Mann im Auto am Steuer

​​Geldwäschereirecht benötigt zwingend Nachbesserungen

30.01.2026

Auf einen Blick

  • ​​Die Wirtschaft unterstützt das Transparenzregister und eine wirksame Geldwäschereibekämpfung.
  • ​Gleichzeitig steht sie geeint hinter der Forderung, die Entwürfe zu zwei Verordnungen (TJPV und GwV) substanziell anzupassen.
  • ​economiesuisse und zahlreiche Partnerverbände verlangen gemeinsam mehr Rechtssicherheit, Verhältnismässigkeit und Praxistauglichkeit.​

Artikel teilen

Nach der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des Geldwäschereidispositivs hat economiesuisse zu den Entwürfen der Transparenz- und Geldwäschereiverordnung Stellung genommen. Die Schweizer Wirtschaft unterstützt ein wirksames und international anerkanntes System. Entscheidend ist nun eine gesetzeskonforme, verhältnismässige und praxistaugliche Umsetzung, auch mit Blick auf das Länderexamen der Financial Action Task Force (FATF) von 2027/28.

Glaubwürdiges Geldwäschereidispositiv im Interesse der Wirtschaft

Ein glaubwürdiges Geldwäschereidispositiv ist zentral für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Wirtschaft hat ein klares Eigeninteresse daran, dass das Schweizer System international als ausreichend anerkannt wird. Die jüngsten Gesetzesanpassungen verfolgten dieses Ziel. Der Gesetzgeber hat dabei eine ausgewogene Balance zwischen Modernisierung, Verhältnismässigkeit und Praxisnähe gefunden. Dieser gesetzgeberische Geist findet sich in den nun vorliegenden Verordnungsentwürfen jedoch nicht wieder. Die Entwürfe zur Transparenzverordnung (TJPV) und zur Geldwäschereiverordnung (GwV) gehen in zentralen Punkten über den gesetzlichen Rahmen hinaus, schaffen neue Rechtsunsicherheiten und führen zu unverhältnismässiger Bürokratie. Sie müssen korrigiert werden.

Die Forderungen von economiesuisse sind breit abgestimmt und werden von einer grossen Allianz betroffener Wirtschaftsverbände getragen. Die Wirtschaft spricht mit einer Stimme: Das Ziel eines glaubwürdigen Systems wird unterstützt, die Ausgestaltung der Verordnungen muss jedoch überarbeitet werden.

Transparenzregister: Ziel unbestritten, Ausgestaltung entscheidend

Das Transparenzregister soll internationale Standards erfüllen und die Geldwäschereibekämpfung stärken. Dieses Ziel wird von der Wirtschaft klar unterstützt. Der Anwendungsbereich der TJPV ist jedoch sehr weit gefasst. Damit würden auch zahlreiche Unternehmen mit geringem geldwäschereirelevantem Risiko erfasst.

Besonders KMU wären mit erheblichem administrativem Mehraufwand konfrontiert, ohne entsprechenden Nutzen. Neue Pflichten müssen risikobasiert, klar definiert und international abgestimmt sein. Ein schweizerischer Sonderweg ist zu vermeiden.

Damit das Register in der Praxis funktioniert, braucht es klare und verhältnismässige Regeln. Dazu gehören eine restriktive Ausgestaltung der Diskrepanzmeldungen, eine rechtssichere Protokollierung von Registerabfragen unter Wahrung des Berufsgeheimnisses sowie klare Vorgaben zum behördlichen Zugriff. Zudem darf kein paralleles Risikosystem neben dem bestehenden Geldwäschereirecht entstehen.

Klare Regeln zur wirtschaftlich berechtigten Person

Unklare und uneinheitliche Definitionen der wirtschaftlich berechtigten Person führen zu Fehlmeldungen, unnötigen Diskrepanzmeldungen und Unsicherheiten im Vollzug. Das Transparenzregister kann nur funktionieren, wenn eindeutig geregelt ist, wer unter welchen Voraussetzungen als kontrollierende Person gilt.

Beraterunterstellung auf echte Risiken beschränken

Auch die geplante Unterstellung von Beraterinnen und Beratern unter das Geldwäschereigesetz muss präzisiert werden. Der Gesetzgeber wollte bewusst nur kausal mitwirkende Beratungen bei konkret durchgeführten finanziellen Transaktionen erfassen. Der aktuelle Verordnungsentwurf ist zu offen formuliert und würde zu unverhältnismässigen Belastungen für den Beratungsstandort Schweiz führen.

Die Wirtschaft fordert Anpassungen

economiesuisse fordert eine Überarbeitung der Entwürfe zur Transparenz- und Geldwäschereiverordnung im Sinne der eingereichten Stellungnahme, um die Glaubwürdigkeit und Praxistauglichkeit des Schweizer Geldwäschereidispositivs zu sichern.

Passende Artikel

zum Thema Regulierung

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse