrösse gefallen (siehe Kap. 5.3.3.3, S. 210). Die Auswirkungen des regulatorischen Filters auf die Eigenmittelsituation der Credit Suisse waren nach Ansicht der PUK beträchtlich.
Der Bundesrat fordert nun, dass systemrelevante Banken Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital im Stammhaus unterlegen müssen. Statt auf ein internationales Vorgehen, das auch in einem globalen Krisenfall greift, will der Bundesrat - und auch die Kommission - erneut auf einen Alleingang setzen.
Das findet economiesuisse:
- Der Kommissionentscheid, für die Unterlegung neben hartem Kernkapital (CET1) auch AT1-Anleihen sowie zusätzliche Kapitalinstrumente nach Absatz 4 zu berücksichtigen, ist zu begrüssen. Diese Regelung orientiert sich am europäischen Marktstandard.
- Die vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen stellt aber weiterhin einen Sonderweg dar, welcher grundsätzlich abzulehnen ist.
- Ausländische Mitbewerber profitieren von einer konsolidierten Risikobetrachtung über den gesamten Bankenkonzern hinweg.
- Die Schweiz muss ein international abgestimmtes Regelwerk schaffen. Neue Alleingänge – auch abgeschwächte - schaffen keine Systemstabilität.
- Die Ursache für den Niedergang der CS waren nicht die Auslandbeteiligungen, sondern Fehler im Stammhaus.
- Die Vorlage sollte im Rahmen einer Gesamtschau der Bankenregulierung beurteilt werden. Denn Auswirkungen auf Finanzplatz, Kreditversorgung und Wirtschaftsstandort sind ungenügend geklärt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme – bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Änderung des Bankengesetzes mit 33 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug (voraussichtlich Wintersession 2026).
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26.051 BRG. Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-Satzes (SR, 21.09.2026) / u. a. m.
Eine verbindliche Finanzierung ist unverzichtbar
Sicherheit ist eine Priorität der Wirtschaft. Die Finanzierung der Rüstungsausgaben ist deshalb zuverlässig sicherzustellen.
Darum geht es: Der Bundesrat beantragt ab 2028 eine Erhöhung der MWST um 0.5 Prozentpunkte für 12 Jahre zur Finanzierung zusätzlicher Rüstungsbeschaffungen über einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Die FK-S schlägt in ihrem Mitbericht ein alternatives Konzept vor. Dabei soll die Schaffung des Rüstungsfonds von der Erhöhung der MWST entkoppelt werden. Der Bund soll jährlich höchstens 1.3 Mrd. in den Fonds einlegen. Als Gegenfinanzierung ist die Hälfte der Überschüsse vorgesehen, wofür Art. 17e, Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes angepasst wird. Zudem ist weiterhin eine Erhöhung der MWST vorgesehen, allerdings zu einem tieferen Umfang (0.2%), zu einem späteren Zeitpunkt (ab 2029) und für einen längeren Zeitraum (18 Jahre).
Das findet economiesuisse:
- economiesuisse unterstützt eine Erhöhung der MWST von bis zu 0.5 Prozentpunkten zur Finanzierung von Rüstungsinvestitionen. Tiefere Erhöhungen werden unterstützt, sofern die erforderlichen Mittel anderweitig sichergestellt werden.
- Eine Entkopplung von MWST-Erhöhung und Rüstungsfonds ist aufgrund der Verschuldungsmöglichkeit des Fonds nur bei einer zuverlässigen und planbaren Finanzierung tragbar.
- Die Bundeseinlage in den Fonds muss betragsmässig fix und gesetzlich zweckgebunden festgelegt werden (ohne «Höchstens»-Klausel).
- Schwankende Überschüsse und eine spätere allfällige MWSTErhöhung sind keine ausreichend verbindliche Finanzierung des Fonds. Der Bundesbeitrag ist durch zusätzliche Haushaltsmassnahmen abzusichern.
- Die Wirtschaft befürwortet hierfür insbesondere die in den Motionen 26.3748, 26.3722 und 26.3726 vorgeschlagenen Massnahmen zur Finanzierung via den ordentlichen Bundeshaushalt.
- Um den Corona-Schuldenabbau weiterhin zu gewährleisten, stellt die befristete Verwendung der Hälfte der Überschüsse das Maximum dar. Finanzierungslösungen über ausserordentliche Ausgaben lehnt die Wirtschaft ab.
- Fehlt bei der Schaffung des Rüstungsfonds eine verbindlich gesicherte Finanzierung, ist dem Vorschlag des Bundesrates der Vorzug zu geben.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Vorlage 26.051 «Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung des MWST-Satzes» mit 28 zu 11 Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen. Nun muss der Nationalrat über die sie befinden.
Die Motion Wicki wurde vom Ständerat zur Vorberatung an die Kommission zugewiesen. Die Motion Germann wurde im Ständerat zurückgezogen; ihr Pendent 26.3722 vom Nationalrat abgelehnt.
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Gesundheitspolitik
21.453 Pa. Iv. Hurni. Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten (NR, 29.09.2026)
Symbolpolitik schadet dem Gesundheitswesen
Ein Lohndeckel für Krankenkassenmanager greift in die unternehmerische Freiheit der Versicherer ein, ohne ein relevantes Kostenproblem zu lösen. Staatliche Lohnvorgaben für das Top-Kader würden zudem einen problematischen Präzedenzfall für weitere Lohneingriffe im Gesundheitswesen schaffen.
Darum geht es: Der Bundesrat soll für die leitenden Organe von Krankenkassen eine Vergütungs-Obergrenze einführen. Die SGK-N schlägt Lohnobergrenzen vor, die unter anderem von der Zahl der Versicherten und den Kosten abhängen. Der Bundesrat bevorzugt eine einfache Obergrenze in Form des Lohns eines Bundesratsmitglieds. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Massnahme die Verwaltungskosten und Prämien kaum senken dürfte. Die Entschädigungen machen lediglich rund 0,02 Prozent des Prämienvolumens aus.
Das findet economiesuisse:
- Diese Massnahme löst kein relevantes Kostenproblem. Selbst wenn man sämtliche Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung auf null setzen würde, könnte die durchschnittliche Monatsprämie bloss um 24 Rappen gesenkt werden.
- Die Motion steht quer zur freiheitlichen Wirtschaftsordnung.
- Es entsteht ein problematischer Präzedenzfall, mit Signalwirkung für das gesamte Gesundheitswesen und verheerenden Auswirkungen auf die medizinische Versorgung.
- Symbolpolitik ist nicht kostenlos. Staatliche Eingriffe schwächen die Gesundheitsversorgung mittel- bis langfristig.
- Die von Bundesrat unterstützte Ausdehnung der Vergütungs-Transparenzvorschriften vom KVG-Bereich neu auch auf den VVG-Bereich (Minderheit IV) ist ebenfalls abzulehnen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Die parlamentarische Initiative wurde mit 157 zu 27 Stimmen und 8 Enthaltungen im Nationalrat angenommen. In einem nächsten Schritt muss sich der Ständerat positionieren.
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Wettbewerb & Regulatorisches
24.3961 Mo. Aeschi. Verschärfung der Lex Koller (NR, 22.09.2026)
«Lex Koller» mildert keine Wohnungsknappheit
Die Motion schadet, anstatt zu helfen. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden die Wohnungsknappheit nicht entlasten, sondern verstärken. Zudem ist der Anteil Grundstücke mit ausländischer Eigentümerschaft gering.
Darum geht es: Die Motion will die «Lex Koller» verschärfen, womit Grundstückerwerbe durch Ausländer in der Schweiz erschwert würden. Konkret sollen vergangene Lockerungen zum Erwerb von Geschäftsliegenschaften, Anteilen an Immobiliengesellschaften und Grundstücken zum Wohnzweck rückgängig gemacht werden. Verstösse sollen mit progressiven Bussen sanktioniert werden. Der Bundesrat hatte am Anfang des Jahres ähnliche Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt.
Das findet economiesuisse:
- Wie in unserer Vernehmlassungsantwort festgehalten, ist die Lex Koller ungeeignet, um die Probleme des Wohnungsmarkts zu beheben. Dafür sind angebotsseitige Massnahmen notwendig. Mit weniger Investitionen aus dem Ausland würden tendenziell sogar weniger Wohnungen gebaut.
- Ausländische Immobiliengesellschaften besitzen nur einen geringen Anteil des Schweizer Wohnungsparks.
- Bei Geschäftsliegenschaften spielen ausländische Investoren eine untergeordnete Rolle.
- Eine Wiederveräusserungspflicht hätte kaum eine Wirkung auf die Preise, da jährlich nur wenige Fälle betroffen wären.
- Eine Verschärfung der Lex Koller hätte einen negativen Einfluss auf Schweizer Sparvermögen.
- Die Motion schadet der Standortattraktivität, welche aufgrund der demografischen Entwicklung zentral ist.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Die Motion wurde mit 123 zu 54 Stimmen und 17 Enthaltungen im Nationalrat angenommen. Nun muss sich der Ständerat als Zweitrat damit befassen.
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Energie, Umwelt, Infrastruktur & Digitales
25.3866 Mo. Michel. Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS / u. a. m (SR, 15.09.2026 & 01.10.2026)
Keine voreiligen Einzelmassnahmen
PFAS-Regulierungen müssen wissenschaftsbasiert, risikoorientiert und international abgestimmt erfolgen. Einzelvorstösse zu neuen Pflichten und Verboten greifen dem laufenden Regulierungsprozess vor und sind deshalb abzulehnen.
Darum geht es: Die zahlreichen hängigen Vorstösse verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Regulierung von PFAS und zur Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien. Sie reichen von Deklarationspflichten über sektorielle Absenkpfade und Abgaben bis hin zu weitreichenden Verwendungsbeschränkungen. PFAS stellen aufgrund ihrer Persistenz eine Herausforderung für Umwelt und Gesundheit dar. Gleichzeitig sind sie in zahlreichen gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigen Anwendungen unverzichtbar. Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Jahr einen PFAS-Aktionsplan vorzulegen, in Abstimmung mit den regulatorischen Entwicklungen in der EU.
Das findet economiesuisse:
- Die Ablehnungsanträge der UREK-S sind zu unterstützen, da die Anliegen der Motionen bereits im Rahmen der laufenden Arbeiten des Bundes zur PFAS-Regulierung behandelt werden.
- Der vom Bundesrat angekündigte PFAS-Aktionsplan bietet den geeigneten Rahmen, um Fragen zu Deklarationspflichten sowie zur Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien gesamthaft zu prüfen und zu klären. Weitergehende Verbote sind zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, da die wissenschaftlichen Grundlagen fehlen und die laufenden Abklärungen des Bundes sowie die regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Motionen 25.3902, 25.3906, 25.3746, 25.3868, 25.3865 und 25.3835 im Ständerat abgelehnt. Motionen 25.3866 und 25.3855 im gleichen Rat zurückgezogen.
Link Curia Vista:
- 25.3866 Mo. Michel. Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS / 25.3902 Mo. Vincenz-Stauffacher. Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS
- 25.3902 25.3902 Mo. Vincenz-Stauffacher. Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS / 25.3906 Mo. Rechsteiner. PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen
- 25.3906 25.3906 Mo. Rechsteiner. PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen
- 25.3746 Mo. Graf. Abgabe auf sämtliche PFAS an der Quelle
- 25.3868 Mo. Crevoisier. Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke
- 25.3865 Mo. Moser. PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren
- 25.3835 Mo. Silberschmidt. Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien
- 25.3855 Mo. Mühlemann. Förderung sicherer und nachhaltiger Chemikalien
24.3209 Mo. Juillard. Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz (NR, 23.09.2026)
Kein Gesetz auf Vorrat, kein Blindflug bei den Kosten
Digitale Handlungsfähigkeit gewinnt die Schweiz durch Kompetenz und smarte Governance, nicht durch einen offenen Gesetzesauftrag. Die Motion bewirkt wenig und schafft Doppelspurigkeiten.
Darum geht es: Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit der Bund gemeinsam mit Kantonen, Forschung und Privatwirtschaft den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur (inklusive Cloud-Dienst und eigenständiger Austauschplattform) vorantreiben, mitfinanzieren, steuern und überwachen kann. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung, weil das Anliegen bereits weitgehend abgedeckt oder in Bearbeitung ist. Der Ständerat hat die Motion dennoch deutlich angenommen, nun ist der Nationalrat am Zug.
Das findet economiesuisse: Der Weg über einen offenen Gesetzesauftrag ist der falsche. Souveränität entsteht durch Kompetenz, Architektur und smarte Governance, nicht durch Regulierung auf Vorrat. Aus Sicht der Wirtschaft ist die Motion abzulehnen:
- Sicherheitspolitisch verfehlt: Cyberrisiken entstehen in erster Linie durch Software, Prozesse und menschliches Fehlverhalten, nicht durch die Eigentümerschaft der Infrastruktur. Eine staatlich aufgebaute Parallelinfrastruktur erhöht die Sicherheit deshalb nicht. Zudem bindet sie Mittel, die bei Armee, Cyberabwehr und dem Schutz kritischer Infrastrukturen dringender gebraucht werden. Mit der Swiss Government Cloud hat der Bund den wichtigsten infrastrukturellen Grundstein gelegt.
- Finanzpolitisch unverantwortlich: Die Motion führt zu langfristigen finanziellen Verpflichtungen ohne jede Kostenabschätzung und ohne Finanzierungsmodell. Zum Vergleich: Allein die Swiss Government Cloud kostet den Bund rund 320 Millionen Franken. Neue kostenintensive Daueraufgaben auf Vorrat zu schaffen, ist in einem angespannten finanzpolitischen Umfeld ist der falsche Weg.
- Wettbewerblich schädlich: In der Schweiz besteht bereits ein funktionierender, wettbewerbsintensiver Markt für Cloud-, Hosting-, Rechenzentrums- und Cybersicherheitsdienstleistungen, in den auch Schweizer Anbieter laufend investieren. Es liegt kein Marktversagen vor, das ein staatliches Eingreifen rechtfertigen würde. Baut, finanziert oder betreibt der Bund eigene Plattformen, schwächt er Investitionsanreize, verzerrt den Wettbewerb und unterminiert die Leistungsfähigkeit des Schweizer ICT-Sektors.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Motion mit 122 zu 66 Stimmen angenommen. Nun muss der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag in einem Gesetz verankern.
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