
Frühjahrssession 2026
19.02.2026
Die Bereinigung des Entlastungsprogramms stand im Zentrum der Frühjahrssession. Das EP27 stellt keine zentralen Leistungen des Bundes in Frage. Im Gegenteil: Es sichert die soziale und militärische Sicherheit – zwei elementare Aufgaben des Staates. Das Parlament hat dessen Umfang allerdings um vierzig Prozent reduziert. Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Blackout-Initiative schaffte der Ständerat Optionen für eine zukunftsfähige Stromversorgung. Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente hält der Ständerat derweil an einem Mischfinanzierungsmodell fest, welches neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer auch höhere Lohnbeiträge vorsieht, was Wirtschaft und die erwerbstätige Generation belastet.
Aussenwirtschaft
25.066 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand. Genehmigung / 25.070 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo. Genehmigung / 25.084 BRG. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung
Mehr Märkte, mehr Stabilität
In Zeiten geopolitischer Spannungen ist die Diversifikation der Märkte entscheidend. Neue Freihandelsabkommen sowie die Modernisierung bestehender Verträge verbessern die internationalen Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen, indem sie Handels- und Investitionshemmnisse abbauen.
Darum geht es: Das Freihandelsabkommen mit Thailand (25.066) ermöglicht Schweizer Exportunternehmen einen verbesserten Zugang zu einem strategisch wichtigen Markt und zur zweitgrössten Volkswirtschaft Südostasiens. Das Freihandelsabkommen mit Kosovo (25.070) verfügt über einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und erleichtert schweizerischen wie kosovarischen Firmen den Zugang zum jeweiligen Markt. Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Ukraine (25.084) ersetzt den 2012 in Kraft getretenen Vertrag und schliesst Lücken in wichtigen Bereichen. Künftig werden nahezu alle Schweizer Exporte (99,9 Prozent) in die Ukraine zollbefreit sein.
Das findet economiesuisse:
- Als international stark vernetzter Wirtschaftsstandort ist die Schweiz angesichts zunehmenden Protektionismus und globaler Unsicherheit mehr denn je auf stabile und diversifizierte Handelsbeziehungen angewiesen.
- Besonders Schweizer KMU profitieren von Freihandelsabkommen: Auf sie entfallen 61 Prozent der realisierten Zolleinsparungen.
- Damit Unternehmen die Vorteile rasch nutzen können, sollten die drei Abkommen zeitnah vom Parlament genehmigt und anschliessend implementiert werden.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die drei Freihandelsabkommen beraten und einstimmig angenommen. Die beiden Abkommen mit Thailand und dem Kosovo sind bereit für die Schlussabstimmung.
24.092 BRG. «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», Volksinitiative
Starre Neutralität schwächt Sicherheit und Standort
Die Neutralitätsinitiative würde die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken und damit ihre aussenwirtschaftlichen Interessen gefährden. Gerade in einem geopolitisch
angespannten Umfeld ist diese Flexibilität für den Wirtschaftsstandort zentral.
Darum geht es: Die Volksinitiative verlangt eine «integrale» Neutralität, die Sanktionen sowie sicherheits- und wirtschaftspolitische Kooperationen faktisch ausschliessen würde. Parallel dazu steht ein direkter Gegenvorschlag des Ständerates zur Diskussion. Dieser verankert die Grundzüge der heutigen Neutralitätspolitik in der Verfassung, erhält aber den aussen- und wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum. Die APK-N empfiehlt hingegen, auf einen Gegenentwurf zu verzichten.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft lehnt die Neutralitätsinitiative ab. Eine starre Neutralität würde die Schweiz international isolieren und den
Bundesrat in Krisenzeiten handlungsunfähig machen. - Sanktionen und Kooperationen wären faktisch ausgeschlossen. Das gefährdet Marktzugang, Versorgungssicherheit und aussenwirtschaftliche Interessen.
- economiesuisse erachtet den direkten Gegenvorschlag des Ständerates als tragbar. Dieser verankert die bewährte Neutralitätspolitik in der Verfassung, ohne die heutige aussen- und wirtschaftspolitische Flexibilität einzuengen.
- Er schafft Rechtssicherheit und nimmt das politische Anliegen der Initiative auf, ohne operative Nachteile für den Wirtschaftsstandort zu verursachen.
- Damit bleibt die Schweiz eine verlässliche Partnerin und kann weiterhin agil auf internationale Krisen reagieren.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Finanzen & Steuern
25.063 BRG. Entlastungpaket 27 für den Bundeshaushalt / 25.041 BRG. Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 / 25.3233 Mo Herzog. Justierung der Schuldenbremse des Bundes
Keine Mehreinnahmen für Ausgabenproblem
Das Entlastungspaket 27 schafft die Grundlage für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und stellt die Finanzierung zentraler Staatsaufgaben im Rahmen der Schuldenbremse sicher. Dafür braucht es keine neuen Mehreinnahmen.
Darum geht es: Der Ständerat hat das Entlastungspaket 27 bereits um einen Drittel gekürzt. Die FK-N will es gegenüber dem Ständerat zwar um 220 Mio. Franken vergrössern, jedoch nicht über tiefere Ausgaben, sondern über zusätzliche Einnahmen. Die Finanzierung der Mehrausgaben für AHV und Armee verlangt eine Priorisierung der Ausgaben und keine neuen Einnahmen. Ebenfalls keine nachhaltige Lösung für das Ausgabenproblem ist die Motion Herzog (25.3233).
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt das EP 27 mit seinen ausgabenseitigen und breit auf alle Bereiche verteilten Massnahmen.
- economiesuisse lehnt die Erhöhung der Agrarzölle ebenso ab wie die Verknüpfung einer Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken mit dem EP27. Höhere Agrarzölle verteuern Rohstoffe und belasten sowohl exportorientierte Unternehmen wie auch Konsumenten. Die Beratung eines Public Liquidity Backstops ist verfrüht – zuerst muss die umfassende Diskussion zur Bankenregulierung abgeschlossen werden.
- Die im Rahmen des EP27 vorgeschlagene höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule soll mit einem grösseren Beitrag des Eigenbereichs (zusätzlich 200 Mio.) kompensiert werden.
- Weitergehende Kürzungen in volkswirtschaftlich zentralen Bereichen wie BFI oder Infrastruktur als Kompensation für die Abstriche am EP27 lehnt die Wirtschaft ab.
- Die Motion Herzog schwächt die Schuldenbremse, ohne nachhaltige fiskalische Spielräume zu schaffen. Ein Schuldenabbau, wie er z.B. bei den Corona-Schulden gesetzlich verlangt wird, würde kaum mehr erfolgen können.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Das Parlament hat das Entlastungspaket 27 in der Frühjahrssession 2026 bereinigt. Vom ursprünglichen Sparziel des Bundesrats bleibt nur ein deutlich reduziertes Paket von rund 1,4 bis 2 Milliarden Franken jährlich.
25.4748 Mo. Rieder. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Keine neue Steuer auf Derivate und strukturierte Produkte
Die Motion will den Handel mit Derivaten und strukturierten Produkten neu der Umsatzabgabe unterstellen. Damit würden zentrale Risikoabsicherungsgeschäfte verteuert, Doppelbelastungen geschaffen und der Finanzplatz geschwächt.
Darum geht es: Die Umsatzabgabe (Stempelsteuer) wird bei Käufen und Verkäufen von in- und ausländischen Wertpapieren erhoben, sofern ein inländischer Effektenhändler an der Transaktion beteiligt ist. Derivate und strukturierte Produkte sind hingegen weitgehend ausgenommen. Die Motion verlangt, dass künftig auch diese Instrumente der Umsatzabgabe unterstellt werden. Der Bundesrat hat sich im EFD-Bericht vom 9. Oktober 2024 klar gegen neue Finanztransaktionssteuern ausgesprochen, u.a. weil diese am falschen Ort ansetzen (bei der Vermögensumschichtung) und den Standort belasten.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft lehnt die Ausweitung der Umsatzabgabe auf Derivate ab.
- Der Derivatehandel ist hochmobil. Steuern führen zur Verlagerung des Geschäfts ins Ausland und schwächen damit den Finanzplatz. Kein bedeutender Finanzplatz erhebt eine umfassende Abgabe auf Derivate.
- Derivate dienen primär der Risikoabsicherung von Unternehmen, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen und Banken. Eine Besteuerung verteuert diese Hedgegeschäfte und erschwert die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
- Die zugrundeliegenden Wertschriften werden bereits durch die Umsatzabgabe belastet. Eine zusätzliche Belastung der Derivate führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Doppel- oder Mehrfachbesteuerung.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion noch nicht materiell beraten. Er hat einem Ordnungsantrag zugestimmt und das Geschäft zur vertieften Prüfung an die zuständige Kommission überwiesen.
25.072 BRG. Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Erklärungen. Genehmigung
Internationaler Datenaustausch erhöht Rechtssicherheit
Der Beitritt der Schweiz zum Global Anti-Base Erosion-Regelwerk (GloBE) stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen und verhindert unnötige Doppelbelastungen. Mit der zentralen Einreichung der Steuererklärung in der Schweiz sinkt der administrative Aufwand deutlich.
Darum geht es: Die multilaterale Vereinbarung regelt den internationalen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Schweizer Unternehmen sollen ihren sogenannten GloBE Information Return (Steuererklärung) zentral in der Schweiz einreichen können. Die Schweizer Steuerbehörden übermitteln die relevanten Daten anschliessend an die relevanten Partnerstaaten. Damit wird vermieden, dass Unternehmen identische Informationen mehrfach einreichen müssen. Der Austausch beginnt 2026 und umfasst erstmals Daten der Steuerperiode 2024.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt den Beitritt der Schweiz zur multilateralen Vereinbarung. Die zentrale Einreichung des GloBE Information Return in der Schweiz reduziert den administrativen Aufwand für betroffene Unternehmen und stärkt die Rechtssicherheit. Folgende Anforderungen bestehen:
- Die steuerliche Souveränität muss gewahrt bleiben.
- Konsultations- und Korrekturverfahren müssen zeitlich und inhaltlich klar begrenzt werden.
- Der Datenaustausch darf ausschliesslich mit Staaten erfolgen, die die Mindeststeuer anwenden oder über qualifizierte Ergänzungssteuern verfügen.
- Zudem muss die Teilnahme für Unternehmen freiwillig bleiben und unabhängig davon möglich sein, ob künftig Instrumente wie die internationale Ergänzungssteuer oder eine nationale Mindeststeuer zur Anwendung gelangen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Vorlage am 5. März 2026 gutgeheissen und dem Beschluss des Ständerats zugestimmt. Die Gesamtabstimmung fiel mit 126 zu 28 Stimmen bei 36 Enthaltungen aus. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung
24.073 BRG. Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Keine Verteuerung der Arbeit
Während Bundesrat und Nationalrat auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer setzen, hält die SGK-S an einer Mischfinanzierung mit zusätzlichen Lohnbeiträgen fest. Für die Wirtschaft ist klar: Neue Lohnprozente können nicht die Lösung sein, weil sie Beschäftigung sowie Unternehmen zusätzlich belasten.
Darum geht es: Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Nationalrat unterstützt diesen Ansatz grundsätzlich, will die Erhöhung jedoch bis zur nächsten AHV-Reform befristen. Die SGK-S hält an der Mischfinanzierung fest und will nun die Lohnbeiträge um 0,3 und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Die Anpassung der Ehepaarplafonierung (25.035) wird aus der Vorlage herausgelöst.
Das findet economiesuisse:
- Die 13. AHV-Rente darf nicht zu einer Unterdeckung des AHV-Fonds führen. Es braucht jetzt eine tragbare und nachhaltige Finanzierung.
- Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die volkswirtschaftlich am wenigsten schädliche Lösung.
- Eine Finanzierung über höhere Lohnbeiträge lehnt die Wirtschaft ab. Höhere Lohnbeiträge verteuern Arbeit, schwächen Beschäftigung, reduzieren Arbeitsanreize und verschlechtern damit die Rahmenbedingungen für Unternehmen bzw. Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
- Lohnbeiträge verursachen insgesamt höhere volkswirtschaftliche Wohlfahrtsverluste und belasten vor allem die jüngeren Generationen.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat an einer Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer- und Lohnbeiträgen festgehalten (23 zu 18 Stimmen) und seine Ansätze leicht reduziert. Damit bleibt er in zentralen Punkten im Gegensatz zum Nationalrat, der die Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer lösen will. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
Gesundheitspolitik
23.4003 Mo. Fraktion RL. KVG. Ermöglichung von freiwilligen qualitätsabhängigen Spitaltarifen
Freiwillige, qualitätsabhängige Spitaltarife stärken die Versorgung
Qualitätsabhängige Tarife schaffen Anreize für bessere Behandlungen und damit einen höheren Patientennutzen. Übermässige staatliche Steuerung oder Bürokratie würde den Nutzen schmälern und zu höheren Kosten führen.
Darum geht es: Mit der Motion sollen im stationären Bereich des Gesundheitswesens freiwillige, qualitätsabhängige Tarife eingeführt werden. Das bisherige System, das vor allem auf Mengen basiert, soll weiterentwickelt werden, um Innovation und nachhaltige Verbesserungen in der Versorgung zu fördern. Dabei sind die Freiwilligkeit und die Wahrung der Vertragsfreiheit entscheidend.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft unterstützt die Vorlage. Sie ist ein notwendiger Schritt in Richtung Value-based Healthcare.
- Die Motion ermöglicht freiwillige, qualitätsabhängige Tarife im stationären Bereich. Diese belohnen bessere Qualität.
- Versicherer und Leistungserbringer entscheiden dabei eigenständig über die Anwendung solcher Modelle.
- Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ansätze sind klar definierte, medizinisch sinnvolle Qualitätsindikatoren sowie ein
administrativer Rahmen ohne bürokratischen Aufwand.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion abgelehnt und ist damit dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit sowie dem Bundesrat gefolgt. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 25 zu 17 Stimmen gegen das Anliegen aus. Das Geschäft ist damit erledigt.
17.480 Pa. Iv. Weibel. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Symbolpolitik ohne Steuerungswirkung
Die vorgeschlagene Bagatellgebühr in Spitälern ist kompliziert ausgestaltet und würde zu einem unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand führen. Zudem wäre die Wirkung gering, da die Massnahme die eigentliche Zielgruppe nur unzureichend erreicht.
Darum geht es: Die Kantone sollen den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts für eine Konsultation in der Notfallstation um 50 Franken erhöhen können. Ausgenommen wären unter anderem Schwangere, Kinder sowie Personen mit Überweisung.
Das findet economiesuisse:
- Faktisch würde die geforderte Gebühr würde vor allem chronisch kranke Personen treffen, da diese eher die Selbstbehalt-Obergrenze erreichen. Gesunde Personen, die Bagatellfälle verursachen, wären hingegen kaum betroffen. Die vorgeschlagene Gebühr verfehlt damit die intendierte Lenkungswirkung.
- Wirksamer sind alternative Versicherungsmodelle wie Telemedizin- oder HMO-Modelle, da sie Bagatellfälle frühzeitig abklären. Anstatt einer zusätzlichen Regulierung sollten diese Modelle gestärkt werden.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Nationalrat ist mit 96 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung ebenfalls knapp angenommen. Das Geschäft geht an den Ständerat.
25.4413 Mo. FK-S. Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben
Gebührenausbau schwächt Life-Science
Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Abschaffung des Bundesbeitrages an Swissmedic greift in zwei Punkten zu kurz. Einerseits greift der Vorschlag der Vernehmlassung im Rahmen der HMG-Revision 3b vor und schafft Tatsachen, bevor sich die Betroffenen im ordentlichen Vernehmlassungsprozess äussern können oder eine RFA vorliegt. Andererseits steht die damit verursachte Zusatzbelastung von zwei Branchen im Widerspruch zu den Versuchen des Bundes, den Life ScienceStandort Schweiz zu stärken und die Unternehmen zu ent-lasten.
Darum geht es: Durch eine vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben soll die Bundeskasse von den jährlichen Zahlungen an Swissmedic entlastet werden. Der Bund soll dafür die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vornehmen.
Das findet economiesuisse:
- Staatspolitisch ist das Vorgehen fragwürdig, da die entsprechende Änderung im Heilmittelgesetz als eines der Ziele des BAG bereits angekündigt ist. Bevor eine Anhörung der betroffenen Industrien im Rahmen einer Vernehmlassung durchgeführt werden konnte und ohne Kenntnisse der Regulierungsfolgeabschätzung, welche aktuell in Gang ist, will die Finanzkommission hier Fakten schaffen.
- Die Motion steht im krassen Widerspruch zu den Bemühungen des Bundes, den Life Science-Standort Schweiz zu stärken. Es ist wenig sinnvoll, Runde Tische zu gründen und Strategien zu erarbeiten, und zugleich die betroffenen Industrien mit immer mehr administrativen und finanziellen Auflagen aus dem Land zu vertreiben.
- Erst im November hat der Bundesrat Ideen präsentiert, wie er Unternehmen entlasten will. Nicht mal ein halbes Jahr später sollen Unternehmen nun neue finanzielle Lasten tragen müssen. Von den administrativen Folgen für die Unternehmen ganz zu schweigen.
- Werden die Hürden für die pharmazeutische und die Medtech-Industrie stetig erhöht, besteht die Gefahr, dass diese ihre Produkte in der Schweiz nicht mehr auf den Markt bringen. Versorgungsengpässe werden die Folge sein.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion zur vollständigen Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben am 5. März 2026 knapp mit 24 zu 21 Stimmen angenommen.
25.4363 Mo. Fehlmann-Rielle. Ratifizierung der WHO-Tabakkonvention
Internationale Verpflichtung mit weitreichenden Folgen
Darum geht es: Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die Botschaft zur Genehmigung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu unterbreiten. Die Schweiz hat das Abkommen 2004 unterzeichnet, es jedoch bis heute nicht ratifiziert. Mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes im Oktober 2024 sieht die Motion die formellen Voraussetzungen für eine Ratifizierung als erfüllt an.
Eine Ratifizierung bedeutet mehr als einen formellen Beitritt: Die Schweiz würde sich verpflichten, künftige Weiterentwicklungen der Konvention regelmässig in nationales Recht zu überführen. Die Vertragsstaatenkonferenz (COP) beschliesst laufend neue Leitlinien und Empfehlungen, die direkte Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung haben können.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft empfiehlt, die Motion abzulehnen.
- Die Schweiz verfügt mit dem Tabakproduktegesetz und der Volksinitiative «Kinder ohne Tabakwerbung» über einen aktuellen, demokratisch legitimierten Regulierungsrahmen – das Ergebnis eines sorgfältig ausgehandelten parlamentarischen Interessenausgleichs.
- Eine Ratifizierung würde diesen Rahmen unter dauerhaften Anpassungsdruck setzen: Zentrale regulatorische Entscheide würden künftig massgeblich durch internationale Vorgaben geprägt, der nationale Gestaltungsspielraum entsprechend eingeengt.
- Normative Weiterentwicklungen würden sich damit teilweise in ein internationales Gremium verlagern – ausserhalb der ordentlichen demokratischen Verfahren der Schweiz.
- Internationale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ist wichtig und wird von economiesuisse unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung von Regulierungen muss jedoch im Rahmen der bewährten schweizerischen Institutionen erfolgen und die hiesigen demokratischen Besonderheiten wahren.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Motion am 18. März 2026 mit 107 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist das Geschäft erledigt.
Energie, Infrastruktur & Umwelt
25.068 BRG. «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf
Ja zur Technologieoffenheit
Die Schweiz braucht eine sichere, saubere und günstige Stromversorgung, heute und in Zukunft. Der Zeitpunkt ist richtig für eine Aufhebung des Kernenergieverbots. Es braucht Diversifikation.
Darum geht es: Im Rahmen eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Blackout stoppen» möchte der Bundesrat das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Langzeitbetrieb der bestehenden Anlagen: Heute verhindern gesetzliche Einschränkungen grundlegende Erneuerungen, was die sichere Weiterführung erschwert.
Das findet economiesuisse: Die Schweiz wird in Zukunft deutlich mehr Strom brauchen. Besonders im Winter drohen Versorgungslücken. Global haben sich die Kernenergieinvestitionen in den letzten zehn Jahren etwa verdoppelt. Über 200 neue Anlagen sind geplant oder im Bau – etwa in Frankreich, USA, Kanada, Polen oder China. Auch die Schweiz muss sich neue Optionen
offenhalten: Für den möglichst langen Betrieb der bestehenden Anlagen, für unseren Forschungsstandort, und für allfällige Ersatzneubauten nach 2040.
Die Wirtschaft empfiehlt deshalb:
- Die Annahme des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates
(Änderung des Kernenergiegesetzes). - Die Annahme des Mehrheitsantrags der UREK-S bei Art. 3a Kernenergiegesetz: Der Gegenvorschlag des Bundesrates erwirkt einen Grundsatzentscheid. Der Minderheitsantrag würde die Aufhebung des Technologieverbots rückgängig machen. Es braucht gleich lange Spiesse für alle emissionsfreien Technologien.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen und gleichzeitig dem indirekten Gegenvorschlag mit 26 zu 2 Stimmen angenommen. Als Nächstes berät der Nationalrat.
25.058 BRG. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG
Kurze Fristen und Kann-Formulierungen schaffen keine Investitionssicherheit
Schwere elektrisch betriebene Motorfahrzeuge sowie Euro VII Fahrzeuge sollen in die LSVA integriert werden. Die LSVA darf aber nicht zu einer Steuer werden. Ihr Primärziel bleibt die Internalisierung der ungedeckten externen Kosten des Schwerverkehrs.
Darum geht es: Mit der geplanten LSVA-Weiterentwicklung sollen elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge ab 2029 der Abgabe unterstellt werden. Für diese sowie für Fahrzeuge, welche die neue Euro-VII-Norm erfüllen müssen, kann der Bundesrat bis 2035 Tarifreduktionen vorsehen. Die KVF-N will dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, die Tarifreduktionen jeweils 12 Monate im Voraus festzulegen. Diese Frist ist deutlich zu kurz. Die Reduktionen sollten auf Gesetzesstufe verbindlich geregelt werden.
Das findet economiesuisse: Investitionen im Schwerverkehr sind langfristig angelegt. Planungssicherheit entsteht nur, wenn man sich auf stabile Regeln während des gesamten Investitionszyklus verlassen kann. Darum ist die Vorlage aus Sicht der Wirtschaft nur mit Anpassungen tragbar:
- Die LSVA muss weiterhin strikt am Kostendeckungsprinzip ausgerichtet bleiben (Art. 8a). Eine Umwandlung in eine Steuer lehnt die Wirtschaft entschieden ab.
- Die Einführung der LSVA-Tarifpflicht für elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge ab 2029 (Art. 8b Abs.1) kommt zu früh. Ein Start ab 2031 wäre sachgerecht und würde den Unternehmen die nötige Zeit für Investitionsentscheidungen geben.
- Die Tarifreduktionen gemäss Art. 8b Abs. 1, 2 und 4 für elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge und Euro-VII müssen zwingend über den gesamten Zeitraum auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Nur verbindliche Regelungen bieten den
Unternehmen die notwendige Planungssicherheit.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes zur Weiterentwicklung der LSVA am 9. März 2026 als Erstrat beraten und gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf angepasst. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
24.3209 Mo. Juillard. Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz
«Souveräne» IT-Infrastruktur mit teuren
Nebenwirkungen
Der Aufbau einer staatlich gesteuerten digitalen Parallelinfrastruktur würde hohe Kosten verursachen und die Cybersicherheit schwächen, ohne die Souveränität substanziell zu stärken. Die
richtigen Instrumente bestehen bereits.
Darum geht es: Die Motion verlangt eine Gesetzesrevision, damit der Bund zusammen mit Kantonen, Wissenschaft und Privatwirtschaft eine eigenständige digitale Infrastruktur inklusive Cloud-Dienst und Austauschplattform aufbauen kann. Die Motion setzt sich zum Ziel, die Cybersicherheit sowie die „digitale Souveränität“ der Schweiz zu stärken. Gleichzeitig will sie die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit KI angehen. Zudem soll die Schweizer Demokratie vor einer potenziellen Einmischung von aussen geschützt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da zentrale Anliegen bereits heute rechtlich verankert sind oder durch laufende Arbeiten abgedeckt sind.
Das findet economiesuisse:
- Eine staatlich forcierte «souveräne IT-Infrastruktur» birgt das Risiko von Doppelspurigkeiten, hohen Kosten und einer Schwächung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz.
- «Digitale Souveränität» bedeutet kontrollierte Handlungsfähigkeit durch Governance, Risikoabwägung, Verhältnismässigkeit und internationale Vernetzung, nicht staatliche Autarkie oder den Aufbau paralleler Infrastrukturen.
- Die wachsende Cyberbedrohung kann die Schweiz nur meistern, indem sie ihr hervorragendes Know-how mit internationaler Spitzentechnologie kombiniert. Autarkievorstellungen bergen erhebliche Sicherheitsrisiken.
- Der Bund verfügt bereits über geeignete Steuerungs- und Koordinationsmechanismen, insbesondere im Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), im Informationssicherheitsrecht sowie in der Cloud-Strategie des Bundes inklusive Swiss Government Cloud und in laufenden Arbeiten zur digitalen Souveränität (22.4411 Po. Z’Graggen) und zur Cybersicherheit (23.3861 Po. Andrey; 23.3002 Mo Dittli).
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion mit 31 zu 11 Stimmen angenommen. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
25.049 BRG. Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz
Staatliche Infrastruktur mit klaren Leitplanken
Der Bund will mit dem MODIG eine nationale Mobilitätsdateninfrastruktur aufbauen. Entscheidend ist dabei, dass der Staat als neutraler Enabler auftritt, ohne in Wettbewerb, Geschäftsmodelle oder die freie Verkehrsträgerwahl einzugreifen.
Darum geht es: Ziel des Vorhabens ist es, den sicheren und standardisierten Austausch von Verkehrsdaten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu fördern, um Planung, Steuerung und Nutzung des gesamten Mobilitätssystems effizienter zu gestalten. Damit die Daten künftig kompatibel und verknüpft genutzt werden können, schlägt der Bundesrat den Aufbau einer vom Bund betriebenen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) vor. Die MODI stellt die technische und organisatorische Basis bereit, damit die Akteure Daten sicher und dauerhaft austauschen können – frei von kommerziellen Interessen.
Das findet economiesuisse:
- Die freiwillige Vernetzung von Mobilitätsdaten ist grundsätzlich sinnvoll. Der Staat kann dabei eine organisatorische Rolle übernehmen, zumal viele Mobilitätsdaten in staatlichem Auftrag und unter Konzessionsschutz generiert werden. Dieses Monopol soll schliesslich kein Innovationshemmnis sein. Der Fokus muss auf dem Kundennutzen und innovativen Verkehrsangeboten liegen.
- Die MODI darf kein politisches Lenkungsinstrument für das Mobilitätsverhalten werden, die freie Verkehrsträgerwahl bleibt zentral.
- Die MODI soll keine Datenbank sein, sondern eine neutrale «Steckerleiste» für standardisierten Datenaustausch, ohne Datensammlung oder -bearbeitung durch den Bund.
- Freiwilligkeit für die Privatwirtschaft ist zwingend. Teilnahme, Betrieb und Zugang müssen wettbewerbsneutral ausgestaltet sein.
- Zentral sind ein iterativer, agiler Aufbau entlang konkreter Use Cases sowie die Sicherstellung technischer Neutralität und Unabhängigkeit, insbesondere gegenüber einzelnen Marktakteuren.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat das Bundesgesetz als Erstrat angenommen und den bundesrätlichen Entwurf in einzelnen Punkten angepasst. Ebenfalls gutgeheissen hat er den Verpflichtungskredit für die erste Phase 2028 bis 2031. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
24.4393 Mo. Götte. Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!
Augenmass statt «Swiss Finish»
Schweizer Domains gelten international als Qualitätssiegel. Missbräuchliche Registrierungen bewegen sich auf sehr tiefem Niveau. Zusätzliche Regulierungen würden Bürokratie und Rechtsunsicherheit schaffen, ohne einen klar ausgewiesenen Mehrwert für die Cybersicherheit zu bringen.
Darum geht es: Die Motion will den Missbrauch von Schweizer Internet-Domains wirksamer bekämpfen. Dazu sollen die Anforderungen bei der Registrierung von «.ch»- und «.swiss»-Domains verschärft und die Möglichkeiten für behördlich angeordnete Sperrungen ausgeweitet werden. Behörden sollen künftig in mehr Fällen als heute gegen missbräuchlich genutzte Domains vorgehen können. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Das findet economiesuisse:
- Die Wirtschaft unterstützt das Ziel, Missbrauch wirksam zu bekämpfen. Ein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist jedoch nicht ausgewiesen. Der Bundesrat hält in seinem Bericht zum Postulat Müller-Altermatt (22.3457) fest, dass ein grosser Teil betrügerischer Webseiten ausserhalb der schweizerischen Domain-Endungen registriert und betrieben wird.
- Missbräuchliche Registrierungen bewegen sich auf sehr tiefem Niveau. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen reichen aus, um rasch gegen betrügerische Webseiten vorzugehen.
- Eine umfassende Identifikationspflicht würde Unternehmen und Konsumenten unverhältnismässig belasten und einen regulatorischen «Swiss Finish» schaffen.
- Sollten dennoch neue Kompetenzen geschaffen werden, braucht es klare gesetzliche Leitplanken, eng definierte Tatbestände und Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit dem Geschäft.
25.3421 Mo. UREK-S. PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten
Kein Swiss Finish
Die Motion setzt auf eine Differenzierung bei PFAS-Grenzwerten in der Landwirtschaft. Die Änderung des Nationalrats geht jedoch über eine Vollzugshilfe hinaus und sieht eine verschärfte Regulierung einer sehr breiten Stoffkategorie vor die die laufende Arbeiten des Bundes torpediert.
Darum geht es: Der Vorstoss soll helfen, den Umgang mit PFAS‑Grenzwerten in der Landwirtschaft praxistauglich zu machen. Der Nationalrat hat die Vorlage um einen Passus ergänzt, der die Herstellung und Verwendung von Produkten mit «perfluorierten Chemikalien» einschränken will. Damit würde für eine sehr breite und nicht klar abgrenzbare Stoffkategorie neue Einschränkungen geschaffen, obwohl das bestehende Chemikalienrecht ausreichend ist und entsprechende EU-Regelungen bereits in Arbeit sind.
Das findet economiesuisse:
Die Wirtschaft empfiehlt, an der Position des Ständerats festzuhalten und die vom Nationalrat ergänzte lit. e der Motion abzulehnen
- Der Begriff «perfluorierte Chemikalien» geht über PFAS hinaus und bezeichnet einen breiteten Kreis, nicht klar abgrenzbaren Kreis von Stoffen.
- Weitgehende Einschränkungen sind abzulehnen. Das bestehende Chemikalienrecht ist ausreichend, um gefährliche Stoffe sachgerecht und verhältnismässig zu regulieren.
- Änderungen am Chemikalienrecht müssen in Abstimmung mit unseren wichtigsten Handelspartnern, insbesondere der EU, erfolgen. Andernfalls droht ein schädlicher Swiss Finish.
Empfehlung economiesuisse: Annahme bedingt
Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die vom Nationalrat angepasste Motion am 5. März 2026 gutgeheissen. Damit ist der Vorstoss überwiesen und der Bundesrat am Zug.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
25.067 BRG. «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)». Volksinitiative
Eingriff in Produktion und Konsum
Die Initiative hätte weitreichende Auswirkungen auf die Schweizer Ernährungswirtschaft. Um den geforderten Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent und die stärkere Ausrichtung auf pflanzliche Produkte zu erreichen, wären tiefgreifende staatliche Eingriffe in Produktion und Konsum nötig – mit entsprechenden Folgen für Preise, Angebot und unternehmerische Handlungsspielräume.
Darum geht es: Die Initiative will die Schweizer Ernährung stärker auf pflanzliche Produkte ausrichten und den Selbstversorgungsgrad auf mindestens 70 Prozent erhöhen. Zudem sollen sauberes Trinkwasser, Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit sichergestellt, der Einsatz von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut gefördert und die festgelegten Höchstwerte für Dünger- und Nährstoffeinträge nicht mehr überschritten werden dürfen. Alle Vorgaben müssen innerhalb von zehn Jahren nach Annahme der Initiative umgesetzt werden.
Das findet economiesuisse:
- Die Initiative würde Konsumentinnen und Konsumenten bevormunden und die Produktion tierischer Lebensmittel stark einschränken, während der Staat den Anbau pflanzlicher Produkte massiv fördern müsste.
- Umfang und Art der Produktion sollten sich weiterhin an der Nachfrage orientieren und durch unternehmerische Entscheide der Landwirte bestimmt werden – nicht durch staatliche Vorgaben.
- Die Initiative negiert Fortschritte in der Pflanzenzüchtung und schränkt verfügbare Produktionsfaktoren ein, was letztlich auch die pflanzliche Lebensmittelproduktion in der Schweiz erschwert.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung
Stand der Beratungen: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Ernährungsinitiative am 17. März 2026 oppositionslos abgelehnt. Ein Gegenvorschlag stand nicht mehr zur Diskussion. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
25.085 BRG. Landesversorgungsgesetz. Änderung
Subsidiarität und Verhältnismässigkeit wahren
Die Revision des Landesversorgungsgesetzes soll die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten stärken. Für die Schweizer Wirtschaft ist zentral, dass staatliche Massnahmen subsidiär, verhältnismässig und in enger Abstimmung mit den Unternehmen ausgestaltet werden. Der Schutz vertraulicher Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse muss zudem gewahrt werden.
Darum geht es: Das wirtschaftliche Landesversorgung soll modernisiert werden. Die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie sowie die drohende Energiemangellage haben den Handlungsbedarf aufgezeigt. Künftig soll ein früheres, flexibleres und stärker auf unterschiedliche Krisenszenarien abgestimmtes Handeln möglich sein. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung und -bearbeitung präzisiert.
Das findet economiesuisse: Die Wirtschaft empfiehlt Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Die Schweizer Unternehmen sind der Dreh- und Angelpunkt einer funktionierenden wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie gewährleisten Produktion, Logistik und Innovation auch in anspruchsvollen Zeiten. Staatliche Eingriffe müssen deshalb subsidiär bleiben – das Primat der Wirtschaft ist entscheidend für eine effiziente Versorgungssicherheit. Gleichzeitig ist die Verhältnismässigkeit konsequent zu wahren. Vorbereitungs- und Interventionsmassnahmen dürfen Unternehmen weder administrativ noch finanziell übermässig belasten. Ausfuhrbeschränkungen für Unternehmen sind nur als letztes Mittel vorzusehen. Zudem ist eine frühzeitige Konsultation der betroffenen Wirtschaftsakteure sicherzustellen. Für die chemisch-pharmazeutische und medizintechnische Industrie hat ausserdem der Schutz vertraulicher Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse oberste Priorität.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Stand der Beratungen: Der Nationalrat ist ohne Gegenantrag auf die Revision des Landesversorgungsgesetzes eingetreten und hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 187 Stimmen angenommen. Gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf nahm er zwei Änderungen vor: Bei Artikel 15 stellte er auf die zur Lagerhaltung verpflichteten Unternehmen statt auf die Eigentümer der Pflichtlager ab, und bei den Artikeln 16 Absatz 5 sowie 21 Absatz 2 strich er die vorgesehene Sonderregelung für Garantiefondsbeiträge auf Speisereis. Bei Artikel 31 folgte der Rat hingegen dem Bundesrat und lehnte weitergehende Formulierungen zum Interventionszeitpunkt bei drohenden Mangellagen ab. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
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