

« Die neue KVI und der Gegenvorschlag sind ein markanter Kurswechsel, welcher die über Jahre erzielten Fortschritte der Schweiz in der globalen Unternehmensverantwortung aufs Spiel setzt. »
Erich Herzog
Das Haftungs-Paradox – oder wenn alle Seiten verlieren
01.07.2026
Auf einen Blick
Warum die neue Konzernverantwortungsinitiative und der Gegenvorschlag die Sorgfalt gefährden, die sie erzwingen wollen.
Das Ziel ist unbestritten: Schweizer Unternehmen sollen Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Geschäftsbeziehungen weltweit achten. Mit dem neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) will der Bundesrat die Regulierung in der Schweiz weiter ausbauen – als Reaktion auf die EU-Entwicklungen und gleichzeitig als Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative (KVI). Doch die beiden Themen lassen sich nicht gut zusammenbringen, da sowohl der Gegenvorschlag wie auch die neue KVI weit über die EU-Standards hinausgehen. Das ist ein markanter Kurswechsel, welcher die über Jahre erzielten Fortschritte der Schweiz in der globalen Unternehmensverantwortung aufs Spiel setzt.
Kein Schweizer Alleingang
Schweizer Muttergesellschaften haften künftig für Schäden ihrer Tochtergesellschaften weltweit, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Weil sie dafür im Streitfall ihre internen Unterlagen offenlegen müssen, gerät faktisch das Unternehmen in die Pflicht, seine Sorgfalt zu beweisen – eine Beweislastumkehr in allem ausser dem Namen. Klägern würde der Zugang zu Beweismitteln deutlich erleichtert – vergleichbar mit dem US-amerikanischen Recht (Discovery). Zudem würde eine stark verlängerte Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten, die deutlich über den im Zivilrecht üblichen Fristen von 3 bis 10 Jahren liegt. Schliesslich soll Schweizer Recht zwingend auch auf Auslandssachverhalte angewendet werden, und eine neue Aufsichtsbehörde erhielte weitreichende Eingriffs- und Sanktionsbefugnisse bis hin zu Gewinnabschöpfung und Zwangsauflösung.
Besonders irritierend ist, dass dieser rigorose Ansatz den internationalen Entwicklungen widerspricht. Deutschland und die EU haben ihre Nachhaltigkeitsregeln stark verschlankt und praxisnäher ausgestaltet, ohne experimentelle Haftungssysteme. Was der Bundesrat als ausgewogene Annäherung an die EU-Regulierung darstellt entpuppt sich als konsequenter Swiss Finish, der zentrale Forderungen der KVI übernimmt. Das ist kein Kompromiss, sondern ein regulatorischer Fehltritt.
Ein regulatorisches Déjà-vu
Die neuen Klagemöglichkeiten bleiben Kern des Problems. Klagen gegen Unternehmen sind bereits heute möglich. Die vorgeschlagenen neuen Haftungsinstrumente würden jedoch zu einer Kontroll- und Auditindustrie führen, die vor allem Ressourcen verbraucht, ohne die eigentlichen Missstände zu beseitigen: Statt risikobasiert die internen Prozesse zukunftsgerichtet zu verbessern, würden mit diesen Instrumenten die rückwärtsgerichtete juristische Absicherung und die defensive Dokumentation übernehmen.
Schweizer Unternehmen würden Auslandsinvestitionen und Engagements in risikoreichen Märkten zunehmend hinterfragen oder ganz vermeiden. Gleichzeitig würde die Schweiz mit dieser neuen Haftungsbestimmung den Anspruch erheben, ihr Recht weltweit anzuwenden – ein extraterritorialer Ansatz, der im Ausland als übergriffig wahrgenommen und aussenpolitisch zum Bumerang werden könnte.
Gerade jetzt bräuchten Unternehmen mehr Planungssicherheit und kein zusätzliches Einfallstor für Klagen. Stattdessen erhöht der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag die Rechtsrisiken für international tätige Firmen und KMU – ohne erkennbaren Mehrwert, gegen den internationalen Trend und mit Instrumenten, die schon einmal an der Urne abgelehnt wurden.
Die Wirtschaft hat ihren Beitrag geleistet und wird dies auch künftig tun
Die Wirtschaft hat eine massvolle Weiterentwicklung der Regulierung in der Schweiz stets unterstützt. Ihre Unternehmen haben in den letzten Jahren viel in den Ausbau ihrer Sorgfaltsprüfungsprozesse investiert und hierbei internationale Standards in ihre Governance integriert. Nachhaltigkeit darf nicht zum Vehikel ideologischer Zielsetzungen werden. Entscheidend ist, welche Massnahmen nachweislich Wirkung entfalten. Dafür braucht es internationale Abstimmung, Rechtssicherheit und einen risikobasierten Ansatz – nicht zusätzliche Haftungsregeln, die vor allem neue Rechtsstreitigkeiten fördern.
Erstpublikation dieses Beitrags erfolgte am 1. Juli 2026 in der NZZ.
Denise Laufer, Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings
Erich Herzog, General Counsel economiesuisse
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