
Herbstsession 2025
28.08.2025
Ernüchternder Entscheid zur Bankenstabilität: Die Räte wollen kein kohärentes Gesamtpaket, es bleibt bei einem Flickenteppich mit Einzelmassnahmen. Beim Investitionsprüfgesetz zog der Ständerat die Notbremse und strich die überzogenen Verschärfungen des Nationalrats wieder aus der Vorlage. Beide Räte sagten klar Nein zur Einführung von Sammelklagen und zur Entstehung einer Klageindustrie in der Schweiz. In der Kartellrechtsrevision blieb die erhoffte Lösung vorerst aus, zwei Differenzen wurden auf die nächste Session verschoben. Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente lässt der Nationalrat Vernunft walten und setzt nur auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Wettbewerb & Regulatorisches
23.047 BRG. Kartellgesetz (KG). Änderung
Keine Zementierung einer innovationsfeindlichen Praxis
Der Nationalrat hat einen breit abgestützten Kompromissvorschlag unterstützt, der mehr ökonomische Differenzierung ins Kartellrecht bringt – ohne die Sanktionierung klar schädlicher Praktiken zu schwächen. Anlass sind Fehlentwicklungen in der Kartellrechtspraxis: Gewisse Kooperationen werden erschwert, auch wenn sie wettbewerblich unbedenklich oder nützlich sind.
Darum geht es: Seit dem Gaba-Urteil stuft die Wettbewerbsbehörde gewisse Abreden pauschal als unzulässig ein – unabhängig davon, ob sie dem Wettbewerb überhaupt schaden könnten. Dadurch werden unproblematische Kooperationen mit harten Sanktionen belegt.
Auch bei der Missbrauchskontrolle (Art. 7) setzte sich in der Rechtspraxis eine formalistische Auslegung durch: Seit dem SIX-Urteil von 2022 genügte eine abstrakte Gefährdung – ohne Nachweis konkreter Wettbewerbsnachteile. Zwar hat das Bundesgericht diese Praxis inzwischen korrigiert und verlangt eine konkrete Gefährdung. Dennoch bleibt die Unsicherheit bestehen.
Das findet economiesuisse: Der Kompromiss zu Art. 5 und 7 KG stärkt den Fokus auf die Wettbewerbswirkung und trägt zu einer Modernisierung des Kartellrechts bei – ohne die Verfolgung schädlicher Verhaltensweisen zu gefährden:
- Art. 5: Wettbewerbsabreden dürfen nicht allein nach ihrer Form beurteilt werden. Entscheidend sind ihre Auswirkungen im Einzelfall. Gefordert ist eine Gesamtwürdigung – im Sinne eines wirkungsbasierten Kartellrechts.
- Art. 7: Der Kompromiss bringt Rechtssicherheit: Er verankert im Gesetz, was seit dem Bundesgerichtsurteil gilt: Eine konkrete Wettbewerbsgefährdung muss plausibel dargelegt werden.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Die schnelle Lösung, auf die viele gehofft hatten, blieb aus. Die Vorlage kann in der Herbstsession nicht abgeschlossen werden und rutscht in die Wintersession. Zwei strittige Punkte bleiben, etwa bei Art. 5 Abs. 1 (Erheblichkeitsprüfung).
25.3942 Mo. WAK-N. Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität
Kein Flickwerk mit Nebenwirkungen
Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 Eckwerte für Anpassungen in der Bankengesetzgebung präsentiert. Er schlug dabei ein gestaffeltes Vorgehen mit nur teilweise abgestimmten Massnahmen vor. Damit wich er von der Linie ab, die er selbst, das Parlament und die PUK nach der Credit-Suisse-Krise gefordert hatten: eine koordinierte Gesamtsicht.
Darum geht es: Die Motion der WAK-N verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament ein kohärentes Gesamtpaket zur Stärkung der Bankenstabilität vorlegt und auf die im Juni präsentierten Eckwerte zurückkommt. Dieses soll es ermöglichen, Auswirkungen auf Finanzstabilität, Volkswirtschaft, Finanzplatz, Banken, Unternehmen, Haushalte und Wettbewerbsfähigkeit ganzheitlich zu beurteilen und den Gesetzesrahmen, gestützt auf eine Regulierungs-Folgenabschätzung, kohärent auszugestalten. Der Finanzplatz trägt mit 240’000 Arbeitsplätzen, 70 Milliarden Franken Wertschöpfung und über 9 Milliarden Franken Steuereinnahmen entscheidend zur wirtschaftlichen Prosperität bei. Eine unkoordinierte Regulierung gefährdet diesen Beitrag. Einzelne Teilmassnahmen – insbesondere im Bereich der Kapitalisierung – sollen nicht vorgezogen, sondern im Gesamtkontext beraten und beschlossen werden.
Das findet economiesuisse:
- Die Erfahrungen seit dem Untergang der Credit Suisse zeigen, dass nur eine Gesamtbeurteilung aller Massnahmen im Zusammenhang mit der Bankenstabilität eine kohärente und wirksame Regulierung ermöglicht.
- Ein gestaffeltes Vorgehen, wie vom Bundesrat aktuell vorgesehen, verhindert diese notwendige Gesamtsicht und erhöht das Risiko von Fehlanreizen, Doppelspurigkeiten und Überregulierung.
- Gerade in der aktuellen Zeit braucht die Schweiz eine Regulierung, die Kapitalanforderungen, Abwickelung und weitere Too-big-to-fail-Instrumente koordiniert.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Motion mit 104 zu 86 Stimmen abgelehnt. Damit ist das Geschäft erledigt.
24.4596 Mo. Gössi. Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch
Geistiges Eigentum schützen, Innovation sichern
Die Schweizer Wirtschaft teilt das grundsätzliche Anliegen der Motion, die Urheberrechte digitaler Werke im Kontext von KI-Anwendungen zu stärken. Die Motion will aber die KI-Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber erlauben. Damit würde die Schweiz einen Sonderweg einschlagen.
Darum geht es: Konkret verlangt die Motion die Einführung eines Opt-in-Mechanismus. Geschützte Inhalte dürften von KI-Systemen nur genutzt werden, wenn die Rechteinhaber vor- gängig ausdrücklich zustimmen. Im Gegensatz dazu orientieren sich die EU und die USA am Opt-out-Ansatz, der Forschung ermöglicht und gleichzeitig den Rechteinhabern ein Widerspruchsrecht einräumt. Ein Opt-in-Alleingang der Schweiz würde die Forschung und Entwicklung hemmen, die internationale Anschlussfähigkeit des KI-Standortes zurückdrehen und regulatorische Unsicherheit für Investitionen schaffen.
Das findet economiesuisse: Die Schweizer Wirtschaft unterstützt die KI-Regulierungsstrategie des Bundesrats: Diese muss innovationsfreundlich, differenziert und international kompatibel sein. Die Rechte von Urheberinnen und Urhebern müssen geschützt werden, ohne die Innovationskraft der Wirtschaft zu gefährden. Ein Opt-out-Mechanismus gewährleistet diesen Interessenausgleich: Rechteinhaber erhalten ein wirksames Widerspruchsrecht, während Forschung und Anwendung von KI weiterhin möglich bleiben. Dieses Modell entspricht dem europäischen Rechtsrahmen (Art. 4 DMS-Richtlinie) und schafft die notwendige Rechtssicherheit.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat nahm die Motion mit 121 zu 66 Stimmen bei 8 Enthaltung an. Da die vorberatende Nationalratskommission den Motionstext abänderte, muss sich nun der Ständerat nochmals mit der Sache befassen.
24.046 BRG. Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Sinnvoller Kompromiss für ein zuverlässiges Register
Ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei soll die Integrität des Finanzplatzes mittels Einführung eines Registers für wirtschaftlich Berechtigte stärken. Angesichts der Länderüberprüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtig für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Darum geht es: Die FATF-Länderprüfung 2027/2028 erfordert von der Schweiz einen Ausbau der bestehenden Instrumente zur Geldwäschereiprävention. Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) soll Transparenz darüber schaffen, wer eine juristische Person kontrolliert, und dadurch die Einhaltung der internationalen FATF-Standards sicherstellen. Das Gesetz sieht die Einführung eines zentralen, nicht öffentlichen und nur den Behörden zugänglichen Registers vor, das die Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen ermöglicht und zur regelmässigen Aktualisierung verpflichtet. Die Vorlage wurde in zwei Entwürfe aufgeteilt.
Das findet economiesuisse:
- Entwurf 1 (TJPG): Damit das Register die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz effektiv stärkt und nicht zu einem wirkungslosen Papiertiger verkommt, müssen sich Beraterinnen und Berater sowie Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. economiesuisse zusammen mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), EXPERTsuisse, TreuhandSuisse, dem Schweizer Notarenverband sowie der SRO SVV und der SRO SAV/SNV begrüssen im Sinne eines Kompromissvorschlags den Antrag der Mehrheit bei Art. 31.
- Entwurf 2 (Geldwäschereigesetz): economiesuisse begrüsst, dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates auf Entwurf 2 eingetreten ist und den risikobasierten Ansatz des Ständerats zur Unterstellung von Beraterinnen und Beratern unter das GwG unterstützt.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Beide Räte haben die Vorlage zum Transparenzregister und zu den Sorgfaltspflichten für Berater bereinigt. Stiftungen, Vereine und Treuhänder bleiben von der Meldepflicht ausgenommen, bei der umstrittenen Richtigkeitsvermutung gilt neu ein Kompromiss Für Anwälte und Notare gelten künftig Sorgfaltspflichten bei Gesellschaftsstrukturen und Immobilientransaktionen ab 5 Mio. CHF.
21.082 Zivilprozessordnung. Änderung
Effiziente Konfliktlösung statt Sammelklagen
Nach dem Nationalrat lehnt nun auch die Rechtskommission des Ständerates die Einführung von Sammelklagen in der Schweiz ab. Die Wirtschaft begrüsst diesen Entscheid und unterstützt das Kommissionspostulat 25.3954, welches den Bundesrat beauftragt, auf Basis der bewährten Ombudssysteme bessere Lösungen zur Konfliktbeilegung zu suchen.
Darum geht es: Die Einführung von Sammelklagen fand vor über zehn Jahren Eingang in die politische Agenda. Seither verdeutlichen Entwicklungen im Ausland sowohl die Probleme, die Sammelklagen verursachen, als auch die Vorteile alternativer Modelle der Konfliktlösung. Die Vorlage des Bundesrates ist überholt: Mit ihrem Entscheid hat die Rechtskommission des Ständerates den Weg geebnet, um aus diesen Erfahrungen zu lernen und in der Schweiz ein modernes, zukunftsgerichtetes System zu etablieren.
Das findet economiesuisse: Die Einführung von Sammelklagen erhöht das Risiko von monetär und politisch motivierten Klagen, die nicht nur Unternehmen, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten belasten. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass von solchen Verfahren nicht die tatsächlich Geschädigten profitieren. Das Schweizer Rechtssystem bietet bereits heute wirksame Instrumente wie die bestehende Verbandsklage gemäss Art. 89 ZPO und Schlichtungsverfahren. Mit dem von der RK-S eingereichten Postulat 25.3954 wird der Bundesrat prüfen, wie insbesondere Schlichtungs- und Ombudsverfahren gestärkt werden können, um praxistaugliche Alternativen zu Sammelklagen bereitzustellen. Bestätigt der Ständerat den Entscheid seiner Kommission für ein Nichteintreten und überweist das Postulat, schafft er die Grundlage, damit der Bundesrat auf der Basis bewährter Verfahren lösungsorientierte Vorschläge erarbeiten kann.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Das Parlament hat die Einführung von Verbandsklagen endgültig verworfen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mit 30 zu 13 Stimmen und 2 Enthaltungen das Eintreten auf die Vorlage abgelehnt. Damit ist der vom Parlament selbst 2011 verlangte und vom Bundesrat 2021 präsentierte Gesetzesentwurf vom Tisch.
Finanzen & Steuern
24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Finanzierung ohne Ausbau auf Vorrat
Die 13. AHV-Rente wird ab Ende 2026 ausbezahlt. Jetzt entscheidet das Parlament über die Finanzierung. Der Bundesrat setzte auf die Mehrwertsteuer. Der Ständerat packte zusätzliche Lohnbeiträge und die Ehepaarplafonierung obendrauf. Für die Wirtschaft ist klar: Zusätzliche Einnahmen darf es nur für das geben, was auch beschlossen wurde.
Darum geht es: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist noch offen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte und eine Reduktion des Bundesbeitrags vor. Der Ständerat hat sich hingegen für ein Finanzierungsmodell ausgesprochen, das neben der Erhöhung der MWST auch höhere Lohnbeiträge vorsieht und zugleich die Abschaffung der Ehepaarplafonierung mitfinanzieren will. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV nicht gesenkt werden.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft empfiehlt, den Vorschlag des Bundesrats zu unterstützen. Eine Erhöhung der MWST ist die am wenigsten wirtschaftsschädliche Lösung. Sie verhindert, dass der AHV-Fonds bis 2030 in eine Unterdeckung gerät, welche die Leistungsfähigkeit der AHV gefährdet und später mit zusätzlichen Einnahmen ausgeglichen werden müsste. Die Massnahme muss aber befristet erfolgen, um sie im Rahmen der Gesamtreform AHV 2030 neu zu beurteilen. Die 13. Rente muss klar von der Ehepaarplafonierung getrennt bleiben. Über deren Abschaffung und den damit verbundenen Finanzbedarf, insbesondere bei zusätzlichen Steuer- und Abgabeerhöhungen, sollte das Volk entscheiden. Um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist es wichtig, den Bundesbeitrag befristet auf 19,5 Prozent zu senken. Das dämpft das starke AHV-Ausgabenwachstum beim Bund und reduziert die unfaire Verdrängungswirkung, die von den AHV-Ausgaben auf andere Ausgaben des Bundes ausgeht.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat entschieden, die 13. AHV-Rente allein über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren. Zusätzliche Lohnbeiträge lehnte er ab. Damit liegt er auf klarer Konfrontationslinie zum Ständerat, der beide Finanzierungsquellen vorgesehen hatte. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
25.026 «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative
Die Schweiz bleibt auf Zuwanderung angewiesen
Die Initiative will eine starre Bevölkerungs-Obergrenze in die Verfassung schreiben. Das Anliegen blendet damit die demografische Entwicklung in der Schweiz komplett aus: Weil die inländische Erwerbsbevölkerung schrumpft und die Zahl der älteren Menschen wächst, wird die Schweiz auch künftig auf Zuwanderung angewiesen sein.
Darum geht es: Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf maximal 10 Millionen. Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt wird. Wird dieser Wert überschritten, sind bevölkerungstreibende internationale Abkommen – insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der EU – zu kündigen.
Das findet economiesuisse:
- Die Schweiz braucht eine Lösung, die auch künftig eine bedarfsgerechte Nettozuwanderung zulässt. Nur so kann sie den Wegfall inländischer Arbeitskräfte kompensieren.
- Die Initiative würde für die Erwerbstätigen künftig eine massive Mehrbelastung zur Folge haben und damit Arbeitsanreize verschlechtern und den Wohlstand gefährden.
- Die Schutzklausel verschafft der Schweiz Handlungsspielraum: Innerhalb ihres Rahmens kann sie temporär vom PFZ-Vertrag abweichen. Zudem kann der Bundesrat der Bundesversammlung auch ausserhalb der Schutzklausel zusätzliche Massnahmen vorschlagen. Ausserdem ist vertraglich abgesichert, dass allfällige Ausgleichsmassnahmen der EU verhältnismässig sein müssen.
- Die Minderheit II diskutiert parallel einen alternativen Ansatz, der mehr Spielraum zulässt, aber erneut eine starre Obergrenze vorsieht: Er verpflichtet den Bundesrat, vor Erreichen der 10-Millionen-Grenze mit der EU Verhandlungen über eine Steuerung der Zuwanderung aufzunehmen. Ein Automatismus, der den Wegfall der Personenfreizügigkeit auslöst, ist jedoch nicht vorgesehen. Der Zweitrat sollte die Bedingungen einer Alternative nochmals prüfen.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» mit 121 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen klar abgelehnt. Ein direkter Gegenvorschlag der Mitte fand ebenfalls keine Mehrheit. Nun ist der Ständerat am Zug.
24.436 Pa. Iv. Graf. Zukunftsfähige Forschung mit einem Plan für den Ausstieg aus belastenden Tierversuchen fördern
Gefahr für Patientensicherheit, Forschung und Wirtschaft
Die parlamentarische Initiative fordert den Ausstieg aus Tierversuchen. Ein Tierversuchsverbot hätte jedoch sehr starke negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und die Bevölkerung. Ein solches Verbot wäre kontraproduktiv für die medizinische Forschung. Es würde die Patientensicherheit gefährden und den Forschungsstandort Schweiz schwächen.
Darum geht es: Die parlamentarische Initiative verlangt, das bestehende Tierschutzgesetz durch die Einführung eines verbindlichen, stufenweisen Ausstiegsplans aus belastenden Tierversuchen zu ergänzen. Dieser Plan soll klare Ziele, Meilensteine und Fristen festlegen und sicherstellen, dass Forschungszwecke zunehmend tierversuchsfrei erreicht werden können.
Das findet economiesuisse:
- Ein Verbot von Tierversuchen würde die biomedizinische Grundlagenforschung stark einschränken und die Entwicklung neuer Therapien für schwere Krankheiten verhindern.
- Viele komplexe medizinische Fragestellungen lassen sich nur im lebenden Organismus erforschen. Ohne Tierversuche könnten Nebenwirkungen und Langzeitschäden von Medikamenten nicht ausreichend getestet werden.
- Strenge Einschränkungen würden die Attraktivität der Schweizer Hochschulen und die internationale Zusammenarbeit der Forschung sowie die Innovationskraft der Schweiz beeinträchtigen.
- Internationale Pharmaunternehmen könnten Teile ihrer Forschungsaktivitäten in Länder mit weniger strikten Regulierungen verlagern. Dies ginge konsequenterweise mit Arbeitsplatzverlusten in der Schweiz einher.
- Die Forschung ist bereits bestrebt, Tierversuche zu minimieren und ihre hohen Standards laufend weiterzuentwickeln. So wurde seit den 1980er Jahren die Zahl der Tierversuche in der Schweiz um rund 70 Prozent reduziert.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Aussenwirtschaft
23.086 BRG. Investitionsprüfgesetz
Noch mehr Auflagen ohne Mehrwert
Wer von Partnerländern glaubwürdig mehr Marktöffnung für Direktinvestitionen einfordert, darf im eigenen Land keine überschiessenden staatlichen Investitionskontrollen errichten.
Darum geht es: Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren sollen einer staatlichen Genehmigungspflicht unterstellt werden. Der Nationalrat hat seine Vorlage mit einer überzogenen Ausweitung des Geltungsbereichs überladen.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft begrüsst, dass die WAK-S die Verschärfungen des Nationalrats rückgängig gemacht und die Vorlage in der Schlussabstimmung abgelehnt hat. economiesuisse empfiehlt dem Ständerat, diesem Entscheid zu folgen und damit im Minimum auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zurückzukehren. Ebenso unterstützt die Wirtschaft die WAK-Entscheidung ganz auf dieses unnötiges Gesetzesvorhaben zu verzichten.
- Die kritischen Infrastrukturen der Schweiz, wie beispielsweise die Energieversorgung, sind heute bereits geschützt, da sie in Besitz von Kanton und Bund sind.
- Die Unsicherheiten der Weltwirtschaft belasten die Schweizer Wirtschaft derzeit erheblich. Es braucht nun keine zusätzlichen Auflagen.
- Da inländisches Kapital den Investitionsbedarf nicht zu decken vermag, sind ausländische Direktinvestitionen für die Schweiz zentral. Selbst die USA mit ihrem grossen Heimmarkt haben kürzlich Massnahmen ergriffen, um die Verfahren des Committee on Foreign Investment (CFIUS) zu beschleunigen.
- Die vom Nationalrat beschlossenen Ausweitungen würden die Kosten und bürokratischen Hürden für Investitionen in den Standort und Firmen erhöhen – für Unternehmen wie Behörden. Das SECO rechnet mit einer Verzehnfachung der Prüfgesuche. Angesichts des Spardrucks ist dieser Mehraufwand nicht vertretbar.
- Die Schweiz liegt bezüglich Investitionsschranken bereits über dem OECD-Durchschnitt und ist restriktiver als die Nachbarländer.
- Der Nationalrat entfernt sich vom Kernanliegen – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit der Schweiz. Die Überdehnung birgt das Risiko, dass auch Firmen von der Investitionsprüfung betroffen sind, die weder von nationaler Bedeutung noch relevant für die öffentliche Sicherheit der Schweiz sind.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat das Investitionsprüfgesetz als Zweitrat angenommen, geht aber weniger weit als der Nationalrat. Mit 34 zu 9 Stimmen beschränkte er die Genehmigungspflicht auf Übernahmen durch ausländische staatliche Investoren und strich den Schutz der Versorgung mit essenziellen Gütern. Auch die Schwellenwerte wurden erhöht und der Geltungsbereich enger gefasst. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.
25.031 BRG. Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile. Genehmigung
Neue Opportunitäten dank modernisiertem Abkommen
Das modernisierte und sektoriell umfassende Abkommen bietet Schweizer Firmen einen besseren Marktzugang in Chile. So wird die Diversifizierung der Absatzmärkte für die Schweizer Exportwirtschaft sichergestellt – was in diesen volatilen Zeiten besonders wichtig ist.
Darum geht es: Das neue Abkommen stärkt die Rechtssicherheit, verbessert die Wettbewerbsposition der Schweizer Unternehmen gegenüber internationalen Konkurrenten und erweitert den Marktzugang – etwa durch die Integration neuer Bereiche wie Finanzdienstleistungen. Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens werden fast alle Schweizer Warenexporte nach Chile zollbefreit sein und neue Bereiche wie Finanzdienstleistungen mitabgedeckt. Der Ständerat hat der Vorlage bereits zugestimmt: ein Entscheid im Sinne der exportorientierten Schweiz.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft spricht sich für die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile aus. Als exportorientiertes Land ist die Schweiz auf verlässlichen und möglichst umfassenden Zugang zu internationalen Märkten angewiesen – besonders in Zeiten zunehmenden Protektionismus und wachsender Unsicherheiten im Welthandel. Die überfällige Modernisierung des veralteten Freihandelsabkommens mit Chile ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu einem der zentralen Wirtschaftspartner der Schweiz in Lateinamerika zu verbessern.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Das Parlament hat das modernisierte Freihandelsabkommen EFTA–Chile deutlich gutgeheissen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage mit 168 zu 20 Stimmen zugestimmt. Das Abkommen baut Zölle auf fast alle Schweizer Exporte ab, verbessert den Marktzugang für Dienstleistungen und enthält ein neues Kapitel zu Nachhaltigkeit.
Energie, Infrastruktur & Umwelt
25.3746 Mo. Graf. Abgabe auf sämtliche per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) an der Quelle / 25.3868 Mo. Crevoisier Crelier. Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke
Keine pauschalen Abgaben und Verbote
Die Annahme, PFAS seien fast immer ersetzbar, ist falsch. Betroffen sind zentrale Bereiche wie Medizin, Energie- und Klimatechnik. Daher ist ein gezielter, risikobasierter Ansatz mit klarer Priorisierung notwendig.
Darum geht es: PFAS sind vielseitig nutzbare Chemikalien, jedoch langlebig und in der Umwelt schwer abbaubar. Die Be-lastung von Böden, Grund- und Trinkwasser ist eine ernsthafte Herausforderung, die auch in der Schweiz entschlossen ange-gangen werden muss. Die Motion verkennt jedoch, dass es sich um eine sehr heterogene Stoffgruppe mit unterschiedlichen Risiken handelt. Ohne klare Definition würden auch Anwendungen eingeschränkt, deren Nutzen ihre potenziellen Risiken deutlich übersteigt. Der Bundesrat hat umfangreiche wissenschaftliche Abklärungen in Auftrag und erste auf die internationale Entwicklung abgestimmte Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben.
Das findet economiesuisse:
- Statt einer pauschalen Regulierung aller PFAS muss eine differenzierte Bewertung nach Nutzen sowie Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorgenommen werden.
- Für Anwendungen, bei denen auf absehbare Zeit keine Alternativen zu PFAS einsetzbar sind, sind verbesserte Rückgewinnungs- und Recyclingprozesse essenziell.
- Die Entwicklung von Alternativen, die technisch, ökologisch und ökonomisch tragfähig sind, muss gefördert werden. Es ergibt keinen Sinn, PFAS mit Stoffen zu ersetzen, die Mensch und Umwelt stärker gefährden.
- Die internationale Abstimmung ist entscheidend, um Wettbewerbsnachteile und Verlagerungseffekte zu vermeiden.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die für die ausserordentliche Session geplante Debatte zu PFAS vertagt. Sämtliche traktandierten Motionen – darunter 25.3746 (Graf) und 25.3868 (Crevoisier Crelier) – wurden der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen. Eine Diskussion im Rat fand nicht statt.
Newsletter abonnieren
Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.
