Stellungnahme zur Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV)
19.03.2026
economiesuisse unterstützt das Ziel eines wirksamen Jugendschutzes, sieht in der vorliegenden Verordnung jedoch erheblichen Anpassungsbedarf. Die TabPV ist einer der ersten konkreten Anwendungsfälle der staatlichen E-ID. Eine unverhältnismässige oder bürokratische Ausgestaltung würde das Vertrauen in dieses neue Instrument von Beginn an beschädigen. Gefordert wird daher ein pragmatischer, technologieneutraler Ansatz. Zudem muss sich die Verordnung strikt auf die zwei delegierten Rechtsetzungskompetenzen des TabPG beschränken – weitergehende materielle Verschärfungen sind mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar. Schliesslich ist für die Implementierung neuer Altersverifikationssysteme eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten unerlässlich.
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