
Freihandelsabkommen mit Malaysia: Chancen nutzen, Verantwortung sichern
24.09.2026
Auf einen Blick
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia eröffnet Schweizer Unternehmen besseren Zugang zu einem dynamischen ASEAN-Markt. Es senkt Zölle, verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber wichtigen Konkurrenten und schafft verlässliche Regeln für Handel und Investitionen. Zugleich verbindet es wirtschaftliche Öffnung mit verbindlichen Vorgaben zu Arbeitsrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Palmöl.
Das Wichtigste in Kürze
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia stärkt den Zugang der Schweizer Wirtschaft zu einem dynamischen Markt mit mehr als 34 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, der auch als Tor zu einer wichtigen Region wie ASEAN funktioniert.
- Für 99.9 Prozent der bisherigen Schweizer Industrieexporte gelten künftig Zollerleichterungen. Davon profitieren insbesondere Maschinen, Chemie, Pharma, Uhren, Elektronik und Präzisionsinstrumente.
- Das Abkommen verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern, die bereits Präferenzabkommen mit Malaysia haben. Zugleich beugt es einer Schlechterstellung gegenüber der Europäischen Union vor, die ebenfalls über ein Freihandelsabkommen mit Malaysia verhandelt.
- Die Agrarkonzessionen der Schweiz bleiben begrenzt. Palmöl wird nicht vollständig liberalisiert, sondern innerhalb mengenmässig beschränkter Kontingente zu leicht reduzierten Zöllen eingeführt. Präferenzen setzen einen strengen Nachhaltigkeitsnachweis und die Rückverfolgbarkeit bis zum Produzenten voraus.
- Das Abkommen enthält verbindliche Regeln zu Arbeitsrechten sowie zu Klima, Waldschutz und Biodiversität. Damit verbindet es die dringend nötige Diversifizierung der Schweizer Aussenwirtschaft mit klaren Anforderungen an nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften.
Position economiesuisse
Das Freihandelsabkommen EFTA-Malaysia ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Aussenwirtschaft. economiesuisse setzt sich aus folgenden Gründen für eine rasche Inkraftsetzung ein:
- Marktzugang verbessern: 99.9 Prozent der bisherigen Schweizer Industrieexporte profitieren künftig von Zollerleichterungen.
- Wettbewerbsnachteile vermeiden: Das Abkommen schafft gleich lange Spiesse mit wichtigen Präferenzpartnern Malaysias und beugt einer Schlechterstellung gegenüber der EU vor.
- Rechtssicherheit wird erhöht: Das Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für Waren, Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum und öffentliche Beschaffungen.
- Landwirtschaft bleibt geschützt: Die Agrarkonzessionen bleiben begrenzt; Zollsenkungen für Palmöl sind eng begrenzt und an strenge Nachhaltigkeitsnachweise geknüpft.
- Nachhaltigkeit stark verankert: Das Abkommen verpflichtet die Parteien zur Einhaltung von Arbeits-, Umwelt- und Klimastandards und enthält spezifische Anforderungen für nachhaltiges Palmöl.
- Nötige Diversifikation: In geopolitisch unsicheren Zeiten ist jedes Abkommen ein zentraler Beitrag zur Diversifizierung von Risiken und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Die fünf wichtigsten Punkte des EFTA-Malaysia-Abkommens

Malaysia: Chancen strategisch nutzen
Eine offene und international vernetzte Volkswirtschaft
Malaysia ist die sechstgrösste Volkswirtschaft Südostasiens und zählte in den vergangenen Jahren zu den wachstumsstärksten Volkswirtschaften weltweit. 2024 wuchs die Wirtschaft um 4.4 Prozent und für die kommenden Jahre wird ein jährliches Wachstum von 4.0 bis 4.4 Prozent erwartet. Mit einem BIP pro Kopf von rund 13'000 US-Dollar gehört Malaysia zur Gruppe der Volkswirtschaften mit höherem mittlerem («upper-middle-income») Einkommen.
Das südostasiatische Land ist stark in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden und verfügt über ein dichtes Netz regionaler und bilateraler Handelsabkommen. Malaysia gehört der WTO und der ASEAN an und ist Vertragsstaat des Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) und Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP). Ausserdem hat Malaysia zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen abgeschlossen – unter anderem mit Indien, Japan oder Australien. Diese Vernetzung, die günstige Lage und die gut ausgebaute Infrastruktur machen das Land zu einem attraktiven Produktions-, Investitions- und Logistikstandort für asiatisch-pazifische Märkte.
Bedeutender Standort für Zukunftstechnologien
Malaysia verfügt über bedeutende Rohstoffvorkommen und eine breit diversifizierte Industrie. Besonders wichtig sind Elektronik, Halbleiter, elektrotechnische Erzeugnisse und Solarpanels. Mit dem 2023 lancierten «New Industrial Master Plan 2030» richtet Malaysia seine Industrie- und Investitionspolitik auf fünf strategische Zukunftsbranchen aus: Pharma, Digitalwirtschaft, Elektronik und Halbleiter, Chemie sowie Luft- und Raumfahrt. Diese Schwerpunkte überschneiden sich mit den Stärken der Schweizer Wirtschaft, etwa bei hochwertigen Maschinen, Präzisionsinstrumenten, Chemie, Pharma, Medizintechnik sowie digitalen und ressourceneffizienten Produktionstechnologien.
Wo steht das Abkommen im politischen Prozess?
Nach rund dreizehnjährigen Verhandlungen wurde das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia am 23. Juni 2025 in Tromsø, Norwegen, unterzeichnet. Der Bundesrat überwies die Botschaft am 28. Januar 2026 ans Parlament. Ständerat und Nationalrat haben das Abkommen inzwischen genehmigt. Aktuell läuft die Referendumsfrist bis am 8. Oktober 2026.
Die wichtigsten Etappen im Überblick:
- 2012 bis 2025: Verhandlungen und Abschluss. Die EFTA und Malaysia nahmen die Verhandlungen im November 2012 auf und schlossen sie am 11. April 2025 ab.
- 23. Juni 2025: Unterzeichnung. Das Abkommen wurde in Tromsø, Norwegen, von den EFTA-Staaten und Malaysia unterzeichnet.
- 2026: Genehmigung durch das Parlament. Der Ständerat stimmte in der Frühjahrssession mit 32 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Nationalrat folgte in der Sommersession mit 116 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
- Bis 8. Oktober 2026: Referendumsfrist. Eine Allianz von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sammelt Unterschriften. Kommt das Referendum zustande, entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das Abkommen.

Freihandelsabkommen: Für die Schweiz und ihre Bevölkerung zentral
Warum ist Freihandel für die Schweiz zentral?
Die Schweiz lebt vom Handel mit der Welt. Exporte von Gütern und Dienstleistungen entsprechen rund 78 Prozent des Schweizer BIP. Dieser Wert ist mehr als doppelt so hoch wie der OECD-Durchschnitt. Zieht man von den Exporten die für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen benötigten Importe ab, beträgt der geschätzte Anteil der Nettoexporte rund 50 Prozent. Rund jeder zweite Franken unseres Wohlstands entsteht also im Ausland. Offene Märkte sind deshalb eine Grundlage unseres Lebensstandards.
Die Schweiz ist aber auch auf Importe angewiesen. Als Land mit beschränkten Produktionskapazitäten und wenigen natürlichen Ressourcen können wir viele wichtige Güter nicht selbst herstellen. Das gilt etwa für Rohstoffe, Energie, Nahrungsmittel, Vorprodukte und Technologiekomponenten. Umso wichtiger sind verlässliche Partner, stabile Lieferketten und breit abgestützte Beschaffungsmärkte.
Freihandelsabkommen schaffen dafür bessere Bedingungen. Sie senken Zölle, vereinfachen Verfahren und geben Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Gerade in einem geopolitisch unsicheren Umfeld helfen sie der Schweiz, ihre Absatz- und Beschaffungsmärkte breiter abzustützen. Zudem schaffen sie verbindliche Regeln für wirtschaftliche Beziehungen mit wichtigen Partnern.
Damit sind Freihandelsabkommen auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass industrielle Wertschöpfung künftig in der Schweiz stattfinden kann und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Von einem erleichterten und günstigen Waren- und Dienstleistungsverkehr in und aus der Schweiz profitieren Schweizer KMU besonders stark, da administrative Kosten und Zollbelastungen bei ihnen stärker ins Gewicht fallen.
Was bringt mir als Schweizer Bürgerin oder Bürger ein Abkommen mit Malaysia?
- Sichere Arbeitsplätze: Schweizer Firmen können ihre Produkte in Malaysia einfacher verkaufen. Das sichert Aufträge in der Schweiz. Davon profitieren nicht nur Exportbetriebe, sondern auch Zulieferer, Logistik, Handwerk und Dienstleistungen.
- Gute Löhne und Kaufkraft: Eine starke Exportwirtschaft stärkt Einkommen, Investitionen und Nachfrage im Inland. Erfolgreiche Unternehmen schaffen Ausbildungsplätze, zahlen Steuern und tragen damit zur Finanzierung öffentlicher Leistungen bei.
- Robustere Versorgung: Tiefere Zölle und einfachere Verfahren senken Kosten für Unternehmen und erleichtern den Zugang zu wichtigen Vorprodukten, Komponenten und Gütern. Das stärkt Lieferketten, ermöglicht eine stabile Versorgung und macht die Schweiz weniger abhängig von einzelnen Märkten.

Marktzugang verbessern, Wettbewerbsfähigkeit stärken
Malaysia ist bereits stark mit wichtigen Konkurrenten vernetzt
Malaysia ist ein offener, stark vernetzter Markt. Das Land verfügt bereits über zahlreiche Präferenzabkommen, unter anderem mit den ASEAN-Staaten, China, Indien, Japan und der Türkei sowie über die grossen regionalen Abkommen Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) und Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP). Unternehmen aus diesen Ländern profitieren dadurch beim Zugang zum malaysischen Markt bereits heute von besseren Bedingungen. Ohne eigenes Abkommen müssten Schweizer Anbieterinnen und Anbieter in einem wachsenden ASEAN-Markt mit höheren Zöllen, aufwendigeren Verfahren und weniger planbaren Regeln konkurrieren.
Zölle sinken, Wettbewerbsnachteile fallen weg
Unter dem Abkommen hebt Malaysia die Zölle für 99.9 Prozent der bisherigen Schweizer Industrieexporte sofort oder nach Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren auf. Davon profitieren insbesondere Edelmetalle, Uhren, Maschinen, chemische und pharmazeutische Produkte, Elektronik, Bijouterie und Metalle.
Das Abkommen beseitigt bestehende Nachteile gegenüber Konkurrenten aus Staaten, die bereits über Freihandelsabkommen mit Malaysia verfügen. Dazu zählen die übrigen ASEAN-Staaten, China, Indien, Japan und die Türkei sowie die Vertragsstaaten von RCEP und CPTPP. Zugleich beugt das Abkommen einer Benachteiligung gegenüber Konkurrenten aus der Europäischen Union vor, die derzeit noch mit Malaysia über ein Freihandelsabkommen verhandelt.
Take-away 1: Das Abkommen bringt Schweizer Unternehmen im Wettbewerb um den malaysischen Markt auf Augenhöhe
- Schweizer Exporteure erhalten gegenüber Konkurrenten aus Ländern mit bestehenden Malaysia-Abkommen wieder vergleichbare Marktbedingungen.
- Tiefere Zölle verbessern die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in Branchen wie Maschinen, Pharma, Chemie, Uhren, Elektronik und Präzisionsinstrumente.
- Einfachere Verfahren und moderne Ursprungsregeln erleichtern insbesondere KMU den Markteintritt und die Nutzung regionaler Wertschöpfungsketten.
- Das Abkommen beugt einer künftigen Schlechterstellung gegenüber der EU vor, falls diese ein eigenes Freihandelsabkommen mit Malaysia abschliesst.
Einfachere Verfahren sparen Kosten
Das Abkommen schafft transparentere und effizientere Zollverfahren. Unternehmen können Deklarationen elektronisch und bereits vor der Ankunft der Waren einreichen. Kontrollen sollen risikobasiert erfolgen. Die Behörden dürfen nur jene Dokumente verlangen, die für die Zollabfertigung tatsächlich notwendig sind.
Auch die Ursprungsregeln sind auf moderne Produktionsmethoden ausgerichtet. Für Schweizer Exporteure genügt grundsätzlich eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument. Ermächtigte Exporteure müssen diese nicht unterzeichnen. Die Möglichkeit einer erweiterten Kumulation erhöht zudem die Flexibilität für Unternehmen, die in international organisierten Wertschöpfungsketten tätig sind.
Dienstleistungen erhalten besseren Zugang
Malaysia erweitert seine Verpflichtungen gegenüber dem Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorganisation. Verbesserungen betreffen unter anderem IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, technische Tests und Analysen, Vertrieb, Umweltdienstleistungen, Verkehr und Logistik. Auch die Installation und Wartung von Maschinen werden erfasst.
Das ist für die Schweizer Wirtschaft besonders relevant. Industriegüter werden heute häufig zusammen mit Wartung, Schulung, digitaler Überwachung oder technischer Beratung angeboten. Bessere Regeln für Dienstleistungen stärken deshalb auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie.
Neue Chancen bei öffentlichen Aufträgen
Schweizer Unternehmen erhalten Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Malaysia. Malaysia gehört dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen nicht an; das Abkommen schafft deshalb einen zusätzlichen Marktzugang und ein ähnliches Niveau wie für wichtige Partner Malaysias, etwa Japan oder das Vereinigte Königreich.
Gegenüber europäischen Konkurrenten ergibt sich daraus ein Vorteil, solange die EU kein vergleichbares Abkommen mit Malaysia abgeschlossen hat. Besonders interessant ist der bessere Zugang für Anbieter von Infrastruktur, Umwelttechnik, Medizintechnik, Präzisionsinstrumenten, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie spezialisierten Dienstleistungen.
Agrarprodukte: Mehr Exportchancen – Schutz für sensible Produkte
Malaysia gewährt der Schweiz zollfreien Marktzugang für zentrale Agrar- und Lebensmittelexporte wie Käse, Schokolade und Kaffee. Die Konzessionen der Schweiz zugunsten Malaysias bleiben derweil begrenzt und entsprechen weitgehend jenen in anderen Freihandelsabkommen. Sie sind mit den Zielen der Schweizer Agrarpolitik vereinbar: Für sensible verarbeitete Agrarprodukte gewährt die Schweiz nur einen festen Rabatt auf den Normalzoll. Zollfreiheit gilt nur für nicht sensible Produkte, etwa tropische Früchte, gewisse Gemüsesorten, Reismehl, Kaffee, Tee oder bestimmte Getränke.
Innovation und Swissness wirksam schützen
Das Abkommen stärkt den Schutz von Marken, geografischen Angaben, Designs, Patenten, vertraulichen Informationen, Urheberrechten und Herkunftsangaben wie «Switzerland», «Schweiz» und «Swiss». Auch das Schweizer Kreuz und kantonale Hoheitszeichen werden besser vor Missbrauch geschützt. Davon profitieren nicht nur grosse Unternehmen, sondern auch KMU, innovative Nischenanbieter und exportorientierte Zulieferer.
Punktuell geht das Abkommen über die internationalen Mindeststandards hinaus, etwa beim Schutz berühmter und notorisch bekannter Marken, geografischen Angaben oder Grenzmassnahmen, oder präzisiert die TRIPS-Bestimmungen wie beim Schutz von Testdaten oder beim Patentschutz. Das Abkommen garantiert beispielsweise, dass patentgeschützte Produkte, welche Schweizer Firmen nach Malaysia exportieren, nicht gegenüber lokal produzierten Produkten diskriminiert werden. Für den Schutz von pharmazeutischen Testdaten werden die wichtigsten Grundsätze festgehalten.
Take-away 2: Das Abkommen schützt Innovation, ohne den Zugang zu Medikamenten auszuschliessen
- Das Abkommen enthält umfassende Bestimmungen über den Schutz aller IP-Rechte und deren Durchsetzung.
- Das Schutzniveau entspricht grundsätzlich jenem des TRIPS-Abkommens, geht aber punktuell darüber hinaus oder präzisiert dieses.

Handel ausbauen, Investitionen absichern
Malaysia ist einer der wichtigsten Handelspartner in Südostasien
Der bilaterale Warenhandel ohne Gold und andere Edelmetalle erreichte 2025 rund 1.4 Milliarden Franken. Die Schweizer Exporte beliefen sich auf rund 834 Millionen Franken, die Importe aus Malaysia auf etwa 583 Millionen Franken. Damit ist Malaysia nach Singapur, Vietnam und Thailand der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz innerhalb der ASEAN-Region.
Zu den wichtigsten Schweizer Exporten nach Malaysia zählen chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, Elektronik und Uhren. Bei den Importen aus Malaysia dominieren Maschinen und Elektronikartikel. Palmöl spielt im bilateralen Handel hingegen nur eine untergeordnete Rolle: Gemessen am gesamten Exportvolumen Malaysias in die Schweiz macht es wertmässig weniger als 1 Prozent aus.
Die Handelsstruktur zeigt, dass sich die beiden Volkswirtschaften ergänzen: Die Schweiz exportiert vor allem hochwertige, wissens- und technologieintensive Erzeugnisse. Malaysia ist seinerseits ein wichtiger Lieferant von Elektronikprodukten und Komponenten.
Schweizer Unternehmen schaffen Arbeitsplätze vor Ort
Rund 170 Schweizer Unternehmen sind in Malaysia tätig. Besonders stark vertreten sind die Elektronik, der Maschinenbau, die Chemie, Präzisionsinstrumente und die Medizintechnik. Malaysia ist nach Singapur die zweitwichtigste Destination für Schweizer Direktinvestitionen in Südostasien. Der Schweizer Investitionsbestand belief sich 2024 auf rund 3.7 Milliarden Franken. Tochtergesellschaften Schweizer Unternehmen beschäftigten in Malaysia im gleichen Jahr mehr als 27'000 Personen.
Investitionen erhalten mehr Sicherheit
Das Investitionskapitel schafft transparentere Bedingungen für den Marktzugang. Investoren erhalten in den erfassten Nichtdienstleistungssektoren grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie inländische Investoren. Ausnahmen werden transparent in Negativlisten festgehalten.
Ergänzt wird das Abkommen durch das bilaterale Investitionsschutzabkommen. Zusammen decken die beiden Instrumente die verschiedenen Phasen einer Investition ab: vom Marktzutritt über die Geschäftstätigkeit bis zur Liquidation. Das ist wichtig, weil Investitionen in Produktionsanlagen, Forschung, Vertrieb und Dienstleistungen langfristig angelegt sind.
LEM Holding: Von Malaysia aus globale Märkte bedienen
Das Westschweizer Technologieunternehmen LEM Holding entwickelt Messlösungen für Zukunftsbranchen wie Elektromobilität, erneuerbare Energien und Industrieautomation und beschäftigt weltweit rund 1'800 Mitarbeitende.

2024 eröffnete LEM seine erste Produktionsstätte in Penang, Malaysia. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren das starke Elektronik-Ökosystem und die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. Besonders wichtig war aber auch die gute Einbindung Malaysias in regionale und globale Wertschöpfungsketten. Das Werk soll Kundinnen und Kunden in Asien, Europa und den USA beliefern.
Frank Rehfeld, CEO der LEM Holding:
«Für LEM ist Malaysia weit mehr als ein Absatzmarkt. Das Land bietet Zugang zu qualifizierten Fachkräften, starken Industrieclustern und regionalen Wertschöpfungsketten. Das Freihandelsabkommen stärkt die Rechtssicherheit für Investitionen und erleichtert die Zusammenarbeit entlang globaler Lieferketten.»

Nachhaltigkeit und Verantwortung verbindlich verankern
Verbindliche Regeln für Umwelt und Arbeit
Das Abkommen enthält ein umfassendes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Dieses folgt dem State-of-the-art-Modellansatz der EFTA. Die Vertragsparteien müssen ihre Umwelt- und Arbeitsgesetzgebung wirksam umsetzen. Sie dürfen das bestehende Schutzniveau nicht senken, um Handel oder Investitionen zu fördern.
Die Parteien bekennen sich zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten der Internationalen Arbeitsorganisation:
- Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Abschaffung von Zwangsarbeit
- Beseitigung von Kinderarbeit
- Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Ergänzend werden sozialer Schutz, menschenwürdige Arbeit, sozialer Dialog, Arbeitsinspektionen sowie zugängliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren festgeschrieben. Im Umweltbereich verpflichtet das Abkommen zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens und enthält Regeln zu Waldschutz und Biodiversität.
Palmöl: Klar begrenzte Konzessionen, kein Freihandel
Palmöl gehört zu den wichtigsten Exportinteressen Malaysias. Ein ausgewogenes Abkommen musste deshalb auch Zugeständnisse in diesem Bereich enthalten. Die Schweiz öffnet ihren Markt jedoch nicht vollständig, sondern gewährt lediglich begrenzte Zollkontingente.
Vorgesehen sind fünf Teilkontingente für rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl. Ihr Gesamtvolumen beträgt bei Inkrafttreten des Abkommens 10'000 Tonnen und steigt innerhalb von fünf Jahren auf 12'500 Tonnen. Die Zölle werden innerhalb dieser Kontingente nicht etwa aufgehoben, sondern je nach Produkt um 20, 30 oder 40 Prozent reduziert. Die Palmöl-Konzessionen an Malaysia entsprechen jenen des Freihandelsabkommens mit Indonesien. Ausserdem wurden diese mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branche abgestimmt.
Mehrere Gründe sprechen gegen einen starken Importanstieg von Palmöl nach Inkrafttreten des Abkommens:
- Begrenzte Konzessionen gegenüber Malaysia: Die Schweiz gewährt keinen Freihandel für Palmöl. Die Zollpräferenzen gelten nur innerhalb klar definierter Kontingente. Zudem bleiben die Zölle auch innerhalb dieser Kontingente teilweise bestehen. Die Konzessionen sind damit bewusst begrenzt ausgestaltet.
- Bisherige Erfahrungen mit Indonesien: Die Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Indonesien Ende 2021 zeigen, dass vergleichbare Palmölkonzessionen nicht zu höheren Importen führen. Trotz der gewährten Zollpräferenzen blieben die Palmölimporte aus Indonesien auf sehr tiefem Niveau.
- Seit Jahren rückläufige Schweizer Palmölimporte: Die Schweizer Palmölimporte gehen seit Jahren zurück. Demgegenüber hat gemäss Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) der Marktanteil von Schweizer Rapsöl in den vergangenen 15 Jahren merklich zugenommen, was sich insbesondere zulasten von Palmöl ausgewirkt hat. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen von Konsumentinnen, Konsumenten und Unternehmen an die Nachhaltigkeit von Rohstoffen erhöht, wodurch die Nachfrage nach Palmöl zusätzlich gedämpft wurde.
- Zusätzliche Absicherung durch eine Schutzklausel: Für den Fall, dass der Schweizer Ölsaatenmarkt wider Erwarten unter Druck geraten sollte, sieht das Abkommen einen Schutzmechanismus vor. Dieser würde es der Schweiz erlauben, die gewährten Zollzugeständnisse im Rahmen des vereinbarten Schutzmechanismus vorübergehend auszusetzen.
Take-away 3: Die Palmölkonzessionen bleiben begrenzt und die Schweizer Landwirtschaft bleibt geschützt
- Die Schweiz gewährt keinen Freihandel für Palmöl. Die Zölle werden für beschränkte Kontingente lediglich um 20 bis 40 Prozent reduziert.
- Die Kontingente für Malaysia entsprechen den Konzessionen gegenüber Indonesien. Die bisherigen Erfahrungen mit Indonesien und die rückläufigen Schweizer Palmölimporte sprechen gegen einen starken Anstieg der Importe.
- Bei unerwartetem Druck auf den Schweizer Ölsaatenmarkt kann die Schweiz die Zollzugeständnisse vorübergehend aussetzen.
Präferenzen nur für nachweislich nachhaltiges Palmöl
Palmöl aus Malaysia profitiert nicht automatisch von Zollreduktionen. Präferenzen werden nur gewährt, wenn die ökologischen und sozialen Anforderungen des Abkommens erfüllt und nachgewiesen werden. Dazu zählen der Schutz von Wäldern, Torfmooren und wertvollen Ökosystemen, die Bekämpfung von Entwaldung und Brandrodung sowie die Achtung der Rechte von Arbeitnehmenden, Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften.
Schweizer Importeure müssen die Einhaltung dieser Anforderungen belegen. Zudem dürfen die fünf Teilkontingente nur für Einfuhren in 22-Tonnen-Tanks genutzt werden; dies ermöglicht die Rückverfolgbarkeit vom Schweizer Abnehmer bis zum Produzenten.
Keine pauschale Anerkennung von Standards
Das Abkommen schreibt keinen bestimmten Nachhaltigkeitsstandard vor, setzt aber sehr hohe Anforderungen, was Nachhaltigkeit betrifft. Der malaysische Standard «Malaysian Sustainable Palm Oil» (MSPO) wird deswegen nicht automatisch anerkannt. Das SECO hat die verfügbaren Zertifizierungssysteme unabhängig vergleichen lassen und wird die entsprechende Studie in Kürze veröffentlichen. Der Bundesrat legt anschliessend in einer Verordnung fest, welche Standards als Nachweis zugelassen werden.
Anerkannte Standards müssen die relevanten Interessengruppen einbeziehen, unabhängig kontrolliert und regelmässig auf ihre Wirkung überprüft werden. Die Schweiz stützt sich damit nicht auf Selbstdeklarationen, sondern verbindet vertragliche Kriterien mit Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle bei der Einfuhr.
Take-away 4: Zollpräferenzen setzen glaubwürdige Nachhaltigkeitsnachweise voraus
- Zollreduktionen nur für Palmöl, das nachweislich verbindliche Anforderungen zum Schutz von Wäldern, Ökosystemen, Arbeitskräften und lokalen Gemeinschaften erfüllt.
- Der malaysische Standard MSPO wird nicht automatisch als Nachweis anerkannt.
- Zugelassene Standards müssen unabhängig kontrolliert und regelmässig überprüft werden.
- Schweizer Importeure müssen Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit nachweisen. Damit setzen die Präferenzen einen Anreiz für nachweislich nachhaltige Produktion statt eines Freipasses für Palmölimporte.
Mehr Einfluss auf Arbeitsrechte
Kritiker verweisen auf Risiken von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und problematischen Arbeitsbedingungen in Malaysia. Das Abkommen löst diese Probleme nicht automatisch. Es verpflichtet die Parteien jedoch zur Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte der Internationalen Arbeitsorganisation. Dazu gehören ausdrücklich die Abschaffung von Zwangsarbeit und die Beseitigung von Kinderarbeit. Zudem etabliert das Abkommen institutionelle Dialogmechanismen, die einen lösungsorientierten Ansatz ermöglichen sollen (s. unten).
Der Handel mit Malaysia findet bereits heute statt. Ein Verzicht auf das Abkommen würde die bestehenden Probleme daher nicht beseitigen. Die Wirtschaftsbeziehungen würden vielmehr ohne die zusätzlichen Verpflichtungen und Dialogmechanismen weitergeführt.
Schutz geistigen Eigentums: Rechtssicherheit ohne Verpflichtung zu Gesetzesänderungen
Kritiker befürchten, dass ein stärkerer Schutz geistiger Eigentumsrechte den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten und Saatgut erschweren könnte. Die Bezugnahme auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) im Abkommen enthält keine Beitrittsverpflichtung. Die entsprechende Bestimmung wurde von allen Vertragsparteien gemeinsam ausgearbeitet und einvernehmlich vereinbart, unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangslagen und Positionen. Unabhängig davon verfolgt Malaysia bereits seit Jahren das Ziel eines Beitritts zum UPOV-Übereinkommen.
Überwachung und Streitbeilegung
Bei Differenzen über die Nachhaltigkeitsbestimmungen finden zunächst technische Konsultationen statt. Danach kann der Gemischte Ausschuss befasst werden. Bleibt eine Streitigkeit ungelöst, kann ein unabhängiges Panel aus drei Fachpersonen eingesetzt werden. Dieses veröffentlicht einen Bericht mit Empfehlungen. Der Gemischte Ausschuss überwacht anschliessend die Umsetzung.
Das Verfahren sieht keine unmittelbaren Handelssanktionen vor. Es schafft aber eine unabhängige Prüfung, Öffentlichkeit und institutionelle Nachverfolgung. Im Rahmen von Art. 12.18 des Abkommens werden Zivilgesellschaft und Wirtschaft in die Überwachung der Nachhaltigkeitsbestimmungen einbezogen und können Stellungnahmen und Empfehlungen einbringen. In der Schweiz erfolgt dies unter anderem über das öffentlich zugängliche «Sounding Board Aussenwirtschaft» des SECO.
Take-away 5: Das Abkommen schafft mehr Einfluss als der heutige Handel ohne Regeln
- Die Parteien verpflichten sich zur wirksamen Umsetzung grundlegender Arbeitsrechte, einschliesslich der Abschaffung von Zwangsarbeit und der Beseitigung von Kinderarbeit.
- Für den Pflanzenölsektor gelten zusätzliche Verpflichtungen zum Schutz von Arbeitsmigranten, lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern.
- Ein unabhängiges Expertenpanel kann ungelöste Streitigkeiten prüfen und öffentliche Empfehlungen abgeben.
- Ohne Abkommen würden die Handelsbeziehungen weiterbestehen, jedoch ohne diese zusätzlichen Verpflichtungen und institutionellen Instrumente.

Fazit: Chancen und Verantwortung verbinden
- Das EFTA-Malaysia-Abkommen verbessert den Zugang zu einem dynamischen ASEAN-Markt. Es baut Zölle ab, schafft bessere Bedingungen für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffungen und stärkt den Schutz von Innovation und Swissness. Gleichzeitig verhindert es Wettbewerbsnachteile gegenüber wichtigen Konkurrenten.
- Die Interessen der Schweizer Landwirtschaft bleiben gewahrt. Palmöl wird nicht vollständig liberalisiert, sondern innerhalb begrenzter Kontingente und mit weiterhin bestehenden Zöllen bevorzugt behandelt. Die Präferenzen setzen konkrete Nachhaltigkeitsnachweise und die Rückverfolgbarkeit bis zum Produzenten voraus.
- Das Abkommen schafft darüber hinaus zusätzliche verbindliche Regeln, Kontrollmechanismen und Dialogkanäle hinsichtlich Entwaldung, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechten. Damit verbindet es wirtschaftliche Öffnung mit Verantwortung.
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